Kritik an Arzneimitteltests mit Dementen

„Wir täten gut daran, die Finger davon zu lassen“

Stuttgart - 03.06.2016, 10:15 Uhr

Stark umstritten: Inwieweit dürfen nicht-einwilligungsfähige Menschen bei Forschungsprojekten einbezogen werden? (Foto: Klaus Eppele / Fotolia)

Stark umstritten: Inwieweit dürfen nicht-einwilligungsfähige Menschen bei Forschungsprojekten einbezogen werden? (Foto: Klaus Eppele / Fotolia)


Die Bundesregierung will fremdnützige Forschung an Menschen mit geistiger Beeinträchtigung zukünftig in manchen Fällen erlauben. Nach Meinung der Kirchen verletze dies die Menschenwürde. Die Vorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt sieht einen „gefährlichen Dammbruch“. Auch in der Großen Koalition gibt es erhebliche Widerstände.

Dürfen Menschen zu Forschungszwecken in Studien untersucht werden, von denen sie selber nicht profitieren können? Auch als Lehre der Medizin-Verbrechen im Nationalsozialismus ist dies in Deutschland bei Erwachsenen derzeit verboten, wenn sie aufgrund geistiger Beeinträchtigungen nicht selber einwilligen können. Im Rahmen mehrerer gleichfalls umstrittener Änderungen bei der Prüfung ethischer Fragen klinischer Studien plant die Bundesregierung, dies über die laufende AMG-Novelle zukünftig in bestimmten Fällen zu erlauben.

Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums solle auch bei nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen fremdnützige Forschung erlaubt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Patienten müssten vorab über eine Patientenverfügung eingewilligt haben, dass sie später bereit sind, an Forschungsprojekten teilzunehmen. Auch sollen nur minimale Risiken und Belastungen für die Probanden hingenommen werden. Im Rahmen von klinischen Studien mit neuen Wirkstoffen sollten außer Speichel- oder Blutproben keine weiteren Eingriffe erlaubt werden, sagt eine Sprecherin auf Nachfrage. 

In Frage käme dies insbesondere für Patienten mit Demenz. „Klinische Studien zur Entwicklung neuer Arzneimittel können dazu beitragen die Behandlung von Demenzkranken weiter zu verbessern, dabei steht immer der Wille und der Schutz des einzelnen Menschen im Vordergrund“, erklärt das Ministerium.

Besondere ethische Verantwortung

Familienpolitiker der Union stellen sich nun geschlossen gegen die Pläne. Beim Lebensschutz dürfe man „keinen Zentimeter zurückweichen“, sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder laut dem „Tagesspiegel“. Gerade CDU und CSU stünden hier „in besonderer ethischer Verantwortung“, sagte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg, der Zeitung. Er wolle „nicht in einer Gesellschaft leben, in der an Demenzkranken Forschung betrieben wird, ohne dass diese davon einen persönlichen Nutzen haben“, stellte der CDU-Politiker klar.

Auch in der SPD sind die Pläne umstritten. Der Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut sagte dem „Tagesspiegel“, er sei in seiner Fraktion nicht der einzige, der das Vorhaben skeptisch sehe. „Wir täten gut daran, die Finger davon zu lassen.“

„Ich halte das für eine Verletzung der Menschenwürde und einen gefährlichen Dammbruch“, sagte nun die frühere Bundesgesundheitsministerin und derzeitige Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe Ulla Schmidt der „Berliner Zeitung“. Sie betonte im Interview, dass Forschung immer zulässig sei, wenn sie die Krankheitssituation des Einzelnen verbessern soll. Doch wenn sie dem einzelnen Probanden nicht direkt helfen kann, dürfe es keine Aufweichung geben. „Menschen mit geistiger Beeinträchtigung dürfen keine Versuchskaninchen für die Pharmaindustrie werden“, sagte Schmidt.

