GKV-Stellungnahme zum Cannabis-Gesetzentwurf

Apotheken-Aufschlag für Cannabis „unangemessen hoch“

Berlin - 10.02.2016, 10:32 Uhr

Apotheken werden künftig öfter mit Cannbisblüten zu tun haben. (Foto: wollertz / Fotolia)

Apotheken werden künftig öfter mit Cannbisblüten zu tun haben. (Foto: wollertz / Fotolia)


Der GKV-Spitzenverband befürchtet, die Pläne von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, Patienten den Zugang zu Cannabis zu erleichtern, könnten zu weit gehen - und die Kassen teuer zu stehen kommen. Angesichts der dürftigen Evidenz sollte der Patientenkreis stark eingeschränkt werden. Der Preis von Medizinalhanf soll besser bestimmt werden 

Grundsätzlich begrüßt der GKV-Spitzenverband die Intention des aktuell vorliegenden Referentenentwurfs zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften: Schwerkranken, denen andere Therapien nicht helfen, soll der Zugang zu Cannabis zu medizinischen Zwecken erleichtert werden. Dennoch meldet der Verband in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf einige Bedenken an. 

Unbefriedigende Evidenzlage

Ausgangspunkt ist für ihn dabei, eine unbefriedigende Evidenz bei nicht zugelassenen Cannabis-Arzneimitteln. „Dies betrifft sowohl mangelhafte Belege einer Wirkung von Cannabis als auch Unsicherheiten bezüglich des Nebenwirkungsspektrums und steht im Widerspruch zu den durch eine breite Versorgung mit Cannabis geweckten Hoffnungen bei Patienten. Der Spitzenverband verweist dazu auf eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie im US-amerikanischen Fachblatt JAMA.

Cannabisarznei in die GKV-Regelversorgung aufzunehmen, ohne dass eine ausreichende Evidenz vorliege, würde das Wirtschaftlichkeitsgebot durchbrechen, kritisiert der Spitzenverband. Daher sollte eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln nur im Einzelfall und nur einem sehr umgrenzten Personenkreis ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf führt als  eine Voraussetzung für den Versorgungsanspruch an, dass „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf dein spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht“. Der GKV-Spitzenverband hätte es gerne strenger: Aufgrund der Datenlage müsse die begründe Aussicht bestehen, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann. Zusätzlich will er Personen ausschließen, die eine Abhängigkeitsanamnese aufweisen. 

Der Gesetzgeber scheine den Evidenzmangel auch erkannt zu haben, so der GKV-Spitzenverband. Denn er fordert die Teilnahme der Patienten an einer Begleitforschung. Der Gesetzentwurf lasse jedoch Regelungen vermissen, wie und durch welche Institution die Begleitforschung organisiert und durchgeführt werden soll – und wie sie finanziert werden soll.

Standardisierte Extrakte und Wirkstoffgehalte

Der GKV-Spitzenverband kritisiert ferner, dass der Gesetzentwurf keine Qualitätsanforderungen an die abzugebenden Cannabisblüten vorsieht. Zum Schutz der Patienten müsse die Verordnungsfähigkeit auf standardisierte Extrakte beschränkt sein. Zumindest der Wirkstoffgehalt müsse standardisiert sein und das Cannabis müsse toxikologisch untersucht sein, um sicherzustellen, dass es nicht verunreinigt ist. Weiterhin fordern die Kassen eine gesetzliche Regelung zulässiger Applikationswege und Zubereitungen durch die Patienten.

Zu viel Geld für Apotheken?

Nicht zuletzt hat der GKV-Spitzenverband finanzielle Einwände. Schon die Preisbildung für Cannabisblüten sei zu unbestimmt. Da es sich bei der Abgabe in der Apotheke um eine Abgabe von Stoffen in unveränderter Form handele, würde ein 100-prozentiger Aufschlag auf den Einkaufspreis berechnet. „Dies erscheint vor dem Hintergrund des für die Apotheke anfallenden Arbeitsaufwandes unangemessen hoch“.

