Bestechung im Gesundheitswesen

Große Koalition verschiebt Antikorruptionsgesetz

Stuttgart - 10.03.2016, 16:30 Uhr

Weiterhin kein Fortschritt bei der Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen. (Foto: Slasnyi / Fotolia)

Weiterhin kein Fortschritt bei der Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen. (Foto: Slasnyi / Fotolia)


Eigentlich sollte es im ersten Quartal verabschiedet werden, nun ist sogar vom Sommer die Rede: CDU und SPD sind beim geplanten Antikorruptionsgesetz weiter uneins. Der SPD-Gesundheitspolitiker Edgar Franke hält das Gesetz für dringend nötig – und auch der Verband der Zyto-Apotheker unterstützt es.

Nachdem bei einer öffentlichen Anhörung Anfang Dezember Bedenken am geplanten Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen geäußert wurden, stockt der Gesetzgebungsprozess derzeit. Einigen Juristen und Unionsabgeordneten war der Verweis auf „berufsrechtliche Pflichten“ sowie auf die Berufsordnungen zu schwammig, die von Bundesland zu Bundesland variieren könnten. Während es noch im Januar hieß, bis zum Ende des ersten Quartals solle das Gesetz verabschiedet sein, ist aktuell wieder alles offen.

„Ich kann ihnen bestätigen, dass es im März nicht mehr verabschiedet wird“, sagt ein Mitarbeiter aus dem Büro des CDU-Rechtspolitikers Jan-Marco Luczak. Die nächste Sitzungswoche, in der das Gesetz im Rechtsausschuss des Bundestages verhandelt werden könnte, sei Mitte April. Anschließend muss es in zweiter Anhörung im Bundestag debattiert und verabschiedet werden. SPD-Parlamentarier fürchten, dass es sich noch bis zur Sommerpause hinziehen könne – ansonsten würde es vielleicht sogar ganz verschleppt.

Die Debatte zieht sich schon über Jahre

Edgar Franke (SPD), Vorsitzender des Bundestags-Gesundheitsausschusses, hält eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes weiter für dringend nötig: Der Bundesgerichthof habe der Politik in seinem Urteil 2012 den Ball zugespielt, die Frage zu regeln, ob Korruption auch für Vertragsärzte strafbar sein soll. Nun seien ja schon einige Jahre vergangen, sagt Franke gegenüber DAZ.online. „Es wäre ein Armutszeugnis für die Politik, wenn diese Regelungslücke jetzt nicht geschlossen wird.“

Er hält das Gesetz in seiner aktuellen Fassung für insgesamt in Ordnung. Die Kritik an den Verweisen auf das Standesrecht hält er für vorgeschoben und einen Versuch, das Gesetz zu verzögern: „Früher hat die organisierte Ärzteschaft begründet, dass man keine gesetzliche Norm bräuchte, da das Standesrecht ausreicht“, sagt Franke. „Jetzt sagt man, der Verweis auf das Standesrecht ginge nicht – das ist eine interessengeleitete Argumentation.“ Aus seiner Sicht muss das Gesetz dringend vor der Sommerpause beschlossen werden, um die Regelungslücken zu schließen. Die Argumente seien inzwischen alle ausgetauscht, so Franke.

Zyto-Apotheker unterstützen Strafbarkeit von Korruption

Vor einigen Tagen hat auch der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker seine Unterstützung des Gesetzesvorhabens bekräftigt, auch angesichts aktueller Medienberichte über Bestechungsversuche bei der Versorgung mit Zytostatika. Alle an der Patientenversorgung Beteiligten sollten sich „die Grundsätze der Antikorruption vor Augen führen“, schrieb der Verband in einer Pressemitteilung. „Dann werden die geplanten neuen Strafrechtsnormen mühelos zu beachten sein“, so Verbandspräsident Klaus Peterseim. 


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1 Kommentar

Zu Edgar Franke

von Christian Rotta am 10.03.2016 um 19:10 Uhr

Na ja, die Frage ist doch, ob es rechtspolitisch sinnvoll und kompetenzrechtlich zulässig ist, wenn ein bundesgesetzlicher Straftatbestand auf landesrechtlich geregeltes (und dadurch durchaus voneinander abweichendes) Standesrecht Bezug nimmt. Natürlich muss die Regelungslücke geschlossen werden - aber bitte auf rechtsstaatlich korrekte Weise und unter Beachtung des Bestimmtheitsgebots. Immerhin drohen drakonische Strafe. Dies scheint im Übrigen inzwischen Konsens zu sein.

Wer zum neuen Korruptionsstrafrecht und seiner Genese einen Überblick erhalten möchte, sei auf den ApothekenRechtTag am 18. März anlässlich der Interpharm in Berlin verwiesen. Dort referieren drei höchst kompetente straf- und gesundheitsrechtlich versierte Juristen (Professor Mand, Professor Brettel und Dr. Tillmanns) über das alsbald in Kraft tretende neue Korruptionsstrafrecht und seine Konsequenzen für Apothekerinnen und Apotheker - insbesondere im Hinblick auf Zuwendungen und das Zusammenwirken von Arzt und Apotheker.

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