Rückruf

Crataegutt Tropfen nicht mehr verkehrsfähig

Ettlingen / Stuttgart - 13.07.2016, 15:10 Uhr

Am Outfit ändert sich fast nichts: Die neuen Herz-Kreislauf-Tropfen von Crataegutt gibt es ab August in der Apotheke. (Foto: Dr. Willmar Schwabe GmbH)

Am Outfit ändert sich fast nichts: Die neuen Herz-Kreislauf-Tropfen von Crataegutt gibt es ab August in der Apotheke. (Foto: Dr. Willmar Schwabe GmbH)


Schwabe ruft seine Crataegutt-Tropfen zurück. Die Zulassung des flüssigen Weißdorn-Extrakts ist am 30. Juni 2016 erloschen. Den Nachfolger „Crataegutt Herz-Kreislauftropfen” gibt es ab August in den Apotheken.

Crataegutt® Tropfen sind nicht mehr verkehrsfähig - und dürfen somit in der Apotheke auch nicht mehr an Patienten abgegeben werden. Die Zulassung des pflanzlichen Arzneimittels ist Ende Juni erloschen. Nun bittet der Pharmazeutische Unternehmer, die Dr. Willmar Schwabe GmbH, dass Apotheker die im Handel befindlichen Packungen zurückschicken. Noch sind Crataegutt® Tropfen mit 50 Milliliter und 100 Milliliter in der Lauer-Taxe gelistet. Eine Aktualisierung erfolgt laut Schwabe zum 1. August 2016. 

Registrierung einfacher als Zulassung

Zu diesem Datum plant das Unternehmen auch sein Nachfolge-Arzneimittel, „Crataegutt® Herz-Kreislauf-Tropfen“, in den Verkehr zu bringen. Die Zusammensetzung des flüssigen Weißdorn-Extrakts bleibe exakt gleich, heißt es seitens des Herstellers. Auch die Packungsgrößen zu 50 Milliliter (PZN 11885616) und 100 Milliliter (PZN 11885622) blieben unverändert. 

Was sich ändert, ist der Status des Präparats: Waren die Tropfen bislang als apothekenpflichtiges Arzneimittel bei „nachlassender Leistungsfähigkeit des Herzens entsprechend Stadium II nach NYHA (New York Heart Association)” zugelassen, so sind die Weißdorntropfen aus dem Hause Schwabe neuerdings als „traditionelles Arzneimittel” registriert.

Bei diesem Verfahren umgeht der pharmazeutische Unternehmer, Ergebnisse pharmakologischer, toxikologischer und klinischer Untersuchungen vorzulegen. Diese fordert das Arzneimittelgesetz (AMG) in § 22 im Zuge des Zulassungsverfahrens für Arzneimittel. Die Registrierung für traditionelle pflanzliche Arzneimittel sieht lediglich einen Nachweis für deren Unbedenklichkeit vor. Außerdem muss das pflanzliche Arzneimittel „seit mindestens 30 Jahren, davon mindestens 15 Jahre in der Europäischen Union, medizinisch oder tiermedizinisch verwendet” werden. Die Wirksamkeit muss auf Grund langjähriger Anwendung plausibel sein. 

Wohin mit den „alten” Crataegutt® Tropfen?

Die Dr. Willmar Schwabe GmbH bittet ausdrücklich um die Rücksendung lediglich der leeren Faltschachtel zur Gutschrift. Portokosten würden erstattet. Genaueres zur Rücksendung gibt es hier. Bereits abgegebene Packungen sind nicht betroffen, Patienten können das Arzneimittel ohne Risiko weiterhin einnehmen. 


cel / DAZ.online 
cmueller@daz.online


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1 Kommentar

Geschmäckle?

von Michael Mischer am 14.07.2016 um 8:46 Uhr

Was im Artikel nicht erwähnt wird, ist eine kleine, aber interessante weitere Änderung: Laut Fachinformation der neuen (am 16.03.2016 registrierten) Tropfen sind diese nun freiverkäuflich. Ein Schelm wer Böses denkt...

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