Gröhes Pläne seien „brandgefährlich“

Die nötige Vorausverfügung hält Schmidt für ein „Feigenblatt“. Wenn es um klinische Studien geht, müssten die Teilnehmer entsprechend der gesetzlichen Standards sehr genau über Zweck, Inhalt und Risiken aufgeklärt werden. „Voraussetzung ist eine bewusste Entscheidung des Einzelnen für einen Test“, sagte die frühere Bundesgesundheitsministerin. „Nun soll es aber plötzlich möglich sein, dass Sie vorab in einer Patientenverfügung eine Art Generalvollmacht für Versuche an sich genehmigen. Dabei können Sie zu diesem Zeitpunkt doch noch gar nicht wissen, worum es bei den Tests einmal genau gehen wird und welche Risiken bestehen.“

Der gesetzliche Betreuer, der dem Wohl des Erkrankten verpflichtet ist, habe die normalen Dinge des Alltags zu regeln. „Aber er ist nicht dafür da, mich als Forschungsobjekt freizugeben, nur weil ich 20 Jahre vorher einmal in einer Patientenverfügung mein O.K. für Tests gegeben habe“, sagte Schmidt. „Das wäre eine klare Überschreitung seiner Kompetenz.“

Sie fürchtet, dass zukünftig die Einschränkung fallen gelassen werden könnte, dass die Vorabverfügung vorliegen muss – so dass es auch zu gruppennütziger Forschung an Menschen mit geistiger Behinderung kommen könnte. „Mit diesem Schritt wird das Ganze doch hoffähig gemacht“, erklärt die Vorsitzende der Lebenshilfe. „Was Gesundheitsminister Hermann Gröhe plant, ist daher brandgefährlich. Ich kann nur hoffen, dass sich hier die Vernunft durchsetzt und der Bundestag am Ende alles beim Alten lässt.“

Verzweckung des Menschen verstoße gegen seine Würde

In einer gemeinsamen Erklärung hatten auch die evangelische und katholische Kirche „erhebliche Bedenken“ angemeldet. Eine „besonders schutzwürdige Personengruppe“ würde „schwerwiegenden Gefahren und Missbrauchsrisiken ausgesetzt“, schrieben sie. Sie sehen die Gefahr, dass die Betroffenen „zum Nutzen anderer instrumentalisiert“ und möglicherweise „zum bloßen Objekt herabgestuft“ werden. „Dass eine derartige Verzweckung des Menschen gegen dessen Würde verstößt, steht für uns außer Zweifel“, heißt es in dem Papier.

Die Erlaubnis für fremdnützige Forschung war im Referentenentwurf nicht vorgesehen, sondern wurde mit dem Regierungsentwurf überraschend eingeführt. Die Kirchen kritisieren, dass keinerlei Begründung für diesen „Paradigmenwechsel“ angeben ist: Der Gesetzentwurf verweist nur darauf, dass die neue EU-Verordnung hier Regelungsspielraum erlaubt. Auch die Ergebnisse des Pharma-Dialogs gäben „für einen solchen Bedarf nichts her“, schreiben die Kirchen.

Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen hatte sich in einer intern umstrittenen Entscheidung dafür ausgesprochen, dass unter strengen Bedingungen fremdnützige Forschung erlaubt werden könne. Doch er fordert, dass Ethikkommissionen prüfen müssen, ob die Anforderungen jeweils erfüllt sind. Die Bundesregierung wolle dies hingegen teilweise dem BfArM oder Paul-Ehrlich-Institut überlassen. „Wir haben dagegen votiert“, sagt Kurt Racké, Vorsitzender an der Ethik-Kommission an der Uni Bonn und Vorstand des Arbeitskreises. Auch der Bundesrat hatte diese Position vertreten.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

. *Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND* . Die diesbezügliche Studie ( „Promotion“ ), der Krefelder Pharmazeutin Silvia Wagner, "Arzneimittelstudien an Heimkindern", ist abgeschlossen und steht jetzt in ihrer vollen Länge und Vollständi

von Martin MITCHELL am 11.11.2019 um 4:57 Uhr

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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

