Konsens zwischen Apothekern und kassen

Es wird auch in Zukunft Null-Retaxationen geben

Berlin - 23.05.2016, 17:10 Uhr

Geschafft: Rainer Hess, Vorsitzender der Schiedsstelle in Sachen "Null-Retaxationen", bestätigte, dass sich Apotheker und Kassen auf ein Konsenspapier geeinuigt hätten. (Foto: dpa)

Geschafft: Rainer Hess, Vorsitzender der Schiedsstelle in Sachen "Null-Retaxationen", bestätigte, dass sich Apotheker und Kassen auf ein Konsenspapier geeinuigt hätten. (Foto: dpa)


Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband haben sich in Sachen Null-Retaxationen aufgrund von Formfehlern auf ein Konsenspapier geeinigt. Am heutigen Montag haben beide Parteien einen letzten Schlichtungsversuch von der Schiedsstelle akzeptiert. Eines ist sicher: Null-Retaxationen werden auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können. 

Für beide Seiten war es die letzte Chance, sich vor einem Schiedsspruch einvernehmlich zu einigen. Auf Nachfrage von DAZ.online sagte der Schiedsstellenvorsitzende Dr. Rainer Hess, dass beide Verbände dem Papier nach einer mehrstündigen Verhandlung zugestimmt hätten. „Es ist gut, dass wir es doch noch vor einem Schiedsspruch geschafft haben, beide Seiten von einer gemeinsamen Lösung zu überzeugen“, sagte Hess.

Am morgigen Dienstag wollen sowohl der Deutsche Apothekerverband als auch der GKV-Spitzenverband eine Mitteilung veröffentlichen. Bis dahin wollte sich Hess nicht näher zu den vereinbarten Inhalten äußern. Nur so viel: Hess will den Apothekern keine Hoffnungen machen, dass sie nie wieder auf Null retaxiert werden. „Natürlich wird es auch in Zukunft Null-Retaxationen geben.“ Hess verwies auf das Urteil des Bundessozialgerichtes im Musterstreit mit den Ersatzkassen. Das Gericht hatte geurteilt, dass Apotheker auf Null retaxiert werden dürften, wenn sie ohne Grund ein Nicht-Rabattarzneimittel abgeben.

Retaxationen von Fall zu Fall möglich

Dem Vernehmen nach waren beide Seiten in den vergangenen Sitzungen alle möglichen Fallkonstellationen durchgegangen. Beispielsweise war besprochen worden, wie die Kassen mit fehlenden Unterschriften des Arztes, nicht eingehaltenen BtM-Vorgaben oder einem falschen Datum auf dem Rezept umgehen müssten. Besprochen wurde im Konkreten, welche Heilungsmöglichkeiten den Apothekern in diesen Einzelfällen eingeräumt werden könnten. Hess bestätigte, dass man in Zukunft „von Fall zu Fall entscheiden“ müsse, ob eine Retaxation auf Null gerechtfertigt sei.

Hintergrund des Streits zwischen Apothekern und Kassen war die geplante Überarbeitung des Rahmenvertrages. Diese war wiederholt gescheitert, weil die Apotheker darin ein Verbot von Null-Retaxationen aufgrund von Formfehlern etablieren wollten. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hatte der Gesetzgeber beide Parteien verpflichtet, bis Anfang 2016 eine Regelung zu finden. Weil auch das nicht gelang, wurde die Schiedsstelle einberufen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

