Celesio

Weiterer Rückzug von der Börse

Stuttgart - 13.06.2016, 09:20 Uhr

Celesio-Aktien werden künftig nur noch im ungeregelten Freiverkehrsmarkt in Hamburg und Hannover handelbar sein (Foto: celesio).

Celesio-Aktien werden künftig nur noch im ungeregelten Freiverkehrsmarkt in Hamburg und Hannover handelbar sein (Foto: celesio).


Der Pharmagroßhändler Celesio schränkt seine Börsenpräsenz weiter drastisch ein. Nachdem sich das Unternehmen nach der Übernahme durch McKesson im vergangenen Jahr bereits aus dem regulierten Markt zurückgezogen hat, will sich Celesio nun auch aus dem Freiverkehr der Börsen München und Düsseldorf verabschieden. 

Celesio zieht sich weiter von der Börse zurück.  Nach Angaben von Celesio soll der Handel der Celesio-Aktien im Segment „m:access“ der Münchener Börse mit Ablauf des 29. Juli 2016 enden, die Einbeziehung in den Freiverkehr soll dort am 31. März 2017 enden. Die Notiz im Düsseldorfer Marktsegment „Primärmarkt“ wird nach den Plänen Celesios Ende September 2016 enden, die Einbeziehung in den Freiverkehr am 31. März 2017. Dies geht nach Angaben des Unternehmens auf einen Beschluss des Celesio-Vorstandes zurück, den Handel der Aktien an diesen Börsenplätzen zu widerrufen. Damit werden die Celesio-Papiere künftig nur noch im einfachen Freiverkehr an den Börsen Hamburg und Hannover handelbar sein.

Der Pharmagroßhändler setzt mit dieser Entscheidung seinen Rückzug vom Aktienmarkt fort. Bereits im vergangenen Jahr hat sich das Unternehmen aus dem regulierten Markt der Börsen Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart und Frankfurt zurückgezogen. Dies war eine Konsequenz der vorherigen mehrheitlichen Übernahme durch den US-Gesundheitsdienstleister und IT-Konzern McKesson im Februar 2014.

Höhere Anforderungen im Geregelten Markt

Der regulierte Markt ist ein geregeltes Börsensegment, dessen Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten gesetzlich geregelt sind. Im Gegensatz zum Freiverkehr werden an die im regulierten Markt notierten Unternehmen höhere Anforderungen an die Zulassung und Publizitätspflichten gestellt. So müssen am Geregelten Markt notierte Unternehmen beispielsweise neben einem Jahresabschluss auch einen Zwischenbericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlichen.

Beim Düsseldorfer „Primärmarkt“ und dem Münchener „m:access“ handelt es sich um qualifizierte Marktsegmente des Freiverkehrs. Qualifiziert bedeutet laut Celesio, dass die Einbeziehung – anders als beim „einfachen“ Freiverkehr – nur mit Zustimmung des Emittenten erfolgt und dies besondere Transparenzpflichten mit sich bringt. Diese Regeln gelten für den einfachen Freiverkehr an den Börsenplätzen Hamburg und Hannover, wo Celesio künftig noch vertreten sein wird, nicht.


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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