Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Länder mit positiver Zwischenbilanz

Düsseldorf / Bremen / Hamburg - 31.01.2016, 13:01 Uhr

Eine Syrerin zeigte am 25.01.2016 in der AOK-Verwaltung in Kiel (Schleswig-Holstein) ihre neue elektronische Gesundheitskarte. Mehrere Tausend werden derzeit an Flüchtlinge verschickt. (Foto: Carsten Rehder/dpa)

Eine Syrerin zeigte am 25.01.2016 in der AOK-Verwaltung in Kiel (Schleswig-Holstein) ihre neue elektronische Gesundheitskarte. Mehrere Tausend werden derzeit an Flüchtlinge verschickt. (Foto: Carsten Rehder/dpa)


Direkt zum Arzt, ohne Umweg über Behörden - in Bremen gilt das dank der Gesundheitskarte schon seit gut zehn Jahren auch für Flüchtlinge. Doch nicht alle Bundesländer wollen bei dem Projekt mitmachen.

Wenige Wochen nach Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge zieht das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen eine positive Zwischenbilanz. 19 Kommunen hätten sich "ganz offiziell" für die eGK entschieden, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Damit "erhält bereits jeder sechste Flüchtling in Nordrhein-Westfalen eine Gesundheitskarte".

Diese öffnet den Weg zum Arzt, ohne zuvor eine Erlaubnis bei Behörden einholen zu müssen. Die Kommunen tragen die Behandlungskosten und müssen zudem eine Verwaltungsgebühr an die Krankenkassen zahlen.

In Bremen ist die Regelung seit 2005 in Kraft. Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) lobt: In der Hansestadt gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass es durch missbräuchliche Verwendung der Karte zu Problemen komme. Nach den bisherigen Erfahrungen seien mit Einführung der Gesundheitskarte weder die Zahl der Behandlungen gestiegen noch die Kosten pro Fall.

Auch Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard sieht keine Gefahr einer Kostenexplosion. Im Chip der Karte sei der Asylbewerberstatus gespeichert. "Die Ärzte kennen den Leistungskatalog für Geflüchtete und wissen, dass sie darüber hinaus nichts abrechnen können", sagte die SPD-Politikerin. Die Übertragung der medizinischen Versorgung auf die AOK Bremen/Bremerhaven entlaste die Sozial- und Gesundheitsämter. "Früher gab es aufseiten der Stadt eine enorme Bürokratie: Sozial- und Gesundheitsämter haben die medizinische Notwendigkeit geprüft, die Zentrale Abrechnungsstelle in unserer Behörde hat eine erneute Prüfung vorgenommen und dann die Rechnung beglichen", sagte Leonhard.

Die Flüchtlinge sind bei der AOK Bremen/Bremerhaven aber nicht versichert. Die Kosten der medizinischen Behandlung trägt weiter die Stadt Hamburg. Sie zahlt der Kasse pro Flüchtling monatlich eine Pauschale von 150 Euro, und einmal im Jahr wird genau abgerechnet. Für den Verwaltungsaufwand bekommt die AOK zehn Euro extra pro Flüchtling und Monat. Die Karte kostet einmalig acht Euro.

Hamburg hatte die Gesundheitskarte für Flüchtlinge am 1. Juli 2012 eingeführt. Nordrhein-Westfalen machte im vergangenen August als erstes Flächenland den Weg frei für die Karte. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hatte dazu eine Vereinbarung mit Krankenkassen getroffen - auch, um die Städte zu entlasten. Der Städte- und Gemeindebund hatte allerdings vor einigen Tagen kritisiert, es gebe "kaum Akzeptanz" in den Kommunen.

Der Freistaat Sachsen setzt bei der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge dagegen weiter auf den von den Behörden ausgestellten Behandlungsschein. Damit könne man auch Dolmetscherkosten beim Arzt und andere soziale Hilfsleistungen abrechnen, heißt es in der Dresdner Staatskanzlei.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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