Bundes-Apothekerordnung

Berufsbild des Apothekers wird weiter gefasst

Berlin - 03.03.2016, 15:45 Uhr

Apotheker haben auch ihren Platz in der Lehre und Forschung. (Foto: Alex011973/Fotolia)

Apotheker haben auch ihren Platz in der Lehre und Forschung. (Foto: Alex011973/Fotolia)


Die Definition der pharmazeutischen Tätigkeiten in der Bundes-Apothekerordnung wird erweitert. Bereits mit dem 4. AMG-Änderungsgesetz soll dafür gesorgt werden, dass künftig auch Tätigkeitsfelder außerhalb der öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken erfasst sind.

Ende Januar hatte der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen passieren lassen. Im Zuge dessen wurde – entsprechend der europäischen Vorgaben – das Berufsbild der Apotheker konkretisiert: eine neue Zehn-Punkte-Definition der pharmazeutischen Tätigkeiten soll in die Bundes-Apothekerordnung Eingang finden. Verkündet und damit in Kraft getreten ist das Gesetz allerdings noch nicht – dies ist in Kürze zu erwarten. Währenddessen feilt die Regierung bereits an der nächsten Änderung.

 Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums hatten bereits im Gesetzgebungsverfahren der letzten Änderung angekündigt, die Definition nochmals erweitern zu wollen. Das hatten auch die Länder gefordert – die Apotheker sowieso. Sie hatten in der jüngst beschlossenen Fassung einige Tätigkeiten vermisst – insbesondere solche von Apothekern, die in Industrie, Verwaltung oder Lehre beschäftigt sind. Doch das Gesetz, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden mussten, hatte es eilig, die Umsetzungsfrist ist bereits im Januar abgelaufen. Zudem hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bewusst eine Eins-zu-Eins-Umsetzung vorgenommen. Und so blieb es zunächst beim Zehn-Punkte-Katalog.

Nächste Woche im Kabinett

Wie aus Regierungskreisen zu vernehmen ist, soll nun bereits im Rahmen des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (4. AMG-Änderungsgesetz) nachgebessert werden. Der Referentenentwurf, der seit Ende November 2015 vorliegt, soll dazu ergänzt werden – voraussichtlich am 9. März soll das Bundeskabinett den Entwurf beschließen und ihn damit ins parlamentarische Verfahren schicken.

 Vorgesehen ist, den noch nicht in Kraft getretenen Zehn-Punkte-Katalog um zwei weitere Nummern zu ergänzen und die in Nummer 2 genannte Tätigkeit umzuformulieren. § 2 Absatz 3 der Bundes-Apothekerordnung soll demnach folgenden Wortlaut erhalten (Änderungen gegenüber der jüngsten – noch nicht in Kraft getretenen – Änderung kursiv):

„Pharmazeutische Tätigkeiten umfassen insbesondere:

  1. Herstellung der Darreichungsform von Arzneimitteln,
  2. Arzneimittelforschung, Entwicklung, Herstellung, Prüfung von Arzneimitteln, Tätigkeiten in der Arzneimittelzulassung, Pharmakovigilanz und Risikoabwehr in der pharmazeutischen Industrie,
  3. Arzneimittelprüfung in einem Laboratorium für die Prüfung von Arzneimitteln,
  4. Lagerung, Qualitätserhaltung und Vertrieb von Arzneimitteln auf der Großhandelsstufe,
  5. Bevorratung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Vertrieb und Abgabe von unbedenklichen und wirksamen Arzneimitteln der erforderlichen Qualität in der Öffentlichkeit zugänglichen Apotheken,
  6. Herstellung, Prüfung, Lagerung und Abgabe von unbedenklichen und wirksamen Arzneimitteln der erforderlichen Qualität in Krankenhäusern,
  7. Information und Beratung über Arzneimittel als solche, einschließlich ihrer angemessenen Verwendung,
  8. Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen an die zuständigen Behörden,
  9. personalisierte Unterstützung von Patienten bei Selbstmedikation,
  10. Beiträge zu örtlichen oder landesweiten gesundheitsbezogenen Kampagnen,
  11. Tätigkeiten im Arzneimittel-, Apotheken- und Medizinproduktewesen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung in Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie in Körperschaften des öffentlichen Rechts und in Berufs- und Fachverbänden,
  12. Tätigkeiten in Lehre und Forschung an Universitäten sowie in der Lehre an Lehranstalten und Berufsschulen in pharmazeutischen Fachgebieten.“

BAK-Präsident: Wichtige Botschaft an den Nachwuchs

Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, ist zufrieden: „Wenn es so kommt, wie derzeit erwartet, dann werden langjährige Forderungen der Apothekerschaft endlich umgesetzt. Die Tätigkeitsfelder der Apotheker in der Versorgung mit Arzneimitteln sind weitaus vielfältiger und umfassender als die reine Fokussierung auf die öffentliche Apotheke. Das ist auch eine wichtige Botschaft an junge Menschen, die wir künftig für ein Studium der Pharmazie interessieren und begeistern wollen". Kiefer ist überzeugt, dass die Länder über den Bundesrat hier den Ausschlag gegeben haben. „Denn sie wissen um die Bedeutung einer funktionierenden flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln."


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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