Cannabis als Medizin

779 Patienten besitzen Cannabis-Ausnahmeerlaubnis

Berlin - 06.07.2016, 10:03 Uhr

Cannabisblüten sollen künftig leichter in der Apotheke zu haben sein. (Foto: olyas8/Fotolia)

Cannabisblüten sollen künftig leichter in der Apotheke zu haben sein. (Foto: olyas8/Fotolia)


In Deutschland dürfen derzeit 779 Patienten Cannabis zu medizinischen Zwecken erwerben und anwenden. Die meisten setzen es zur Schmerzbehandlung ein. An zweiter Stelle folgt die Diagnose ADHS. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich schon seit Jahren für einen leichteren Zugang zu Cannabis als Medizin ein. Anfang 2015 wagte auch das CDU-geführte Bundesgesundheitsministerium einen Schritt in diese Richtung. Inzwischen befindet sich ein entsprechender Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Am morgigen Donnerstag, dem 7. Juli, steht im Bundestag die erste Lesung an – allerdings erst zu sehr später Stunde.

Das geplante Gesetz soll schwerwiegend erkrankten Patienten ermöglichen, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in standardisierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. Voraussetzung ist, dass sie keine Therapiealternative haben und eine entsprechende ärztliche Indikationsstellung vorliegt. Die gesetzlichen Kassen müssen in diesen Fällen auch für die Behandlung zahlen. Verknüpft wird die Erstattung mit einer begleitenden Datenerhebung. Weitgehende Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Versorgung mit Medizinalhanf werden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingeräumt (Cannabis-Agentur). 

85 Ausnahmegenehmigungen bislang in 2016

Um diese Pläne der Regierung geht es in der jüngsten Kleinen Anfrage der Grünen zur „Versorgung mit Cannabis in der Medizin“, zu der nun die Antwort der Bundesregierung vorliegt. Diese liefert zunächst einige frische Fakten. So haben am 14. Juni 779 Patienten über eine Ausnahmeerlaubnis des BfArM zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie verfügt. Von diesen Ausnahmegenehmigungen wurden 744 für den Erwerb von Cannabisblüten und 45 für den Erwerb von Cannabisextrakt erteilt. Zehn Patienten haben die Erlaubnis, Blüten und Extrakt gleichermaßen zu erwerben.

Die Zahl der Anträge ist dabei in den letzten Jahren beständig gestiegen. Gingen 2011 noch 60 Anträge beim BfArM ein, waren es 2013 schon 173 und 2015 dann 434 Anträge. 692 Genehmigungen erteilte das BfArM in den Jahren 2011 bis 2015. Im laufenden Jahr gingen bislang zwischen 30 und 44 Anträge im Monat bei der Behörde ein. 85 Mal beschied sie bislang positiv – und es befindet sich derzeit noch eine „größere Zahl“ von Anträgen in Bearbeitung.

Die Grünen fragten auch nach den Anwender-Zahlen zu den Cannabis-Arzneimitteln Dronabinol, Nabilon und Sativex®. Hier konnte die Regierung nur zu Sativex® antworten – da nur dieses Mittel von den Kassen erstattet wird und daher Daten aus der vertragsärztlichen Versorgung vorliegen. Das MS-Arzneimittel wurde 2015 knapp 22.000 Mal verordnet.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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