Zuatzhonorare der Apotheker

PTA-Verband will ein Gesetz für Beratungsleistungen

Berlin - 22.06.2016, 17:35 Uhr

PTA wollen mitberaten: Der Bundesverband pharmazeutisch-technisch Angestellter (BVPta) fordert ein neues Gesetz für AMTS-Projekte der Apotheker. (Foto: contrastwerkstatt/fotolia)

PTA wollen mitberaten: Der Bundesverband pharmazeutisch-technisch Angestellter (BVPta) fordert ein neues Gesetz für AMTS-Projekte der Apotheker. (Foto: contrastwerkstatt/fotolia)


Der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) fordert neue rechtliche Grundlagen für pharmazeutische Dienstleistungen. Der Verband reagiert damit auf den Widerstand von Kassen-Aufsichtsbehörden gegen Projekte zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

AMTS-Projekte der Apotheker in Gefahr

Dass einige Aufsichtsbehörden der Krankenkassen die Projekte der Apotheker anzweifeln, beunruhigt derzeit nicht nur die Apothekerverbände. DAZ.online hatte darüber berichtet, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) den Vertrag zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) im Visier hat.

Dem BVA zufolge gibt es für den zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Diabetiker-Beratungsvertrag keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen. Die Behörde machte auch darauf aufmerksam, dass es laut Apothekenbetriebsordnung eine Kernaufgabe der Apotheker sei, zu beraten und zu informieren – ohne dafür zusätzliches Geld zu kassieren. In Bayern hat das dortige Gesundheitsministerium eine ähnliche Meinung zu den Zusatzhonoraren der Apotheker: Dort hat das Ministerium als Aufsichtsbehörde der AOK Bayern eine Schwangeren-Beratung gestoppt, über die der Bayerische Apothekerverband mit der AOK einen Vertrag abgeschlossen hatte.

Schwangerenberatung, Diabetiker-Coaching, Ernährungsberatung oder ähnliches sind Felder, in denen sich auch PTA profilieren können und wollen. Der BVpta hat für die Aktivitäten der Behörden daher kein Verständnis. „Die jüngst bekannt gewordenen Bedenken des BVA gegenüber Verträgen zwischen Krankenkassen und Apotheken zu pharmazeutischen Dienstleistungen erfordern akut die Schaffung neuer rechtlicher Grundlagen“, sagte Sabine Pfeiffer, Bundesvorsitzende des BVpta.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Nach aufsichtsrechtlichem Einschreiten: PTA-Bundesverband sieht Gesetzgeber gefordert

PTA pro Beratungs-Vergütung

Einige Kassen-Aufsichtsbehörden vermissen rechtliche Grundlage für Verträge

Dienstleistungshonorare unter Beschuss

Welche Angebote dürfen vereinbart werden? Welche Leistungen werden honoriert?

Das Problem mit den Dienstleistungen

BMG zu pharmazeutischen Dienstleistungen

Erst einmal nur Modellversuche für Apotheker

Warum GKV-honorierte Apothekendienstleistungen nicht möglich sind

Kein Geld von den Kassen

Homöopathie, Selektivverträge, Bonusprogramme

Kassenaufsicht kritisiert Profitstreben der Krankenkassen

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.