Apotheke

Arzneimittelzuzahlungen 2015 steigen auf 2,1 Milliarden Euro an

Berlin - 26.04.2016, 12:08 Uhr

Was viele nicht wissen: Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten
(Foto: Fotolia)

Was viele nicht wissen: Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten (Foto: Fotolia)


Die Zuzahlungen für Arzneimittel zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen steigen auf fast 2,1 Milliarden pro Jahr an – das berichtet die ABDA am Dienstag. Auch pro ärztlich verordnetem Medikament mache sich dieser Anstieg für alle gesetzlich krankenversicherten Patienten bemerkbar. 

Der Trend der vergangenen Jahre setze sich fort: 2013 waren es noch 1,98 Milliarden Euro, 2014 schon 2,03 Milliarden Euro, und 2015 nun 2,08 Milliarden Euro. Von 2,60 Euro (2013) über 2,70 (2014) hat sich die durchschnittliche Zuzahlung pro Packung im Jahr 2015 auf 2,80 Euro erhöht. In diesem Wert sind auch schon zuzahlungsfreie Medikamente und Patienten mit Zuzahlungsbefreiung enthalten.

Die Zahlen hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Vorfeld seines am Mittwoch beginnenden 53. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin berechnet. Auf der Veranstaltung mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen kommen hochrangige Vertreter von Politik, Wirtschaft und Pharmazie zum Meinungsaustausch zusammen.

Missverständnis Zuzahlung: Apotheker gesetzlich verpflichtet

Erst zu Beginn des Jahres hatte es rund um das Thema Zuzahlungen große Missverständnisse in der Tagespresse gegeben. „Steigende Arzneimittelkosten machen den Versicherten zu schaffen!“ oder „Vor allem chronisch Kranke müssen tief in Portemonnaie greifen!“ - so und ähnlich lauteten die Schlagzeilen in BILD oder FAZ.

Nicht erwähnt wurde allerdings, dass das Geld aus Zuzahlungen nicht in den Apotheken bleibt, sondern an die Kassen durchgereicht wird. Auch der Zusammenhang der Größe einer Packung eines hochpreisigen Arzneimittels und den Kosten für den einzelnen Versicherten verwunderte - bei einem Verkaufspreis über 100 Euro liegt die Zuzahlung immer bei 10 Euro.

Die ABDA reagierte im Januar nicht auf einzelne Berichte, gab aber ein generelles Statement heraus: 

  • Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 
  • Erwachsene können bei ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung für das jeweilige Kalenderjahr beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreitet. 
  • Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. 
  • Mit der Festlegung eines Festbetrags, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag, lassen sich durch die Krankenkassen auch einzelne Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr tatsächlicher Preis 30 Prozent darunter liegt. 
  • Sogar jede Kasse allein kann über ihre Rabattverträge definieren, ob ihre Versicherten nur die Hälfte oder gar keine gesetzliche Zuzahlung für die Rabattarzneimittel leisten müssen.
  • Grundsätzlich müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

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