Preismoratorium und Herstellerabschläge

BMG: Zwangsmaßnahmen sind weiterhin erforderlich

Berlin - 01.02.2016, 17:45 Uhr

Minister Hermann Gröhe sieht keinen Anlass, vom Preisstopp abzurücken. (Foto: Schelbert)

Minister Hermann Gröhe sieht keinen Anlass, vom Preisstopp abzurücken. (Foto: Schelbert)


Das Bundesgesundheitsministerium hält am Preismoratorium und den gesetzlichen Herstellerabschlägen fest. Vergangenen Freitag veröffentlichte es im Bundesanzeiger seine Entscheidung. Die pharmazeutische Industrie ist verständnislos.

Während vielfach über die Mondpreise neuer Arzneimittel geklagt wird, gibt es beim Preis älterer Arzneimittel keinen Trend nach oben. Auch heute noch gilt die Preisbasis vom 1. August 2009 für alle Präparate, die damals auf dem Markt waren – sie durften seitdem ihren Preis nicht anheben. Eine wirkungsvolle Zwangsmaßnahme der Politik aus Zeiten klammer Kassen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die sogar für die privaten Krankenversicherer gilt. Mit dem Preisstopp einher ging der gesetzliche Herstellerabschlag, dessen Höhe in den vergangen Jahren variierte, derzeit liegt er bei sieben Prozent, für Generika bei sechs Prozent.

Jährliche Überprüfung

Doch beide Zwangsmaßnahmen müssen jährlich überprüft werden – das sieht das Gesetz vor. Im Rahmen der Überprüfung, ob sie weiterhin erforderlich sind, werden die maßgeblichen Verbände der Kostenträger, der Leistungserbringer und der pharmazeutischen Industrie um Stellungnahme gebeten.

Diese Stellungnahmen sind nun ausgewertet, zudem hat das Bundesgesundheitsministerium die gesamtwirtschaft­liche Lage betrachtet. Sein Ergebnis: Preismoratorium und die gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel sind weiterhin ohne Änderung erforderlich.

Maßgebend für diese Entscheidung sind dabei laut Veröffentlichung im Bundesanzeiger insbesondere folgende Gründe:

  • Würden das Preismoratorium aufgehoben und die gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel in der GKV reduziert, wäre mit deutlichen Mehrausgaben und einer weiteren Erhöhung des Zusatzbeitrags zu rechnen.
  • Zudem belege die geringe Zahl der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genehmigten Anträge auf Ausnahmen von den Herstellerabschlägen und vom Preis­moratorium, dass die pharmazeutischen Unternehmer durch die Maßnahmen nicht überproportional belastet werden.

BPI: Die Kosten steigen während die Preise stagnieren

Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), kritisierte die Verlängerung der Maßnahmen: „Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage spricht nicht gegen sondern für eine Aufhebung“, erklärte er. Die deutsche Wirtschaft sei nach wie vor in einer guten Verfassung und die GKV verfüge trotz steigender Ausgaben über ein Finanzpolster von aktuell rund 15 Milliarden Euro. „Ich habe mehr und mehr den Eindruck, dass die Zwangsmaßnahmen gegen die pharmazeutische Industrie faktisch institutionalisiert werden“, so Fahrenkamp weiter. Doch genau davor warne er: Denn das würde gerade standortgebundene mittelständische Unternehmen dauerhaft schwächen.

Der BPI verweist darauf, dass während die Preise seit 2009 eingefroren seien, sich die Welt weiterdrehe – und Personal und Rohstoffkosten stetig anstiegen. „In welcher anderen Branche gibt es einen Preisstopp auf Basis sechseinhalb Jahre alter Preise?“, fragt Fahrenkamp. Die Apotheken können ein ähnliches Lied von ihrem Honorar singen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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