Beschwerde über Strafzinsen

Kassen wollen größere Anlagefreiheiten

Berlin - 26.04.2016, 11:30 Uhr

10 Prozent reichen nicht: Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sollten Krankenkassen und Gesundheitsfonds größere Anlagefreiheiten genießen. (Foto: Coloures pic/Fotolia)

10 Prozent reichen nicht: Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes sollten Krankenkassen und Gesundheitsfonds größere Anlagefreiheiten genießen. (Foto: Coloures pic/Fotolia)


Geht es nach der Bundesregierung, könnten die Krankenkassen Rücklagen für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter schon bald in Aktien investieren. Die Kassen selbst wollen allerdings noch größere Freiheiten bei der Investition haben und bemängeln, dass die derzeitige Lage auf den Finanzmärkten sie zu sehr einschränke.

Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches sollen die Krankenkassen mehr Möglichkeiten bei der Geldanlage bekommen. Konkret geht es um Rücklagen, die sie für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter bilden müssen. Dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Folge sollen die Kassen 10 Prozent dieser Anlagen auch in Aktien investieren dürfen. Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag Protest eingelegt. Aus Sicht der Bundesländer ist die Anlage von Beitragsgeldern in Aktien umstritten.

Die Krankenkassen hingegen begrüßen den Vorstoß der Bundesregierung und fordern sogar noch weitere Investitionsmöglichkeiten. „Angesichts der Entwicklung der Zinsen im Bereich der Rentenpapiere ist eine Ergänzung der möglichen Anlageformen durch eine Aktienquote ein nicht nur sinnvolles, sondern notwendiges Instrument, um die für die Altersversorgung erforderlichen Zinsen erwirtschaften und die Anlage diversifizieren zu können“, heißt es in einer Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zu dem Gesetz. Die maximale zulässige Aktienquote solle allerdings 20 Prozent betragen, moniert der Kassenverband.

Zu große Einschränkungen beim Gesundheitsfonds

Auf Nachfrage sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, dass die derzeit aufkommenden Strafzinsen für die Kassen zwar noch kein Problem seien. Wenn ein Institut solche Negativzinsen erhebe, könnten sie einfach die Bank wechseln.

Offenbar hat der Kassenverband aber noch mit einer weiteren Regelung Probleme. Darum geht es: Der Gesundheitsfonds, in den alle Beitragsgelder vor der Verteilung an die einzelnen Kassen eingezahlt werden, darf seine Gelder ausschließlich bei der Bundesbank anlegen – und die fordert derzeit Strafzinsen. „Da die Bundesbank derzeit Negativ-Zinsen erhebt, gibt es für uns als Lösung nur, die Konten der Sozialversicherungen von dieser Vorgabe freizustellen“, so der Verbandssprecher.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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