Neues Muster

BfArM gibt neues T-Rezept aus

Berlin - 25.01.2016, 15:15 Uhr

Am T-Rezept gibt es kleinere Änderungen. (Bild: BAnz)

Am T-Rezept gibt es kleinere Änderungen. (Bild: BAnz)


Es gibt ein neues T-Rezept-Muster. Dieses wird ab dem 1. Februar 2016 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegeben. Die zuletzt gültigen Muster behalten jedoch weiterhin ihre Gültikeit.

Am 21. Januar wurde im Bundesanzeiger das neue Muster des amtlichen Vordrucks für das T-Rezept bekannt gemacht und ist nunmehr gültig. 

Eine ärztliche Verschreibung von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, hat auf einem nummerierten zweiteiligen amtlichen Vordruck (T-Rezept, Original und Durchschrift) zu erfolgen. Das erste Blatt (Teil I) dient der Apotheke zur Verrechnung. Das zweite Blatt (Teil II) dient der Auswertung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die beiden Blätter sind linksseitig geleimt. Das erste Blatt ist durchschreibend, wobei die nicht für das BfArM bestimmten Angaben nicht auf Blatt II abgebildet werden.

Das neue T-Rezept wurde dem aktuellen Arzneiverordnungsblatt Muster 16 angepasst. Darüber hinaus sieht das Verordnungsblatt nur noch eine Datumsangabe vor. Die jeweiligen Rückseiten bleiben unverändert.

Die neuen Vordrucke werden vom BfArM ab dem 1. Februar 2016  abgegeben. Die unter Verwendung früherer Muster ausgestellten T-Rezepte behalten allerdings ihre Gültigkeit.


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