Antrag zum Deutschen Ärztetag

Relevante Marktrücknahmen verhindern

Berlin - 20.05.2016, 17:05 Uhr

Nächste Woche tagt das Ärzteparlament in Hamburg. Dabei wird es auch um die Arzneimittelversorgung gehen. (Foto: Bundesärztekammer)

Nächste Woche tagt das Ärzteparlament in Hamburg. Dabei wird es auch um die Arzneimittelversorgung gehen. (Foto: Bundesärztekammer)


Die Ärzte sehen angesichts weiterhin steigender Arzneimittelausgaben die Patientenversorgung  gefährdet. Beim nächste Woche anstehenden Deutsche Ärztetag wollen sie daher den Gesetzgeber auffordern, die gesetzlichen Grundlagen für die Bewertung neuer Arzneimittel an die Kostenentwicklung anzupassen. Zudem soll er Lieferengpässen entgegenwirken.

Mit dem 2011 eingeführten Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) wollte der Gesetzgeber erreichen, dass Patienten eine zugleich wirtschaftliche und hochwertige Arzneimittelversorgung erhalten. Erstmals wurde dabei auch bei patentgeschützten Arzneimittel angesetzt: Sie müssen seitdem ihren Zusatznutzen unter Beweis stellen. Nur wenn sie besser sind als schon verfügbare Therapien, dürfen sie mittelfristig auch teurer sein.  

Doch die seinerzeit prognostizierten Einsparungen durch das AMNOG wurden nie erreicht. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel steigen weiterhin jährlich um 4 bis 5 Prozent. Vor allem in der Onkologie liegen die jährlichen Therapiekosten pro Patient bereits bei 80.000 Euro und höher. Dies konstatiert der Vorstand der Bundesärztekammer in einem Entschließungsantrag, über den das Ärzte-Parlament nächste Woche beim Deutschen Ärztetag in Hamburg abstimmen soll. In diesem handelt der Vorstand  das Thema Arzneimittel gleich unter mehreren Aspekten ab. 

Angesichts der steigenden Ausgaben befürchten die Ärzte, dass „aus Kostengründen die ausreichende Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln nicht mehr zu Lasten der GKV und PKV gesichert und eine gerechte Verteilung begrenzter Ressourcen in unserem Gesundheitssystem zunehmend gefährdet sein wird.“

Regressrisiko senken

Der Gesetzgeber soll daher mit dem Entschließungsantrag aufgefordert werden, die gesetzlichen Grundlagen für die Bewertung neuer Arzneimittel an die Kostenentwicklung anzupassen und die Rahmenbedingungen für eine rationale und kosteneffiziente Pharmakotherapie zu verbessern. Dabei denken die Ärzte natürlich nicht zuletzt auch an ihre eigene Sicherheit: „Die Ärzteschaft sollte sich darauf verlassen können,  dass die in ihrem Nutzen bewerteten Arzneimittel ab Markteinführung eine wirtschaftliche Verordnung über das gesamte Anwendungsgebiet ermöglichen. Dies schafft Verordnungssicherheit  und reduziert deutlich das Regressrisiko für die Ärzteschaft“. 

Ende der freien Preisbildung im ersten Jahr

Dazu müsste allerdings auch die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Markteinführung fallen – und genau das will der Vorstand der Bundesärztekammer auch. Ganz im Sinne der Ergebnisse des Pharmadialogs spricht er sich zudem dafür aus, dass die Erkenntnisse aus der Nutzenbewertung den Ärzten in verständlicher Form zeitnah zur Verfügung stehen sollten, um bei Therapieentscheidungen im Versorgungsalltag auch einbezogen werden zu können.

Nicht zuletzt sprechen die Ärzte das Thema Opt-out und Lieferengpässe an. Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen sollten, nachdem sie auf den deutschen Markt eingeführt wurden, uneingeschränkt zur Verfügung stehen, fordert der Antrag. „Durch geeignete Maßnahmen muss der Gesetzgeber versorgungsrelevante Marktrücknahmen aus marktwirtschaftlichen Gründen verhindern und dem weiterhin bestehenden Problem der Versorgungsengpässe entgegenwirken


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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