'Hesslicher' Schlichter

von Heiko Barz am 24.05.2016 um 11:33 Uhr

Es ist ja wohl unglaublich zynisch, dass der "Schlichter" Hess sich zur Aussage durchringt, Null Retax wird es auch weiter geben auf Grund eines Sozialgericht - Muster -Urteils.
Wo sind eigentlich unsere von unseren Zwangsbeiträgen hoch dotierten Justitiare in Kammern und Verbänden?
Auch wenn, wie ich mich erinnere, gegen diese Urteil kein Einspruch mehr möglich war, hätten die Justitiare im Vorfeld genügend juristisches Engagement beweisen können.
Ich erinnere gern nochmal an die mahnenden Worte als Kommentar dieses Urteils: diese Maßnahme sei dadurch gerechtfertigt , die "Apothekerschaft" zur kritiklosen Erfüllung der sogenannten 'Rabattverträge' ZU ERZIEHEN!!!
Diese Aussage ist in sofern eine Unverschämtheit, dass wir in Toto dem Bereich einer kriminellen Vereinigung gleichgestellt wurden, weil wir alle unter Vorteilsnahme keine Rabattvertäge eingehalten hätten.
Zur Erinnerung: wir wurden von den Medien als Betrüger hingestellt, als die Firma Betapharm einen Betablocker als KKassen- Industrie Rabatt nicht liefern konnte, und die Apotheker, um die Patienten zu versorgen, Ausweichpräparate abgaben.
Natürlich, so die Medien, zu unserem Vorteil selbstverständlich.

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So, so...

von Bernd Jas am 23.05.2016 um 19:04 Uhr

... „Es ist gut, dass wir es doch noch vor einem Schiedsspruch geschafft haben, beide Seiten von einer gemeinsamen Lösung zu überzeugen“

Jetzt sollen wir also überzeugt sein?

Dann doch lieber Schiet sprechen lassen und weiter mit aller Macht gegen so eine Grundrechtsverletzung vorgehen.

Bitte einen Bewies, dass irgendein Kollege/in ohne Grund ein Nicht-Rabattarzneimittel abgeben hat.
Allein das ist ein Affront. Die Handschuhe müssen jetzt Massenweise fliegen.

Ich bin nicht einverstanden.

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Wahre Berufsvertretungen ......

von Gunnar Müller, Detmold am 23.05.2016 um 18:28 Uhr

........ führen nach derartigen Verhandlungen, einer solch zähen "Schlichtung" und obendrein Ergebnissen, die offenbar so brisant sind, dass sie erst am Folgetag veröffentlicht werden, eine Urabstimmung durch !

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Null-Retax

von Monika am 23.05.2016 um 18:24 Uhr

Ich stimme meinem Vorredner zu. Null-Retax ist ein hübscher Zusatz-Rabatt der Kaasen und dort eingelant. Der Patient ist in der Regel gut versorgt gewesen und wo Menschen arbeiten, sind Fehler vorprogrammiert. Ein Strafabschlag von z. B. 10 % oder auf EK+MwSt würde auch seinen Zweck als Vertragsstrafe erfüllen -- aber nicht die Kassen der Kassen

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Enteignung durch Null Retax

von Heiko Barz am 23.05.2016 um 18:12 Uhr

Null Retax ist und bleibt "Enteignung" !!
Welche fadenscheinigen Erklärungen auch abgegeben werden, wenn Deutsche Gerichte diesen Unfug zulassen, dann sollte man die Grundpfeiler unserer Rechtsprechung erschüttern.
Wieder sind 'unsere' Verhandler eingeknickt. Was wäre denn geschehen, wenn unsere 'Leute' diesem Papier nicht zugestimmt hätten?
Ob nun Retax 2.0 oder Retax 3.0 wir werden weiter beschi...
Die KKassen haben gar keine Wahl, denn die von ihnen beauftragten "Retaxfirmen" haben sich längst einen sicheren Arbeitsplatz auf Kosten der Apotheken aufgebaut. Das wird niemals wieder abgebaut werden können, und die KKassen machen sich dabei einen sehr schlanken Fuß!
Enteignung ist ein Rechtsbruch! und ist juristisch anfechtbar, und ist es nicht unbedingt notwendig,dass bei solchen unmittelbar existenzgefährdenden Abmachungen die Basis befragt werden müßte, bevor solche Entscheidungen getroffen werden?
Wie heißt es aber pharmazeutisch immer so schön: Haltet bloß euer Maul ....es hätte ja viel schlimmer kommen können.......

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