Nachlese zum Deutschen Apothekertag

Was wurde aus den Anträgen?

Süsel - 16.06.2016, 16:50 Uhr

Was wurde aus den Anträgen? Die ABDA beschreibt, welche Anträge vom Deutschen Apothekertag 2015 weiterverfolgt wurden und welche nicht. (Foto: Schelbert)

Was wurde aus den Anträgen? Die ABDA beschreibt, welche Anträge vom Deutschen Apothekertag 2015 weiterverfolgt wurden und welche nicht. (Foto: Schelbert)


Gibt es bald den „Dienst nach Vorschrift“ ? Darüber sollte die ABDA nach dem Apothekertag 2015 nachdenken. Doch das Ergebnis bleibt vage, ebenso wie die Stellungnahmen der ABDA zu vielen anderen Anträgen des Deutschen Apothekertags.

Bei der ABDA-Mitgliederversammlung am 30. Juni steht die Nachlese zu den Apothekertagsanträgen von 2015 auf der Tagesordnung. Dazu hat die ABDA wie in jedem Jahr einen Bericht erstellt. Die Antworten zu vielen Anträgen lesen sich allerdings wie eine Zusammenfassung der berufspolitischen Ereignisse der vergangenen Monate. Die ABDA berichtet, was geschehen ist und welche Position sie vertritt. Doch bleibt vielfach offen, was die Arbeit der ABDA zur Entwicklung beigetragen hat.

Ein Paradebeispiel dafür ist der erste Antrag zum E-Health-Gesetz. Die Hauptversammlung sah sich schon im Herbst mit dem Konzept der Bundesregierung konfrontiert, dass der Medikationsplan ohne die direkte Beteiligung der Apotheker umgesetzt werden könnte. Dies zu verhindern, war das Ziel des Antrags. Dazu berichtet die ABDA nun über die bekannte Regelung ohne verpflichtende Einbindung der Apotheker. Doch leider bleibt offen, was die ABDA unternommen hatte, um diesbezüglich mehr zu erreichen.

Offene Fragen zur Honorierung

Ein zentraler Antrag des Deutschen Apothekertags forderte eine leistungsgerechte Honorierung. Dazu berichtet die ABDA nun, die Forderungen seien kontinuierlich vorgetragen worden. Kurzfristig könne die Gesetzgebung zum Pharmadialog eine Gelegenheit bieten, den Festzuschlag für Rezepturen, eine höhere Dokumentationsgebühr und mehr Geld für den Notdienstfonds zu verankern. Die Chancen zur Umsetzung der anderen Honorarforderungen stuft die ABDA mit der Vergabe des Gutachtens zur Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung erst einmal als gering ein. Die Forderungen würden allerdings weiterhin vorgetragen. Doch auch hier bleibt offen, wer dies bei wem mit welchen Mitteln vorträgt.

Mit großem Interesse dürften viele Apothekertagsbesucher im vergangenen Jahr die diversen Anträge zu einzelnen Honorierungskomponenten betrachtet haben. Dabei ging es insbesondere um die Frage, wie eine faire Honorierung der Rezepturen aussehen soll und wie hoch ein angemessenes Dokumentationsentgelt sein müsste. Doch diese Anträge wurden für eine differenzierte Betrachtung in den zuständigen Ausschuss verwiesen. Wer nun allerdings eine differenzierte Antwort erwartet, wird enttäuscht. Denn die ABDA schreibt zu diesen Anträgen immer wieder die gleiche Antwort: Der Vorschlag werde in die Diskussion zur längerfristigen Weiterentwicklung der Apothekenentgeltung einbezogen und mit Blick auf die bereits kommunizierten politischen Forderungen werde auf einen aktuellen Vortrag gegenüber der Politik verzichtet.

Nachdenken über Dienst nach Vorschrift

Viel Aufmerksamkeit gab es beim Deutschen Apothekertag für den ad hoc gestellten Auftrag an den Geschäftsführenden ABDA-Vorstand, in Abstimmung mit den Mitgliedsorganisationen einen Katalog möglicher Maßnahmen zu erstellen, mit dem die Apotheker ihren Forderungen Nachdruck verleihen könnten. Den Hintergrund dazu bildete die viel beachtete Äußerung des ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt in seinem Lagebericht, weitere Einengungen der Apotheker könnten zu einem „Dienst nach Vorschrift“ in den Apotheken führen.

Die ABDA berichtet dazu nun, nach Sichtung der bereits in der Vergangenheit angedachten, vorbereiteten und umgesetzten Maßnahmen seien Lobbymaßnahmen, Öffentlichkeitsmaßnahmen und weitere Maßnahmen denkbar. Als „Lobbymaßnahmen“ nennt die ABDA Gespräche, Fachvorträge, Teilnahmen an Gremiensitzungen, Stellungnahmen, Resolutionen, Fachkonferenzen und parlamentarische Abende. Als „Öffentlichkeitsmaßnahmen“ werden Faktenblätter, Medienkampagnen, Pressemeldungen, Interviews und Anzeigen genannt.