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Die diesbezügliche Studie ( „Promotion“ ), der Krefelder Pharmazeutin Silvia Wagner, "Arzneimittelstudien an Heimkindern", ist abgeschlossen und steht jetzt in ihrer vollen Länge und Vollständigkeit jedem Interessenten zur Verfügung

@ https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-54600/Diss%20Sylvia%20Wagner-1.pdf (Länge: ingesamt 226 Seiten) :

[ Erstveröffentlichung im Internet: 14. Oktober 2019 ]

ANFANG DES ZITAT der diesbezüglichen überall im Internet, von dem Betroffenen Martin MITCHELL in Australien, verbreiteten Pressemitteilung.

[ AUF DEN SEITEN EINS BIS VIER ( 1 - 4 ) : ]

Arzneimittelprüfungen an Heimkindern von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Neuroleptika sowie am Beispiel der Rotenburger Anstalten der Inneren Mission

Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)

der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

vorgelegt von Sylvia Wagner aus Essen

Düsseldorf, März 2019

aus dem Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Gedruckt mit Genehmigung der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Berichterstatter:
1. Herr Prof. Dr. Heiner Fangerau
2. Herr Prof. Dr. Frank Leimkugel

Tag der mündlichen Prüfung: Oktober 2019

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Für Wolfgang und alle …
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Danksagung

Für die vertrauensvolle Unterstützung und Betreuung dieser Arbeit danke ich Prof. Heiner Fangerau. Gleichermaßen gilt mein Dank meinem Co-Betreuer Prof. Frank Leimkugel. Den Rotenburger Werken, hier vor allem den GeschäftsführerInnen Jutta Wendland-Park und Thorsten Tillner danke ich für ihr Vertrauen und ihre uneingeschränkte Offenheit. Rüdiger Wollschläger war stets bereit, meine Fragen zu beantworten und unterstützte meine Recherchen in den Rotenburger Werken in jeder Weise. Die Zusammenarbeit mit Prof. Hans-Walter Schmuhl, Dr. Karsten Wilke und Dr. Ulrike Winkler an dem Projekt der Rotenburger Werke bedeutete für mich nicht nur eine wertvolle wissenschaftliche Unterstützung. Die Zusammenarbeit hat einfach viel Freude gemacht.

Besonders zu Dank verpflichtet bin ich Frau Dr. Sabine Bernschneider-Reif, die als Leiterin des Unternehmensarchivs der Merck KGaA die Aufarbeitung von Beginn an durch die Gewährung des Zugangs zu dem äußerst umfangreichen Unternehmensarchiv unterstützt hat. Ebenso möchte ich mich bei Thore Grimm vom Schering Archiv und Hans-Hermann Pogarell vom Bayer-Unternehmensarchiv für ihre Unterstützung bedanken.

Prof. Hanfried Helmchen hat als Zeitzeuge wichtige Einblicke in das ärztliche Verständnis der damaligen Zeit gegeben. Journalisten des NDR Schleswig-Holstein, v. a. Eike Lüthje, Julia Schumacher und Stefan Eilts sind durch eigene Recherchen auf einige Untersuchungen zu Arzneimitteln in Schleswig-Hesterberg gestoßen und haben mir ihr Material freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Für die sehr gute Kooperation in Bezug auf das Franz Sales Haus danke ich Uwe Kaminsky, Katharina Klöcker und Julia van der Linde.

