Vergleiche in den USA

Yasmin kostete Bayer bereits über zwei Milliarden Dollar

Stuttgart - 16.03.2016, 07:30 Uhr

Pharmariese Bayer rechnet mit weiteren Verfahren (Foto: Bayer)

Pharmariese Bayer rechnet mit weiteren Verfahren (Foto: Bayer)


Bayers Ausgaben für angebliche Gesundheitsschäden durch Verhütungsmittel steigen weiter. Bislang hat sich der Konzern in den USA mit 17.500 Frauen geeinigt, etwa 2300  Fälle sind noch anhängig. Das Unternehmen rechnet mit weiteren Verfahren.

Die Auseinandersetzungen mit Frauen in den USA um die Verhütungspillen Yasmin® und Yaz® ( Ethinylestradiol / Drospirenon) sowie deren generische Versionen kosten Bayer bereits mehr als zwei Milliarden Dollar. Wie das Unternehmen in seinem Jahresabschluss 2015 mitteilt, habe es bis zum 25. Januar 2016 in den USA ohne Anerkennung einer Haftung mit etwa 10.300 Anspruchstellerinnen Vergleiche im Volumen von rund 2,04 Milliarden US-Dollar geschlossen. Ein Jahr zuvor lag die Vergleichssumme für Erkrankungen infolge von venösen Blutgerinnseln wie tiefe Venenthrombosen oder Lungenembolien noch bei 1,9 Milliarden US-Dollar. 

Wie der Konzern weiter ausführt, habe sich Bayer bis zum 25. Januar 2016 mit weiteren etwa 7.200 Anspruchstellerinnen auf Zahlungen von rund 21,5 Millionen US-Dollar wegen Schädigungen der Gallenblase geeignet. Bayer werde zudem weiter die Möglichkeit eines Vergleichs von Ansprüchen wegen Erkrankungen infolge von venösen Blutgerinnseln nach einer fallspezifischen Analyse der medizinischen Unterlagen in Betracht ziehen. Derzeit würden rund 300 solcher Ansprüche geprüft.

Bilanzielle Vorsorge wurde getroffen

Die Gesamtzahl der aktuell anhängigen gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüche in den USA belief sich zum Stichtag auf etwa 2300. Nach Einschätzung Bayers sei mit zusätzlichen Verfahren zu rechnen. Der Konzern sei aber überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung zu haben und werde sich weiterhin entschieden gegen alle Ansprüche zur Wehr setzen, für die ein Vergleich nicht infrage komme. Für erwartete Verteidigungskosten sowie vereinbarte und erwartete zukünftige Vergleiche habe Bayer „angemessene bilanzielle Vorsorge“ getroffen.

Auch Spirale Mirena macht Ärger

Auch die Hormonspirale Mirena® bereitet Bayer in den USA viel Ärger und Kosten. Bis zum 25. Januar 2016 seien dem Konzern die Klagen von etwa 3500 Mirena®-Anwenderinnen zugestellt worden. Mirena® dient zur langfristigen Verhütung und setzt das Hormon Levonorgestrel frei. Laut Bayer tragen die Klägerinnen vor, Mirena® habe bei ihnen zu Gesundheitsschäden geführt. Sie behaupten unter anderem, dass das Produkt fehlerhaft sei und Bayer die angeblichen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Die Frauen verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Mit weiteren Klagen sei zu rechnen, teilt Bayer mit. Auch in diesem Fall habe der Konzern finaziell vorgesorgt. So hat Bayer 2013 unter anderem Rückstellungen in zweistelliger Millionenhöhe für erwartete Verteidigungskosten gebildet.

Drospirenon

Drospirenon ist ein synthetisches Gestagen mit antiandrogenen und milden antimineralokortikoiden Eigenschaften. Wegen des vergleichbaren Rezeptorbindungsprofils ähneln die pharmakologischen Eigenschaften sehr dem natürlich vorkommenden Hormon Progesteron. In Kombination mit Ethinylestradiol wird es als Gestagen-Komponente in kombinierten oralen Kontrazeptiva eingesetzt. Wegen der antiandrogenen und antimineralokortikoiden Eigenschaften werden Drospirenon-haltige Pillen vor allem bei Akne eingesetzt oder um Symptomen vorzubeugen, die Folge von Flüssigkeitseinlagerung (z.B. Brustspannen) sind. Das Risiko für eine venöse Thromboembolie unter Drospirenon wird mit neun bis zwölf von 10.000 Frauen deutlich höher eingeschätzt als das unter Levonogestrel, wo etwa von 10.000 Frauen jährlich durchschnittlich fünf bis sieben Frauen betroffen sind. Drospiernenon zählt mit Gestoden und Desogestrel zu den Gestagenen, wo das Thromboserisiko derzeit am höchsten eingeschätzt wird. Allerdings konnte auf Grund der unzureichenden Datenlage noch keine abschließende Aussage für alle Substanzen getroffen werden.
Handelsnamen: z.B. Yasmin®, Yaz®, Aida®, Yasminelle®

Klagen auch in anderen Ländern

Auch außerhalb der USA droht Bayer wegen seiner Verhütungsmittel Ungemach. So sind dem Konzern nach eigenen Angaben im Fall von Yasmin®/Yaz® bis zum 25. Januar 2016 in Kanada 13 Klagen mit dem Antrag auf Zertifizierung einer Sammelklage zugestellt worden. In Israel seien zwei Anträge auf Zertifizierung einer Sammelklage anhängig. In der süddeutschen Stadt Waldshut-Tiengen eröffnete im November 2015 das Landgericht  einen Zivilprozess gegen Bayer. Eine Studentin verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro wegen Gesundheitsschäden, die durch die Verhütungspille Yasminelle entstanden sein sollen.

Im Zusammenhang mit Mirena® ist der Konzern nach eigenen Angaben bis zum Stichtag Anfang 2016 in Kanada mit fünf Klagen konfrontiert worden, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird.

Bayer hat im vergangenen Jahr mit Yaz®/Yasmin® einen Umsatz von 706 Millionen Euro gemacht, rund acht Prozent weniger als im Vorjahr. Bei der Hormonspirale Mirena® stieg der Umsatz gegenüber 2014 dagegen von 819 auf 968 Millionen Euro.


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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