EU-Verordnung

Bundesregierung unterstützt Homöopathie in der Tiermedizin

Stuttgart - 21.06.2016, 12:15 Uhr

Eine Petition setzte sich für Homöopathie in der Tiermedizin ein. (Foto: Wolfilser / Fotolia)

Eine Petition setzte sich für Homöopathie in der Tiermedizin ein. (Foto: Wolfilser / Fotolia)


Ein Entwurf für die geplante EU-Verordnung über Tierarzneimittel sieht Einschränkungen bei homöopathischen Präparaten vor. Eine Petition sammelte knapp 80.000 Unterschriften dafür, dass Tierheilpraktiker diese flexibel verschreiben dürfen. Die Bundesregierung unterstützt die Pläne teilweise.

Die Bundesregierung ist für eine „möglichst große Vielfältigkeit in der Tiermedizin“ – und will sich auf EU-Ebene für Erleichterungen für Homöopathie in der Tiermedizin einsetzen, wie die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Maria Flachsbarth (CDU), am Montag im Petitionsausschuss sagte. „Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Anwendungen“ seien Erleichterungen nötig. Auch habe sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass für homöopathische Mittel, die nicht umfangreich eingesetzt werden, keine Registrierung nötig sein soll – „um die Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimittel zu verbessern“. Die Regierung hoffe auf eine Mehrheit für die Vorschläge.

Eine Petition um die Tierheilpraktikerin Anja Krüger, die auch im Vorstand des Vereins „Artgerechte Tiergesundheit“ ist, hatte knapp 80.000 Stimmen gegen die Pläne der EU gesammelt, aufwändigere Zulassungen als bisher für naturheilkundliche Arzneimittel zu verlangen. Zwar gäbe es seit dem Beginn der Petition vor zwei Jahren Änderungsanträge, die laut Krüger in die richtige Richtung gehen. Aber es sei „unverhältnismäßig, dass bereits registrierte homöopathische Einzelmittel zusätzlich registriert werden müssen, um sie im Bereich der lebensmittelliefernden Tiere anwenden zu können, obwohl diese Mittel im Humanbereich verwendet werden“.

Wann ist die Verdünnung ausreichend?

Konkret geht es um Mittel ab dem Verdünnungsgrad D4 – also einer Verdünnung von ungefähr einem Tropfen auf einen halben Liter Lösungsmittel. „Es ist unumgänglich, dass alle homöopathischen Arzneimittel ab D4 für alle Tiere freigegeben werden“, fordert Krüger mit Blick auf das „Wohl der Tiere“. Die Petitenden forderten, „dass es allen Tieren ermöglicht werden muss, einen uneingeschränkten Zugang zur risikolosen Therapievielfalt zu haben“. Schon die Bio-Verordnung der EU von 2007 forderte, dass die Anwendung von alternativen und komplementären Präparaten Vorrang vor chemisch-synthetischen Substanzen haben müsse. „Sollte es Bedenken geben, kann man immer noch die First Safe Dilution anwenden“, sagte Krüger – also einen Verdünnungsgrad, bei dem keine Vergiftungserscheinungen auftreten können.

Laut Flachsbarth habe sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, dass „über D4“ Erleichterungen durchgesetzt werden. „Oberhalb bestimmter Verdünnungsgrade“ könne es bestimmte Freiheiten geben, sagte die Staatssekretärin.

Untergang der Komplementärmedizin?

Zweites großes Ziel der Petition ist es, dass sowohl Tierhalter als auch Tierheilpraktiker weiterhin Alternativmedizin selber einsetzen können. Krügers Einschätzung nach enthält der Entwurf der EU-Verordnung ein „indirektes Verbot von Tierheilpraktikern“, da das Gesetz – dessen Schwerpunkt eigentlich die Verminderung des Einsatzes von Antibiotika in der Tiermast ist – die Anwendung nicht-zugelassener Präparate Tierärzten zuschreibt. „Das gesamte Know-how und Erfahrungswissen der kompletten Komplementärmedizin wäre dem Untergang preisgegeben, wenn es nur noch eine Berufsgruppe gäbe, die dieses Berufsfeld bearbeiten darf“, sagte sie. Deshalb setzt sich Krüger dafür ein, das die Auswahl von Berufsgruppen dem Mitgliedsstaat offenbleibt.

Auch Birgit Weidacher-Bauer vom Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands setzte sich dafür ein, dass Tierhalter selber entscheiden sollten, wem sie bei Fragen „um die Tiere, ihr wichtigstes Kapital“ vertrauen. Sie verwies auf die lange Tradition ihres Berufsstands, als eingewendet wurde, dieser sei nicht reguliert.  

