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Anti-Korruptionsgesetz kommt - mit neuen Fußnoten  

Berlin - 12.04.2016, 19:34 Uhr

Nach dem Korruptionsgesetz kommt es darauf an, ob Entscheidungen „lauter“ getroffen werden - so ist das Berufsrecht und die Pflicht zur heilberuflichen Unabhängigkeit indirekt weiter erfasst. „Es ist in der Tat so, dass die Apotheker weitgehend raus sind“. (Foto: BillionPhotos.com / Fotolia)

Nach dem Korruptionsgesetz kommt es darauf an, ob Entscheidungen „lauter“ getroffen werden - so ist das Berufsrecht und die Pflicht zur heilberuflichen Unabhängigkeit indirekt weiter erfasst. „Es ist in der Tat so, dass die Apotheker weitgehend raus sind“. (Foto: BillionPhotos.com / Fotolia)


Einen ganzen Dienstag lang verhandelte die SPD-Fraktion über den Entwurf des Anti-Korruptionsgesetzes, das am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Apotheker sind weitgehend raus. Doch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach forderte vehement eine Änderung in einem anderen zentralen Punkt. Der Tag endete mit einer Überraschung. 

Am Montag sah es nicht gut aus für Karl Lauterbach. Seine Kritik am erst kürzlich durch den Rechtsausausschuss geänderten Entwurf für das Anti-Korruptionsgesetz stieß bei den Rechtspolitikern und der gesundheitspolitischen Sprecherin der Union auf wenig Gegenliebe. Bliebe es bei der Formulierung, könnte auch künftig kein Arzt strafrechtlich belangt werden, wenn er einen Patienten aus wirtschaftlichem Eigeninteresse falsch behandle, erklärte Lauterbach. Die jüngste Änderung enthalte einen zentralen Denkfehler, sagte der SPD-Fraktionsvize DAZ.online. „Das Problem liegt eher auf der medizinischen als auf der juristischen Seite.“

Darum geht es: Neue Immuntherapeutika, Antirheumatika oder etwa Tyrosinkinase-Inhibitoren würden sicherlich auch in Zukunft in Anwendungsbeobachtungen durch Ärzte an Patienten eingesetzt werden, sagt Lauterbach. Denn durch die vorgesehene Streichung der Pflicht zur heilberuflichen Unabhängigkeit konzentriert sich das geplante Gesetz nur noch auf Verstöße gegen den Wettbewerb, doch gäbe es in diesen Fällen eigentlich nie einen direkten Wettbewerber.

Die Wirkstoffe seien so speziell, dass es nie einen zweiten Anbieter geben wird, der geschädigt wird. Der Arzt wird also durch den Originalhersteller bestochen, das Arzneimittel einzusetzen. Das sei Korruption, doch in der aktuellen Formulierung laufe es darauf hinaus, dass Zuwendungen von Monopolen nicht unter Strafe gestellt werden, weil sich damit per Definition keine Bestechung verbindet. Das sei nicht hinzunehmen. 

Nach langen Debatten setzt sich die SPD nun doch für diese Änderung ein. Es werde noch ausdrücklich aufgenommen, dass gezielte, individualisierte und personalisierte Arzneimittel von der Ausnahme ausgenommen sind und Fehlverhalten in diesem Bereich strafbar ist, sagt Karl Lauterbach DAZ.online am Dienstagabend.  

Apotheker sind weitgehend raus

SPD-Politiker Edgar Franke, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestags, bestätigte gegenüber DAZ.online diese Ergänzung. Aber: „Es bleibt alles so wie es ist“, fasst er die heutige Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion zusammen. In der Begründung würden die zwei Sätze aufgenommen, die Karl Lauterbach wichtig waren und welcher er auch unterstützt.

Franke hatte sich bis zuletzt dafür eingesetzt, dass das Gesetz nicht nur Verstöße gegen den Wettbewerb ahndet, sondern auf den Patientenschutz abzielt – und dem Kompromiss der Rechtspolitiker wohl nur widerwillig zugestimmt. „Es gibt weiterhin eine Strafbarkeitslücke“, sagt er. „Ich bin trotzdem froh, dass wir nach sechs Jahren das Antikorruptionsgesetz bekommen“, sagt Franke. 2010 hätte er den ersten Antrag formuliert, doch wurden diese immer wieder abgelehnt. „Vor dem Hintergrund ist es ein großer Erfolg, dass Korruption im Gesundheitswesen strafbar wird – auch wenn man das eine oder andere noch präziser hätte regeln können“, sagt er.  

Da es nach dem neuen Korruptions-Paragraphen darauf ankommt, ob Entscheidungen „lauter“ getroffen werden, sei indirekt das Berufsrecht und die Pflicht zur heilberuflichen Unabhängigkeit weiter erfasst. „Es ist in der Tat so, dass die Apotheker weitgehend raus sind“, sagt Franke, der diesen Aspekt allerdings nicht weiter kommentieren will.

„Für mich ist entscheidend, dass es ein Straftatbestand ist, wenn Ärzte ihre Entscheidung vom Geld abhängig machen“, sagt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Josef Laumann (CDU) DAZ.online. Die aktuelle Auseinandersetzung um die berufsrechtlichen Pflichten sieht er nicht als relevant an, „aus meiner Sicht ist es eine juristische Feinschmeckerdebatte“, sagt er. 


Nicola Kuhrt, DAZ.online
nkuhrt@daz.online


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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