Bundesrat

Gruselbilder auf Zigarettenschachteln kommen

Berlin - 18.03.2016, 13:22 Uhr

Eine spanischen Zigarettenpackung zeigt eine Raucherlunge: Verfaulte Zähne oder Nahaufnahmen von Krebsgeschwüren - an den Anblick solcher Schockfotos müssen sich Raucher in der EU schon bald gewöhnen. (Foto: Martin Gerten/dpa)

Eine spanischen Zigarettenpackung zeigt eine Raucherlunge: Verfaulte Zähne oder Nahaufnahmen von Krebsgeschwüren - an den Anblick solcher Schockfotos müssen sich Raucher in der EU schon bald gewöhnen. (Foto: Martin Gerten/dpa)


So mancher Raucher kennt die Schockfotos auf Zigarettenschachteln bereits aus dem Urlaub. Die Bilder zeigen, was Rauchen im menschlichen Körper verursacht. Der Bundestag billigte am Freitag die Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie: Die Fotos auf den Packungen werden jetzt auch in Deutschland Pflicht. Für „E-Zigaretten" wird es ebenfalls Auflagen geben.

Raucher müssen sich von Ende Mai an auf Schockfotos und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat mehrheitlich das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in Deutschland. Danach müssen künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon.

(Foto: Europäische Kommission)

Bundestag gegen Übergangsfristen

Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können noch ein Jahr lang weiter verkauft werden. Teile der Zigarettenindustrie fordern eine längere Übergangsfrist für das Drucken der neuen Schachteln. Dafür sind auch einige Länder.

Zugleich mit der Zustimmung zum Gesetz forderten die Länder die Bundesregierung erneut auf, sich gegenüber der EU-Kommission für Übergangsfristen für die notwendigen Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen. „Die Anbringung der neuen Warnhinweise auf Verpackungen für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sollte erst nach einer Übergangsfrist von 15 Monaten erfolgen“, heißt es in einer Entschließung. Dies haben Bundesregierung und Bundestag bereits abgelehnt.

Im Detail: Vorgaben der EU-Tabakrichtlinie

  • Künftig sind auf Zigarettenschachteln Schockbilder neben aufzuklärenden Warnhinweisen abzubilden - sie müssen zusammen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Das ist weit mehr als bisher.
  •  Die 2014 mühsam ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können ein Jahr lang weiter verkauft werden.
  • Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, müssen vom Markt verschwinden. Davon erfasst werden Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern. Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern. Für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist. Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, auch «irreführende Elemente auf Verpackungen».
  • Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen zudem künftig ein individuelles Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Für neue Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
  • Neu sind auch Regelungen für „E-Zigaretten“, bei denen eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird. Für diese elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter soll es auch Werbeverbote geben. Für sie gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen.

Ziel ist es, die Raucherquote von Jugendlichen zu senken. Auch sollen „Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit“  verringert werden.

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dpa / DAZ.online
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