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Die Europäische Arzneimittelagentur EMA erklärte am Donnerstag, der Ausstieg Großbritanniens aus der EU werde ihre Arbeit nicht beeinträchtigen. Die Behörde begrüßt das Interesse verschiedener Länder, sie zukünftig zu beherbergen. Gleichzeitig betont die EMA, dass noch alles offen ist.
„Die Prozesse und Arbeitsabläufe der EMA werden wie üblich fortgeführt“, überschreibt die Europäische Arzneimittelbehörde eine Stellungnahme vom heutigen Donnerstag. Sie erkenne das Votum des britischen Wählers an. „Es ist jetzt Aufgabe der britischen Regierung zu entscheiden, wie sie auf das Ergebnis des Referendums reagiert“, schreibt die EMA.
Sie betont, dass die Abstimmung zum Brexit ihre Arbeit nicht beeinträchtige. „Die Behörde wird ihren Betrieb wie gewohnt fortsetzen und die Zeitpläne einhalten, die durch ihre Regeln und Vorschriften vorgegeben sind.“
Bleibt die EMA doch in London?
Da bisher kein Mitgliedstaat sich zu einem EU-Austritt entschlossen habe, gäbe es kein Vorbild für die aktuelle Situation. „Die Auswirkungen auf den Sitz und den Betrieb der EMA hängen vom zukünftigen Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ab“, schreibt die Behörde. „Dieses ist aktuell unbekannt – daher werden wir uns nicht an Spekulationen beteiligen.“
Die EU-Kommission wollte auf Anfrage von DAZ.online auch nicht kommentieren, welche Auswirkungen der Brexit auf die EMA haben könnte. Offenbar gehen die EU-Gremien davon aus, dass beispielsweise über ein zukünftiges Abkommen mit Großbritannien alles auch beim Alten bleiben könnte – wenn sich die britische Regierung überhaupt entscheidet, ein offizielles Austrittsgesuch in Brüssel einzureichen.
EMA freut sich über Interesse
Bundesgesundheitsminister Gröhe wie auch Vertreter anderer Staaten hatten bereits Forderungen platziert, die Arzneimittelagentur in ihr jeweiliges Land umzusiedeln. „Die EMA begrüßt das Interesse einiger Mitgliedstaaten, die Behörde in Zukunft zu beherbergen“, erklärt diese nun selbst. Sie verweist jedoch darauf, dass sie sich dies nicht aussuchen könne, sondern die Vertreter der EU-Staaten sich auf eine gemeinsame Vereinbarung verabreden müssen. „Wir sind zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten die beste Entscheidung über Sitz und Regelungen der EMA zur rechten Zeit treffen werden – und dabei auch das komplexe politische und rechtliche Umfeld berücksichtigt, dass das Ergebnis der britischen Abstimmung erzeugt hat.“
Außerdem stünde die Behörde in engem Kontakt mit anderen Einrichtungen der EU. „Sobald konkrete Informationen verfügbar werden, wird die EMA diese mit den zuständigen Akteuren teilen“, erklärt die Behörde. „Das europäische Regulierungs-Netzwerk ist ein starkes und flexibles System, welches Veränderungen verträgt, ohne die Qualität und Effektivität seiner Arbeit aufs Spiel zu setzen.“
In der Zwischenzeit würde die Behörde mit ihren 890 Angestellten wie auch alle beteiligten europäischen Experten sich auf die Mission der EMA konzentrieren – um die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen und Zugang zu sicheren, effektiven und hochwertigen Arzneimitteln sicherzustellen.
1 Kommentar
Inakzeptabel
von Michael Mischer am 08.07.2016 um 9:28 Uhr
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