Selbstverwaltung

Kassenverband findet strengere Kontrollen nachvollziehbar

Berlin - 20.05.2016, 12:10 Uhr

Kein Problem mit Staatskontrolle? Der GKV-Spitzenverband findet die schärfere Überwachung durch das BMG nachvollziehbar. (Foto: Sket)

Kein Problem mit Staatskontrolle? Der GKV-Spitzenverband findet die schärfere Überwachung durch das BMG nachvollziehbar. (Foto: Sket)


Das Bundesgesundheitsministerium will gleich mehrere Verbände im Gesundheitswesen strenger kontrollieren. Darunter sind auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband. Der Kassenverband hat auf ein entsprechendes Eckpunktepapier nun reagiert und findet die Forderungen „nachvollziehbar“.

Es geht um das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Mit dem Vorhaben reagiert das BMG insbesondere auf die in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aufgetretenen Immobilien- und Führungsskandale. In Fachkreisen wird das Gesetz daher auch nur „KBV-Gesetz“ genannt. Das BMG als externe Rechtsaufsicht soll demnach künftig anordnen dürfen, dass externe Wirtschaftsprüfer den Haushalt und die Rechnungen der Körperschaften analysieren. Die Haushalte der Verbände muss das BMG laut Eckpunktepapier außerdem genehmigen. Und: Bei Rechtsverstößen drohen den Verbänden Zwangs- und Bußgelder.

Etwas überraschend ist die Forderung des BMG, die stärkeren Kontrollen auf alle Institutionen auszuweiten, über die das Ministerium die Aufsicht hat. Schließlich waren die vermeintlichen Regel- und Rechtsverstöße in den vergangenen Monaten nur in der KBV aufgetreten. Doch das BMG will seine Regelungseinflüsse laut dem Papier vereinheitlichen.

Überraschend positive Reaktion der Krankenkassen

Noch überraschender ist die Reaktion des GKV-Spitzenverbandes auf die BMG-Pläne. Denn der eigentlich nur indirekt betroffene Kassenverband hat für den Schritt des Ministeriums offenbar Verständnis: „Mit dem KBV-Gesetz reagiert die Politik auf die dortigen Vorfälle. Es ist jedoch nachvollziehbar, dass das Ministerium einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Gesundheitsinstitutionen haben möchte, die seiner Rechtsaufsicht unterstehen“, sagte ein Verbandssprecher gegenüber DAZ.online.

Der Sprecher wies auch darauf hin, dass der GKV-Spitzenverband seine Finanzen und den Haushalt seit seiner Gründung jährlich durch externe Prüfer analysieren lasse. „Unser Verbandshaushalt wird jährlich in einer öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrates von diesem beraten und seit 2011 haben wir zusätzlich eine Innenrevision.“

KBV steht unter großem Druck

Mit dem nun geplanten Gesetz steht insbesondere die KBV unter großem Druck. Denn das BMG hatte schon in der vergangenen Woche einen Appell an die Kassenärzte ausgesprochen. In einem Brief an die KBV forderte das Ministerium die Beseitigung vieler interner Probleme innerhalb einer zehntägigen Frist. Dabei ging es um überhöhte und unberechtigte Spitzengehälter und vermeintlich illegale Immobiliengeschäfte. Die KBV-Vertreterversammlung trifft sich am Montag in Hamburg. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hatte bereits tiefgreifende Beschlüsse angekündigt.

Auch das geplante Gesetz sieht die KBV relativ gelassen. Auf Nachfrage sagte ein Sprecher: „Schon heute hat das BMG ja zahlreiche Möglichkeiten im Rahmen der Wahrnehmung seiner aufsichtsrechtlichen Pflichten. Viele Dinge, die im Entwurf genannt worden sind, hat die Vertreterversammlung im Rahmen ihrer Satzungsklausur ohnehin bereits auf den Weg gebracht, beispielsweise was Einsichtsrechte angeht. Grundsätzlich müssen wir nun die gesetzlichen Konkretisierungen im Entwurf abwarten.“


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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