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Als Apotheker ins Ausland –  so geht's 

Stuttgart - 14.04.2016, 07:00 Uhr

Als Apotheker ins Ausland: innerhalb der EU werden die Abschlüsse anerkannt. (Foto: Denys Rudyi / Fotolia)

Als Apotheker ins Ausland: innerhalb der EU werden die Abschlüsse anerkannt. (Foto: Denys Rudyi / Fotolia)


Als Deutscher im Ausland in der Apotheke arbeiten oder als ausländischer Apotheker die Ausbildung in Deutschland anerkennen lassen –  geht das und, wenn ja, wie? Die ABDA hat die Informationen zur „Anerkennung der Apothekerdiplome“ neu strukturiert und umfassend überarbeitet.

Was muss man tun, dass sein Abschluss in dem jeweiligen Land anerkannt wird? Wer ist der richtige Ansprechpartner? Welche Sprachkenntnisse sind notwendig? Gibt es bestimmte Einreisebestimmungen? Und wie ist eigentlich die Arbeitsplatzsituation? Diese oder so ähnliche Fragen stellen sich wohl fast die meisten, wenn sie als Apotheker im Ausland arbeiten möchten.

Aus Deutschland in die Fremde

Die ABDA stellt dazu im Internet Informationen dazu zur Verfügung. Das Angebot, das vor kurzem neu strukturiert und umfassend überarbeitet wurde, richtet sich an deutsche Apotheker, die ihre Ausbildung im Ausland anerkennen lassen möchten.

Tatsächlich ist es für die Anerkennung des Abschlusses entscheidend, wo die Reise hingehen soll: Während innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz die Apothekerausbildungen in der Regel automatisch gegenseitig anerkannt wird, besteht in anderen Ländern kein genereller Anspruch. Oftmals müssen Prüfungen absolviert werden, um im jeweiligen Land als Apotheker arbeiten zu dürfen.

Als Ausländer in eine deutsche Apotheke

Auch ausländische Apotheker, die in Deutschland arbeiten möchten, werden fündig. Sie benötigen die staatliche Anerkennung, die sogenannte Approbation. Den Antrag auf Anerkennung seines Apothekerdiploms kann jeder stellen, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.

Auch hier gilt für Apotheker aus der EU, des EWR oder der Schweiz das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Wurde die Ausbildung in einem Drittstaat absolviert, wird erst geprüft, ob sie der deutschen gleichwertig ist. Bei wesentlichen Unterschieden muss eine Kenntnisprüfung abgelegt werden. Dort werden die Fächer Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker geprüft, sowie eines der Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede festgestellt hat.  

Mehr Details sowie alle weitern Informationen zur Anerkennung von Apothekerdiplomen finden Sie hier (unter Themen > Arbeit in der Apotheke > Berufe > Apothekerinnen und Apotheker > Anerkennung der Apothekerdiplome).


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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