Interessanter erscheint die Aufzählung der „weiteren Maßnahmen“: „‚Brandbriefe‘, Resolutionen, Dienst nach Vorschrift, Dienst über die Notklappe, Demonstrationen, ‚Streik‘“. Weiter heißt es dazu: „Diese und weitere mögliche Maßnahmen werden derzeit in den Gremien weiter diskutiert.“ Demnach lässt die Stellungnahme der ABDA den Schluss zu, dass die Gremien der ABDA über einen Dienst nach Vorschrift nachdenken. Allerdings bietet die breit angelegte Aufzählung keinerlei Anhaltspunkte, welche Maßnahmen unter welchen Bedingungen in Betracht gezogen werden und wer sie anstoßen sollte. Berichte über die weiteren Beratungen dürfen daher mit Spannung erwartet werden.




Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Dienst nach Vorschrift und die Folgen !

von Heiko Barz am 17.06.2016 um 12:59 Uhr

Dienst nach Vorschrift, bewußte Behinderung der Arzneiversorgung und ähnliche Protestaktionen sind nur Argumente für jene Akteure, denen die Sonderstellung der Apotheken schon immer ein Dorn im Augen waren.
Bei Apothekenketten kämen solche Gedanken gar nicht zum tragen, weil deren Organisationen sich solche Manipulationen nicht leisten könnten.
Man stelle sich vor, ALDI würde seine Kette schließen, um höhere Milchpreise am Markt durchzusetzen.
Die Schmidtschen Gedankenspiele, unserer berechtigten Honorarvorderungen, durch Behinderung der Versorgung auf UNS aufmerksam zu machen, kann wie beschrieben, gefährlich nach hinten losgehen.
Dass unsere Honorarproblematik einen unerklärbaren Sonderstatus erhalten hat, sieht man daran, dass SPD Gabriel diese Rechtsfindung auf die nächste Legislaturperiode bewußt verschoben hat. Das muß dann wahrscheinlich ein ganz Anderer - vielleicht sein Freund Lauterbach - zur Entscheidung bringen, und dann können wir uns endlich eine gute Nacht wünschen.

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Dienst nach Vorschrift durch die Klappe

von Dr. Arnulf Diesel am 16.06.2016 um 19:57 Uhr

Da hat die ABDA wieder mal zu tief in Omas Mottenkiste gekramt. Licht aus (war das lt. BG eigentlich zulässig?), nur durch die Klappe bedienen, Dienst nach Vorschrift, Streik. Ein Super Instrument um den Forderungen Nachdruck zu verleihen. Wer den Blödsinn mitmacht, vergrault nur die Kunden, die dann zum Nachbarapotheker gehen. Und wenn der tatsächlich mitzieht, trifft es nur den Patienten, der wohl kaum den Zusammenhang seines Kreuzchens auf dem Stimmzettel mit der Bedienung durch die Klappe verstehen dürfte.
Was soll man aber sonst erwarten, wenn lt. Herrn Schmidt die Probleme der Apotheken darin bestehen, daß die jungen Approbierten gesteigerten Wert auf Work-Life-Balance legen und der Abstand der HV-Tische nicht eingehalten werden kann (Süddeutsche 28.2.16).

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AW: Diest nach Vorschrift

von Florian Becker am 20.06.2016 um 8:32 Uhr

Das sind dann genau die Kommentare, die für alle Ewigkeit verhindern werden, dass mal was passiert.
Genau diese Kommentare sind für die ABDA immer das Argument, man könne gar nichts organisieren, weil da eh nie jemand mitzieht..
Nur ja keinen Cent abwandern lassen, nur ja keinen Patienten spüren lassen, was für Probleme wir haben (es reicht halt nicht, nur durch die Klappe zu bedienen, man muss parallel die Patienten/ Kunden informieren, was der Hintergrund ist.
Alles erfolgreich in Baden-Württemberg 2012 durchexerziert mit bundesweitem, POSITIVEM Echo, von dem auch alle Verbände und die ABDA profitiert haben, die damals "Streik ist ähbäh" geschrieen haben.
Ich dachte eigentlich, damit seien diese "Argumente" endlich in der Mottenkiste verschwunden.
Aber diese Mutlosigkeit und mangelnde Bereitschaft, auch nur das geringste Risiko einzugehen und lieber in Schönheit zu sterben als mal zu kämpfen, ist wirklich deprimierend.

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