BAK-Symposium

Cannabis bleibt was für den Einzelfall

Berlin - 21.06.2016, 17:00 Uhr

Apotheken sollen Cannabis zukünftig auf BtM-Rezept abgeben. (Foto: stokkete / Fotolia)

Apotheken sollen Cannabis zukünftig auf BtM-Rezept abgeben. (Foto: stokkete / Fotolia)


Derzeit bereitet die Bundesregierung ein Gesetz vor, das Cannabis für manche Patienten als Kassenleistung erstattungsfähig machen soll. Dennoch wird Cannabis nicht zum Arzneimittel für die breite Masse, so das Fazit eines Symposiums der Bundesapothekerkammer (BAK) am heutigen Dienstag in Berlin.

Unter welchen Umständen können Patienten Cannabis zur Schmerztherapie einsetzen? Derzeit sind „Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“ der Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zugeordnet und damit in Deutschland nicht verkehrsfähig. Das soll sich mit dem neuen „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ ändern. Gelistet in Anlage III könnten Zubereitungen aus Cannabis sativa zukünftig von einem Arzt verordnet werden.

Momentan benötigen Patienten noch eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), um eine medizinisch betreute und begleitete Selbsttherapie durchführen zu können. Die Kosten trägt der Patient. „Die finanzielle Situation des Patienten darf keinen Einfluss auf die Versorgung haben“, mahnte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Mit dem neuen Gesetz hätten Versicherte einen Anspruch auf Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Cannabis kein Wundermittel

Derzeit haben knapp 800 Patienten eine Ausnahmegenehmigung erwirkt. Über die Indikationen gibt es keine systematischen Datenerhebungen. Geschätzt handelt es sich bei zwei Dritteln um Schmerzpatienten, einige wenden es an bei Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS), Tourette-Syndrom und Appetitlosigkeit im Zusammenhang mit einer Chemotherapie.

Prof. Dr. med. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, dämpfte die mit dem neuen Gesetz einhergehenden Erwartungen: „Cannabis ist kein Wundermittel und nur für Patienten geeignet, bei denen andere Medikamente keine ausreichende Linderung zeigen“. Bislang fehlt es an klinischen Studien, die Evidenz für die einzelnen Indikationen ist eher moderat.

Rücksprache bei Erstverordnung

Zu genauen Prognosen, wie viele Patienten im nächsten Jahr von der neuen Therapieoption profitieren werden, ließen sich die Diskussionsteilnehmer des Symposiums am Ende jedoch nicht hinreißen. Eine gesteigerte Nachfrage gibt es schon jetzt – auch in Apotheken. Derzeit brauchen Apotheken eine Sondergenehmigung, um Patienten mit Cannabis-Zubereitungen versorgen zu dürfen.

Erfolgt der Switch in die Verkehrsfähigkeit, könnten zukünftig alle Apotheken mit Rezepten konfrontiert werden. Bei Erstverordnung sollte dann in jedem Fall Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden, um sich in Kostenfragen abzusichern, empfiehlt Kiefer.

Weitere Informationen der BAK zum Symposium finden Sie hier.

Und hier kommen Sie zu einem diese Woche akutalisierten Faktenblatt der ABDA zu Cannabis. 


Rika Rausch, Apothekerin
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Warum nicht von anderen Ländern lernen?

von Antonio Di Nauta am 22.06.2016 um 9:52 Uhr

Denn die machen es vor wie es gehen könnte. Cannabis ist kein Allheilmittel, es ist auch nicht die Supermedizin die allen Menschen Linderung versprechen kann. Aber genauso wie die Aussage, dass Cannabis alles und jeden helfen kann falsch ist, ist die umgekehrte Aussage, dass Cannabis nur im Einzelfall helfen kann genauso falsch und zeigt wieder wie gut die Lobbyarbeit der Pharmaindustrie ist. Viellicht sollten wir uns mal die Fakten anschauen, dann wird nämlich einiges klarer und entlarvt das Statement der Bundesapothekenkammer als puren Lobbyismus. In Israel bekommen ca. 25000 Menschen Cannabis als Medizin. Sie bekommen es für allerlei Leiden verschrieben, und dies seit Jahren mit großem Erfolg. Würde man das auf Deutschland umrechnen sind das mindestens 250 000 Menschen die hier mit Cannabis versorgt werden könnten. In Anbetracht dieser Zahlen wird schnell klar das hier jemand Angst hat seine Pfründe zu verlieren. Nehmen wir die USA, dort ist aktuell in der Hälfte der Staaten Cannabis zu medizinischen Zwecken legal und zwar nicht als letztes Mittel, sondern gleichberechtigt zu anderen Medikamenten. Was spricht dagegen wenn jemand nicht schlafen kann, statt einem Schlafmittel Cannabis verschrieben zu bekommen? Was spricht dagegen wenn jemand starke Kopfschmerzen hat, statt Schmerztabletten lieber Cannabis zu konsumieren? In anderen Ländern klappt das hervorragend, und die USA erwägt am 1. August Cannabis von der Liste 1 in Liste zwei zu verschieben. Das würde bedeuten, dass Cannabis mit einem Schlag in den USA zu medizinischen Zwecken in allen Staaten legal wäre. Und sie tun gut daran, denn aktuell erlebt die USA eine nicht gekannte Welle von Missbrauch von Opioiden und Heroin. Studien zeigen, dass in den Staaten wo Cannabis als Medizin erlaubt ist, die Überdosierungen von Opioiden oder anderen Medikamenten und den daraus resultierenden Todesfälle niedriger sind wie in Staaten wo es kein medizinisches Marihuana gibt. Auch in Deutschland gibt es viele Tausend Todesfälle durch Medikamentengebrauch, diese würden auf jeden Fall runtergehen. In der Krebsbekämpfung könnte insbesondere das im Cannabis enthaltene CBD eine wichtige Rolle spielen, die ersten Ergebnisse sind viel Versprechend, allerdings bedarf es dazu natürlich noch mehr Studien um abschließende Aussagen zu treffen. Ich persönlich plädiere für einen Gleichberechtigten Einsatz von Cannabis in der Medizin, nicht als Ultima Ratio sondern als echte Alternative, so fern die Therapie bei dem jeweiligen Probanden anschlägt!

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Cannabis kein Wundermittel und geeignet, wenn keine andere Medikamente ausreichen

von woewe am 21.06.2016 um 22:52 Uhr

Schmerztherapeut Gerhard Müller-Schwefe, Präsident Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin, sagte im Interview mit Frontal21 "das ist kein Rauschgift, das ist Medizin ... das war Volksmedizin in Deutschland, ehe es von Amerika aus verteufelt wurde."

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