Besonderer Dank gilt Burkhard Wiebel, ohne den ich diese Arbeit niemals angefangen hätte. Seine Motivationskünste sind mir bis heute ein Rätsel, aber es hilft! Schließlich gebührt mein Dank den ehemaligen Heimkindern. Sie haben mich durch ihre Berichte auf das Thema aufmerksam gemacht. Nur durch ihre Hartnäckigkeit, das Thema nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, konnte eine Aufarbeitung beginnen. Frau W. und viele andere Betroffenen stellten mir ihre Dokumente aus der Heimzeit zur Verfügung. Ich hoffe, dass ich ihrem Vertrauensbeweis mit dieser Arbeit entsprochen habe.
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#endlichEntschaedigung
#Schadensersatz
#compensationnow
#AlmosenNeinDanke

ENDE DES ZITAT der diesbezüglichen überall im Internet, von dem Betroffenen Martin MITCHELL in Australien, verbreiteten Pressemitteilung.
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Medikamententests ohne Zustimmung der Teilnehmer

von Martin MITCHELL am 26.09.2016 um 3:58 Uhr

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Vielleicht ist ja auch dies für all diejenigen die diese Webseite besuchen von Interesse.

Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.

ANFANG DES ZITATS DES RELEVANTEN MEINERSEITIGEN BEITRAGS.

Dieser Thread »Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND« @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=30&t=151&hilit=Medikamententests (Siehe einleitenden Beitrag oben) wurde von mir aus gutem Grund hier im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum schon am Mittwoch, 3. Februar 2016, um 08:43 Uhr (MEZ/CET) eröffnet. Wer selbst persönliches Wissen was dieses Thema betrifft hat, sollte dies unbedingt kund tun.

Jetzt schon mal erscheint diesbezüglich folgende Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Sozial.Geschichte Online 19 (2016) S. 61–113


ANFANG EINES AUSZUGS AUS DIESER STUDIE.

Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte – Arzneimittelstudien an Heimkindern, SILVIA WAGNER, Sozial.Geschichte Online 19 (2016) [ @ http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf (insgesamt 54 digitale Seiten --- anfangend auf Seite 61 der Drucksache selbst --- Abschluss auf Seite 113 der Drucksache selbst) ]

[ „Dies ist eine Veröffentlichung der Sozial.Geschichte Online lizenziert nach [Creative Commons – CC BY-NC-ND 3.0]“ --- Dieser Hinweis, am Ende des Originals dieses Artikels ist noch etwas länger und detaillierter. Jeder sollte selbst dort nachsehen und sich genau informieren. ]

1. Einleitung

Obwohl ehemalige Heimkinder immer wieder berichteten, dass ihnen in den Erziehungseinrichtungen in dem Zeitraum von 1950 bis etwa Mitte der 1970er Jahre zum Teil über Jahre sedierende Arzneimittel verabreicht wurden, ist dieser Aspekt der Heimgeschichte bisher nur ansatzweise aufgearbeitet worden. Einige der Betroffenen äußerten die Vermutung, dass an ihnen Arzneimittelstudien durchgeführt worden seien. Als der Runde Tisch Heimerziehung (RTH) im Jahre 2009 seine Arbeit aufnahm, forderten ehemalige Heimkinder deshalb, dass auch das Thema Arzneimittel dort Beachtung finden sollte. Dies wurde jedoch abgelehnt. Im Abschlussbericht des RTH finden nur die Verabreichung der Medikamente und eine Arzneimittelstudie an Heimkindern über die Prüfung des Neuroleptikums Truxal in dem Heim Neu-Düsselthal Erwähnung.1 In dieser Studie heißt es:

„Wenn es im Rahmen der Heimerziehung zu generellen und kollektiven Behandlungen bzw. Sedierungen gekommen ist, die weniger den Kindern und Jugendlichen als der Disziplin im Heimalltag oder gar der Erforschung von Medikamenten zuträglich waren, ist dies als Missbrauch zu beurteilen und erfüllt ggf. den Tatbestand der (schweren) Körperverletzung – auch nach damaligen Maßstäben. Ob und in welchem Umfang eine solche Praxis vorkam, kann jedoch so viele Jahre später schwer beurteilt werden“. 2

