Meldung von Arzneimittelrisiken

Apotheken erhöhen die Arzneimittelsicherheit

Berlin - 02.02.2016, 13:45 Uhr

Qualitätsmangel wie beschädigte Blister , aber auch unerwünschte Wirkungen: 2015 meldeten Apotheken mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken (Foto: Oliver Wilde/Fotolia)

Qualitätsmangel wie beschädigte Blister , aber auch unerwünschte Wirkungen: 2015 meldeten Apotheken mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken (Foto: Oliver Wilde/Fotolia)


Im Jahr 2015 meldeten Apotheken der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mehr als 8400 Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken. Das teilt die ABDA mit. Dadurch leisten sie einen bedeutsamen Beitrag für eine erhöhte Arzneimittelsicherheit, so der AMK- Vorsitzende Prof. Dr. Martin Schulz.

Apotheken können Qualitätsmängel und unerwünschte Wirkungen an die AMK melden. Im Jahr 2015 geschah dies in mehr als 8400 Fällen. Damit ging die Zahl der Meldungen im Vergleich zum Vorjahr zurück. 2014 hatte es insgesamt 8832 Spontanberichte zu Qualitätsmängeln und unerwünschten Wirkungen gegeben.

Apotheker meldeten vor allem zu Rx-Präparaten

Die meisten Meldungen betrafen verschreibungspflichtige Arzneimittel (5831 Meldungen). Es folgten Meldungen zu rezeptfreien Medikamenten (1783 Meldungen). Etwa ein Drittel der AMK-Meldungen (32 Prozent) entfiel in 2015 auf unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produktgruppen, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln. Dazu zählen auch Medikationsfehler, wie zum Beispiel vermeidbare Anwendungs- oder Dosierungsfehler. Die anderen zwei Drittel (68 Prozent) bezogen sich auf Qualitätsmängel, wie Verpackungsfehler, Mängel der Produkteigenschaften sowie fehlerhafte Kennzeichnungen oder Deklarationen. Die Meldungen aus Apotheken zu Verdachtsfällen von Arzneimittel-Manipulationen und -Fälschungen waren laut AMK im Jahr 2015 rückläufig.

Für eine Meldung reicht es aus, wenn die Apotheke einen Verdacht hat, denn alle Meldungen stellen zunächst Signale dar, denen die AMK gemeinsam mit den Behörden und pharmazeutischen Herstellern nachgeht. Bei Qualitätsmängeln, die vermutlich durch einen Hersteller verursacht wurden, ist die Apotheke verpflichtet, ihre zuständige Behörde zu benachrichtigen.


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.