Altersvorsorge

Apotheker-Versorgungswerke kämpfen mit Niedrigzinsen

Berlin - 29.03.2016, 18:45 Uhr

Der Leitzins in Europa bleibt auf Rekordtief: Mario Draghi (r), Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), auf einer Pressekonferenz neben seinem Stellvertreter Vitor Constancio. (Foto: Arne Dedert / dpa)

Der Leitzins in Europa bleibt auf Rekordtief: Mario Draghi (r), Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), auf einer Pressekonferenz neben seinem Stellvertreter Vitor Constancio. (Foto: Arne Dedert / dpa)


Das anhaltende Niedrigzinsniveau macht auch den Apotheker-Versorgungswerken zu schaffen. Durch Änderungen ihrer Anlagepolitik versuchen diese zwar, weiterhin eine stabile Altersvorsorge zu gewährleisten. Bleiben die Zinsen aber im Keller, werden sich Einschnitte für die Pflichtversicherten nicht vermeiden lassen. Schon jetzt haben viele Versorgungswerke ihren Rechnungszins herabgestuft. 

Seit Jahren kennt der Leitzins in Europa nur eine Richtung – nach unten. Die jüngste Zinssenkung der Europäischen Zentralbank auf nunmehr null Prozent stellt nicht nur Anleger und Kapitalgesellschaften, sondern auch die berufsständischen Versorgungswerke vor große Herausforderungen. „Kapitalsammelstellen wie Versorgungswerke und Pensionskassen kämpfen zunehmend mit der Verpflichtung, einerseits die Rendite, die sie ihren Kunden zugesagt haben, zu erzielen, andererseits dabei aber nicht zu hohe Risiken einzugehen“, stellt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank fest.

Rund 70.000 Apotheker sind nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) pflichtversichert – so wie Anwälte, Ärzte und Architekten auch. Die Versorgungswerke stellen dabei die zentrale Einheit der Altersversorgung der Apotheker dar, so wie bei Angestellten die gesetzliche Rentenversicherung. Wie die Institutionen das Geld anlegen dürfen, geht aus der Anlageverordnung hervor. So heißt es beispielsweise beim Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, dass auf „möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität des Versorgungswerks unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung“ zu achten sei. Zur Absicherung von Kurs- und Zinsänderungsrisiken „...sei der Einsatz von Termingeschäften, Optionen und ähnlichen Finanzinstrumenten gestattet.“

Apothekerversorgung mit mehr Risiko

Doch der Spagat zwischen Sicherheit und Rentabilität wird bei dem aktuellen Zinsniveau immer schwieriger. So stellt die Apothekerversorgung Bayern (BApV) fest, dass angesichts der Veränderungen am Kapitalmarkt das Risiko gestiegen sei, „dass die BApV ihre Verpflichtung einer ständigen 100prozentigen Kapitaldeckung möglicherweise nicht erfüllen kann.“ Maike Kolbeck, Sprecherin der Versorgungskammer, fügt hinzu: „Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen die Bayerische Apothekerversorgung wie alle anderen Versorgungswerke und institutionelle Investoren generell vor beträchtliche Herausforderungen.“

Zwar haben viele Versorgungswerke aus den Überschüssen der vergangenen Jahre eine Zinsschwankungsreserve aufgebaut, die die Folgen der Niedrigzinsphase abfedern soll. Dennoch sind die Bremsspuren des Zinstiefs unübersehbar. So hat die Bayerische Apothekerversorgung den Rechnungszins von einst vier Prozent über 3,25 Prozent auf nunmehr 2,5 Prozent gesenkt und das offene Deckungsplanverfahren für ab 1.1.2015 gezahlte Beiträge eingeführt. Kolbeck: „Uns ist es daher im Geschäftsjahr 2015 wie auch in den Jahren zuvor gelungen, eine Nettorendite zu erwirtschaften, die über dem erforderlichen Mischrechnungszins aller Anwartschaftsverbände liegt.“

Das offene Deckungsplanverfahren ist eine Kombination aus Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. Für die Ansprüche der Mitglieder wird zwar ein Kapitalstock gebildet. Diese Ansprüche müssen beim Deckungsplanverfahren aber nicht voll finanziert sein, da in die Rechnungsgrundlagen weitere Elemente - wie zum Beispiel Beitragsaufkommen - einbezogen werden können. Darüber hinaus erwerben die Mitglieder Rentenpunkte, deren Wert erst bei Eintritt des Versorgungsfalls festgestellt wird. 

Mehr Investitionen in Immobilien

Auch die Anlagepolitik der Versorgungswerke ändert sich. Während diese bisher einen Großteil des Geldes in festverzinsliche Wertpapiere investierten, suchen sie nun verstärkt nach Alternativen, die mehr Rendite bei vertretbarem Risiko bieten. Frank Bendas, Geschäftsführer der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung: „Aufgrund der Tatsache, dass mit neu zu erwerbenden festverzinslichen Wertpapieren der Rechnungszins momentan nicht mehr dargestellt werden kann, wird verstärkt im Rahmen der Möglichkeiten der Anlageverordnung auf alternative Anlagenklassen wie Immobilien, Aktien, Infrastrukturfinanzierung, Private Equity ausgewichen, die in der langfristigen retrospektiven Betrachtung im Durchschnitt höhere Renditen als die festverzinslichen Wertpapiere erwirtschafteten und auch die Inflationsrate deutlich übertreffen konnten.“

Die Nachteile von Kursschwankungen bei Aktien oder der geringeren Flexibilität bei Immobilien würden dabei durch die über Jahrzehnte planbaren Liquiditätsströme kompensiert. Aufgrund der Pflichtmitgliedschaft in den Versorgungswerken und demografischer Rechengrößen lassen sich nämlich sowohl der Zufluss von Beiträgen als auch der Umfang von Rentenleistungen zuverlässig voraussagen.