Laut Staatssekretärin Flachsbarth sollten jedoch auch zukünftig für den Menschen zugelassene Präparate nur von Tierärzten umgewidmet werden dürfen. „Wir glauben, dass das mit Blick auf das Tierwohl und die Verbrauchersicherheit eine vernünftige Regelung ist“, sagte sie.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Petition pro Unsinn

von Udo Endruscheit am 22.06.2016 um 19:15 Uhr

Über die Homöopathie, gleich ob bei Tier, Mensch oder Pflanze, brauche ich hier wohl kein weiteres Wort zu verlieren. Umso mehr über die Verseuchung der öffentlichen Meinung und der politischen Willensbildung mit haarsträubendem Blödsinn.
Was sind "Tierheilpraktiker"? Durchweg ja wohl Leute, die keine Ahnung von evidenzbasierter Tiermedizin haben und auf der Grundlage ihrer eigenen Verwirrungen glauben, Mensch und Tier mit ihren Gaben beglücken zu können. Keine geschützte Berufsbezeichnung, keine festliegenden Qualifikationsmerkmale, nicht einmal eine Prüfung, die die Gefahrlosigkeit der jeweiligen Person für die Tiergesundheit bescheinigt, gibt es da. Es reichen Rechtschreibkenntnisse und der Besuch einer Schilderfirma aus, um eine "Praxis" auf dieser Grundlage zu eröffnen. Dessen ungeachtet -oder vielleicht gerade deshalb- gibt es offenbar Tierheilpraktiker zuhauf, sogar in (wie ich hörte, sieben verschiedenen) Berufsverbänden organisiert.
Das ist die eine Seite.
Die andere Seite: Leider sind die EU-Richtlinien für die Nutztierhaltung bislang so ausgerichtet, dass de facto ganz offiziell der Homöopathie ein prominenter Platz vor evidenzbasierter Medizin eingeräumt wird. Dies offenbar in völliger Verkennung der Tatsache, dass Nichts keine Alternative darstellt, sondern - Nichts. Der dahinterstehende Gedanke ist wohl, aufgrund vieler "Lebensmittelskandale", wie man das auch immer bewerten mag, den Verbraucher vor Fleisch zu schützen, dass nennenswerte -wirksame!- Medikamentenrückstände enthält. Dies ist allerdings völlig fehlgeleiteter Verbraucherschutz, zudem werden hier Zuchtbedingungen mit Veterinärmedizin völlig sinnlos in einen Topf geworfen.
Nun will die EU die Verwendung der Homöopathika auf diesem Gebiet etwas einschränken und vor allem nicht mehr jedem Zauberkünstler gestatten, seine individuellen Kleinserien-Zuckerkugeln zu verwenden.
Was passiert? Mit einer Petition (!) wendet sich die Sprecherin eines fröhlichen Freizeitklubs wie der "Artgerechten Tiergesundheit"an politische Entscheidungsträger, man möge dem doch auf der EU-Ebene entschieden entgegen wirken - und findet auch noch Gehör! Siehe:

https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/428628

"Dem Einwand, Tierheilpraktiker sei kein regulierter Berufsstand, begegnete sie mit dem Verweis auf die lange Tradition des Berufes. Ihr Verband beispielsweise existiere seit 1931 und damit länger als der erste Verband von Tierärzten."

Da kann man nur noch polemisch antworten:
Die Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche, früher Inquisition genannt, besteht schon genau seit dem 21. Juli 1542.

Übrigens wurde die 1931-er Gründung seinerzeit in der Euphorie vorgenommen, per Homöopathie eine Art "Deutsche Medizin" installieren zu können, was die Nationalsozialisten erst aufgriffen und dann, nach ihren eigenen Forschungsergebnissen (Donner-Studie) selbst still und heimlich in der Versenkung verschwinden ließen.

Schlussfrage: Leben wir wirklich in einer aufgeklärten Zeit, in einer offenen, der Rationalität verpflichteten Gesellschaft? Oder doch eher im Vorgarten von Hogwarts?

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Homöopathie Tier

von Dr. E. Berndt am 22.06.2016 um 18:47 Uhr

Man kann nicht ohne Schaden hinter gesicherte Erkenntnisse zurücktreten. Homöopathie wirkt nicht kausal. Das ist nicht mehr zu diskutieren.
Seit Bejamin Frankling und der Entarnung des Mesermismus 1784 als therapeutisches Schauspiel, wissen wir , dass es zwei Ursachenketten gibt. Es gibt eine pharmakologische Ursachenkette und eine "psychologische". ASS wirkt über eine pharmakologische. Verstärkungseffekte, sprich Placebowirkung, gibt es dazu.
Aber wir haben auch eine rein psychologische, um es vereinfacht zu sagen. Homöopathie wirkt neben anderen Effekten nur über eine psychologische Ursachenkette.

Jahrtausende lang gab es eigentlich nur therapeutische Schauspiele, genauer gesagt nur himmlische therapeutische Schauspiele, denn Heilen konnte man nur, mit dem Segen und der Zustimmung von Geistern etc. Heilen war immer mit Magie bzw. mit himmlischen Segen verbunden, je nachdem ob man offiziell erlaubte oder eben unerlaubte Kräfte um Hilfe anflehte.
Heute ist es aber ein Nogo mit himmlischen Kräften ein therapeutisches Schauspiel zu veranstalten. Stellen Sie sich vor, die Apothekerin veranstaltet ein Gesundbeten.
Und genau so wenig, wie dies nicht mehr zulässig ist, weil die pharmakologische Kausalität dafür fehlt, ist es auch unzülässig und ein grober Betrug Homöopathie als gleichwertige Heilmethode zu behandeln. Die Apotheker und Apothekerinnen müssen sich einmal mehr ernst der Frage stellen, ob sie Therapieschauspieler oder Pharmazeuten sein wollen. Homöopathie hat mit Pharmazie nichts mehr gemein.
Die Frage ist Apotheke oder Homöotheke. Beides geht nicht unter einem Dach.
Und ich bin mir sicher, die Rechunng für diesen Betrug wird präsentiert werden.

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