Darüber hinaus: Laut Gesetzentwurf kostet die Therapie mit Medizinalhanf bis zu 1800 Euro im Monat. Diese Kosten seien im Vergleich zu den Kosten für zugelassene Arzneimittel – etwa Sativex® –  deutlich höher. Durch den Gesetzentwurf werde es zu einer Ausweitung der Versorgung mit Cannabisarzneimitteln kommen, so der GKV-Spitzenverband, zu welchen Konditionen, sei jedoch unklar. Insbesondere im ersten Jahr, wenn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Anbau noch nicht kontrollieren könne, müsse der Bedarf wohl durch Importe gedeckt werden. Dann könnte die erhöhte Nachfrage zu Versorgungsproblemen und unkalkulierbar steigenden Preisen führen, meinen die Kassen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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5 Kommentare

Die Kassen teuer zu stehen bekommen - wieso?

von woewe am 11.02.2016 um 15:21 Uhr

Peter hat es schon angedeutet: Mischkalkulation.
Herstellerseite: Hanf wächst von allein. Gebraucht werden stabile Aufzuchtbedingungen, Qualitätssicherung, wie das für andere Arzneimittelpflanzen ebenso zutrifft und jemand, der zum richtigen Zeitpunkt die Blüten erntet und diese kommissioniert. Qualitätssicherung und das Verbot, das eine entsprechende Absicherung der Zuchtanlage erfordert, sind die Kostenfaktoren - nichts besonderes, außergewöhnliches.
Patientenseite: Die Patienten gibt es bereits, nehmen, z.T. hoffnungslos zahlreiche Therapien in Anspruch. Wenn sie jetzt Cannabis nutzen und es wirkt, setzen sie auch die anderen nun nicht mehr benötigten Medikamente ab oder die Dosierungen (Bsp.: Opiate) herunter.
Nebenwirkungen gibt es keine, die wiederum mit Medikamenten bekämpft werden müssten - auch hier ein Gewinn. (anhand von Gesprächen mit Patienten)
Medikation mit Cannabis ist nicht eine WEITERE sondern eine ALTERNATIVE u. evtl. ergänzende (einhergehend mit einer Dosisverringerung) zu bereits bestehenden Therapien: Es findet eine sicher für manchen Pharmahersteller schmerzhafte UMverteilung statt.
Versorgungsprobleme: Die bestehen schon lange und gerade aktuell wieder.
Die österreichische staatl. Agentur baut selbst an, darf aber die Ernte nicht in Österreich verarbeiten (das dortige Verbotsgesetz verhindert das), schickt die Ernte nach Deutschland, aktuell zB zu Bionorica, die selber Dronabinol daraus gewinnt. Da müsste die deutsche Agentur nur rechtzeitig Bedarf anmelden.
Bedrocan wird bei den prognostizierten Zahlen dort zukünftig kaum den (niederl.) inländischen Bedarf abdecken können.

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keine Medizin nur für den Einzelfall

von woewe am 11.02.2016 um 0:12 Uhr

"nur im Einzelfall und nur einem sehr umgrenzten Personenkreis ermöglicht werden. " - Das brauchen die Patienten nicht, das haben sie sich bereits 2005 vor dem BVerwG mit der Ausnahmegenehmigung erstritten, und der nächste Schritt ist der Eigenanbau - vor dem BVerwG Leipzig geht es damit am 6. April weiter.
Nein, Herr Gröhe möchte den Eigenanbau vermeiden und das heißt jetzt: Zugeständnisse an die Patienten machen, damit das vor den Gerichten akzeptabel gegenüber dem Eigenanbau ist. Wie GKV und g-BA mit den Vorgaben im Entwurf klar kommen, ist deren Problem, lang genug haben auch sie sich mit gegen den Wieder-Einsatz von Cannabis als Medizin gesträubt.
Was die Kosten betrifft - Cannabinoide zeigen bei richtiger Wahl der Sorte und damit des Konzentrationsverhältnisses dieser untereinander keine Nebenwirkungen, die mit anderen Medikamenten erst wieder bekämpft werden müssen.

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Auf den Wirkstoff kommt es an

von Ferdinand Kushner am 10.02.2016 um 15:35 Uhr

[Laut Gesetzentwurf kostet die Therapie mit Medizinalhanf bis zu 1800 Euro im Monat. Diese Kosten seien im Vergleich zu den Kosten für zugelassene Arzneimittel – etwa Sativex® – deutlich höher.]
Tatsache ist:
"Ein Gramm THC in Form des Mundsprays Sativex kostet ungefähr 457 Euro. Ein Gramm THC in Form der Rezeptursubstanz Dronabinol kostet ungefähr 930 Euro Ein Gramm THC in Form von Bedrocan Blüten kostet ungefähr 68 Euro. Bei nicht vom Betäubungsmittelrecht erfassten Cannabinoid CBD ist das Verhältnis ähnlich."

Quelle: http://hanfjournal.de/2015/03/04/eine-frage-des-preises/

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Aufschlag

von Dieter Dosquet am 10.02.2016 um 12:58 Uhr

mir fallen minütlich Arbeitsprozesse ein, bei den der Aufschlag auf den damit verbundenen Verkauf, unangemessen niedrig ist.

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