Auch das Apothekerversorgungswerk Niedersachsen geht neue Wege. Nach Angaben von Lutz Willigmann, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, gehören heute Fonds, Alternative Investments und Immobilien zum Portfolio. In Berlin habe das Versorgungswerk beispielsweise 200 Wohnungen in zentraler Lage erworben, die künftig gute Erträge liefern sollen.

Bislang gute Bilanz

Immerhin, bislang haben die Versorgungswerke mit dem Geld der Versicherten meist solide gehaushaltet. So weist die Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung darauf hin, dass die Rendite in den vergangenen Jahren stabil oberhalb des effektiven Rechnungszinses gelegen habe. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe stellt fest, dass das Kapitalanlageportfolio historisch gewachsen sei. Daher gebe es ältere Bestände mit einer „auskömmlichen Rendite“. Diese überkompensierten immer noch die niedriger verzinslichen Neuanlagen. Wolfgang Tabeling, kaufmännisch-technischer Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke, zu der auch die Apothekerversorgung Berlin gehört, arbeitet sogar weiterhin mit einem Rechnungszins von vier Prozent.

Zugute kommt den Versorgungswerken dabei, dass sie nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren, womit Wertschwankungen von Aktien nicht sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung eingehen. Außerdem gibt es durch die Pflichtmitgliedschaft keine Abschlusskosten, die die Erträge mindern.

Doch mit Anlagen in andere Assetklassen wächst auch das Risiko, wie das Apothekerversorgungswerk Niedersachsen feststellt. Deshalb entwickle die Institution das eigene Risikomanagement weiter. Dazu gehöre auch die Zusammenarbeit mit externen Beratern. Zudem investiere man erheblich in die Reserven, statt Leistungen zu dynamisieren. Damit sei man in guter Gesellschaft anderer Versorgungswerke. Denn allen müsse klar sein, dass die Niedrigzinsphase noch lange dauern könne.

Eben das dürfte die Lage der Versorgungswerke und damit der Apotheker weiter verschärfen. Maike Kolbeck von der Bayerischen Versorgungskammer: „Dann wird es auf lange Sicht immer schwieriger, eine ausreichende Nettoverzinsung zu erreichen.“                 

Weiterführende Informationen

Nicht nur Apotheker, die in den öffentlichen Apotheken arbeiten, sondern alle Pflichtmitglieder der Apothekerkammern waren bisher verpflichtend über die Apothekerversorgung rentenversichert. Seit einigen Jahren verwehrt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jedoch zunehmend solchen Apothekern die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, die auf Positionen arbeiten, für die eine Approbation keine gesetzliche Voraussetzung ist. Es kommt immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit durchaus unterschiedlichem Ausgang.

Lesen Sie dazu:

Auch in der Industrie befreit: Sozialgericht Aachen: Laborleiter muss nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, (Abobereich: AZ 02/16)

Altersvorsorge: Die Rentenversicherung und das Recht (Abobereich: DAZ 47/15)

Tätigkeit muss zum Kernbereich des Apothekerberufs gehören (Abobereich: DAZ 39/15)

Medikamentenentwicklung ist apothekerspezifisch (DAZ.online, 21.9.2015)


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Apo-Vesorgungswerk

von Heiko Barz am 30.03.2016 um 11:52 Uhr

Der ellenlange Bericht unserer Versorgungawerker ist ein überaus hilfloser und untauglicher Versuch, durch die Blume eine Rentenverkürzung auszurufen.
Die allgemeine Rentenversicherung dagegen kündigt uns an, im Juli eine 3,n% Erhöhung durchzuführen. ( im Westen )

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Das dicke Ende kommt erst noch...!

von Konrad Mörser am 29.03.2016 um 17:48 Uhr

Die "alternativlose" €uro-Rettungspolitik wird ihre hässlichen Nebenwirkungen leider erst stark zeitversetzt, daher umso heftiger und "unerwarteter" offenbaren.
Nicht nur bei den Berufsständischen Versorgungswerken, sondern auch bei der Privaten Krankenversicherung (Altersrückstellungen!) und der Privaten Altersvorsorge.
Dummerweise ist man mit 65 zu alt und es ist zu spät, gegenzusteuern.
Wer als Apotheker privat versichert ist, und sich für sein Alter auf die vermeintlich üppige Rente des Versorgungswerks sowie seine private Vorsorge verlässt, ist dann dreifach gekniffen:
Erstens erhält er ein paar Hundert €uro weniger Rente pro Monat durch das Versorgungswerk, zweitens darf er ein paar Hundert €uro mehr (wieder pro Monat!) an seine private Rentenversicherung überweisen, und die private Altersvorsorge ist leider auch nicht das wert, was der nette Berater Ende der 90er Jahre so schön hochgerechnet hatte (...er hat übrigens seine Provision schon damals bekommen).

Hat hier jeder Kinder, die ihn/sie dann versorgen können?

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