In diesem Beitrag werden erste Ergebnisse eines Forschungsprojektes zusammengefasst, die eine neue Perspektive auf die Prüfung von Arzneimitteln in Heimen zwischen den 1950er und Mitte der 1970er Jahre ermöglichen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Studie von Neu-Düsselthal keine Ausnahme war, sondern dass in dem genannten Zeitraum in deutlich größerem Ausmaß als bisher bekannt Arzneimittelstudien an Heimkindern durchgeführt wurden. Der Beitrag rückt die Rolle der Medizin und Mediziner, die in der bisherigen Aufarbeitung der Geschichte der Heimkinder weitgehend unberücksichtigt blieb, in den Fokus.

Untersucht wird in dieser Arbeit zunächst die Situation in der BRD. Einen Vergleich zur DDR ist nur ansatzweise möglich (siehe Abschnitt 5.1). Eine Studie von Karsten Laudien und Christian Sachse liefert erste Hinweise über Arzneimittelstudien in den dortigen Kinderheimen.3 Ebenso gibt es Anhaltspunkte für entsprechende Praktiken in anderen Staaten. Ein Forschungsprojekt in der Schweiz widmet sich gegenwärtig der historischen Aufarbeitung von Arzneimittelstudien, die in den 1960er und 70er Jahren unter der Leitung des Psychiaters Roland Kuhn, dem Entdecker des ersten Antidepressivums, unter anderem an Heimkindern durchgeführt wurden.4 In den USA erschien 2004 eine Reportage über HIV-positive Kinder in New Yorker Heimen, an denen bis dahin unerprobte Medikamente getestet worden seien.5

Diese Studie versucht in erster Linie, das Versäumnis des RTH aufzuarbeiten. Im Forschungsprozess kam zudem die Frage auf, inwieweit in den durchgeführten Arzneimittelstudien an Heimkindern in der BRD eine Kontinuität des Menschenbildes festzustellen ist, das während der Zeit des Nationalsozialismus zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt hat. Die Studie untersucht daher den beruflichen Werdegang der an den Versuchen beteiligten Forscher, Ärzte und Mitarbeiter institutioneller Träger und stellt in zahlreichen Fällen bruchlose Berufsbiographien von an NS-Verbrechen verantwortlichen Medizinern in der BRD fest. Drittens beleuchte ich, inwieweit Arzneimittelstudien an Heimkindern dazu beitrugen, durch eine systematische Medikalisierung die Funktionsweise der Heime als „totaler Institution“ nach Erving Goffman zu optimieren (siehe die Abschnitte 8.2 und 8.3).6 Auch diese Perspektive sollte nicht übersehen werden.

[ ……… ]

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[ Fußnoten ]

1 Vgl. Uwe Kaminsky, Die Verbreiterung der „pädagogischen Angriffsfläche“, in: LVR (Hg.), Verspätete Modernisierung; Öffentliche Erziehung im Rheinland – Geschichte der Heimerziehung in Verantwortung des Landesjugendamtes (1945–1972), Essen 2011, S. 485–494.
2 Abschlussbericht RTH, Berlin 2010, S. 20.
3 Karsten Laudien / Christian Sachse, Expertise zur „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“, Berlin 2012, S. 248ff.
4 Simone Rau, Medikamententests an Heimkindern werden untersucht, Tages-Anzeiger, 29. Mai 2015.
5 Dominik Groß, Ethische Grenzen humanmedizinischer Forschung, in: Volker Schumpelick / Bernhard Vogel (Hg.), Innovationen in Medizin und Gesundheitswesen, Freiburg 2010, S. 415–439, hier 427.
6 Erving Goffman, Asyle – Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, Frankfurt am Main 1981.

ENDE EINES AUSZUGS AUS DIESER STUDIE.

BITTE SELBST WEITERLESEN UND STUDIEREN IM ORIGINAL @ http://duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf

ENDE DES ZITATS DES RELEVANTEN MEINERSEITIGEN BEITRAGS.
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