Vollabsetzung

Rezept beim Drucken vertauscht

Stuttgart - 20.01.2016, 12:30 Uhr

Retaxfall: Richtig verordnet, richtig abgegeben, aber völlig falsch bedruckt.

Retaxfall: Richtig verordnet, richtig abgegeben, aber völlig falsch bedruckt.


Wird ein Rezept mit den Daten eines anderen Rezeptes - also offensichtlich völlig falsch - bedruckt und fällt das auch bei der Rezeptkontrolle nicht auf, führt das bei manchen Prüfstellen zur Vollabsetzung. Was man als Apotheke dann für Möglichkeiten hat, zeigt der folgende Retaxfall.

Nicht selten kommt es vor, dass ein Patient mehrere Rezepte gleichzeitig einlöst. So auch im folgenden Retaxfall, über den das Deutsche Apotheken Portal (DAP) berichtet. Unglücklicherweise wurde eines der Rezepte mit den Daten des bereits bedruckten Vorgängerrezeptes bedruckt. Ein Irrtum, der für die Prüfstelle leicht zu erkennen ist, da der Aufdruck keinerlei Bezug zur Verordnung hat. Keine Apotheke würde ein Rezept derart falsch beliefern. Verordnet waren:

  • 30 Stück Spasmolyt sowie 
  • 50 Stück Naproxen CT 500 mg

Diese Präparate wurden auch korrekt abgegeben. Taxiert wurde allerdings:

  • Ortoton FTA 50 St. PZN 05871745; 32,09 Euro und
  • Ranitidin 300 1A Pharma 100 FTA PZN 08534020; 25,34 Euro

Diese Arzneimittel waren zuvor bereits auf ein anderes Rezept taxiert und ebenfalls an denselben Patienten korrekt abgegeben worden.

Retax zugunsten der Apotheke?

Rezeptprüfstellen sind eigentlich vertraglich dazu verpflichtet, zugunsten der Apotheken zu retaxieren. Aber leider ließen sich nach Einschätzung des DAP in solchen Fällen meist nur die Rezepte auffinden, die zulasten der Krankenkassen falsch taxiert wurden. Manche Prüfstellen versuchen in derartigen Fällen, den Sachverhalt mit der Apotheke zu klären. In diesem Fall erhielt die Apotheke aber eine Vollabsetzung.

Die Apotheke wandte sich mit folgender Anfrage an das DAP:

Davon, ein retaxiertes Rezept zu korrigieren und erneut einzureichen, hat das DAP der Apotheke abgeraten. Stattdessen solle Einspruch erhoben werden und ein Image oder die Abgabedokumentation über das identisch (und korrekt) bedruckte zweite Rezept mit gleichem Datum mit eingereicht werden. Die entsprechende Abgabe war mithilfe der Suchkriterien „gleicher Patient“, „gleiche Krankenkasse“, „gleiche Apotheke“, „gleiches Abgabedatum“ leicht in der Software zu finden. Auch für die Prüfstelle sollte dies kein Problem darstellen. Falls die Rezeptprüfstelle dies verlangt, kann zudem eine Bestätigung der Patientin über den Empfang aller vier Arzneimittel am 02.01.2015 vorgelegt werden. Damit sollte sich nach Ansicht des DAP diese vermeidbare Retaxation richtigstellen lassen. 


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Fehler auf beiden Seiten

8 Kommentare

Rezeptänderung

von Anna am 29.03.2019 um 8:25 Uhr

Hallo,
wenn mir dieser Fehler schon früher auffällt, dass ich das Rezept falsch taxiert habe. Gibt es hier keine Möglichkeit, das Rezept von der Krankenkasse ändern zu lassen.

Ich habe von einem Arzneimittelverordnungsvertrag gehört, wo die Apotheke eine Taxänderung direkt bei der Krankenkasse einreichen kann.

Stimmt es das es dies gibt?

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Rezeptbetrug

von Bernd Jas am 03.02.2016 um 9:49 Uhr

Liebe Frau Borsch,
danke für den immer wiederkehrenden Hinweis unserer rechtlichen Schieflage.
Was für uns eine Rezeptkorrektur bedeuten könnte (Schon möglichst kleinlaut "...darf ich Korrigieren?") ist aber Rezeptbetrug.
Stehlen uns uns die KK unseren Wareneinsatz (und sei er noch so hoch) und unsere Arbeit, dann ist das Vertragskonform.
So etwas gibt es wirklich nur in unserer Branche.

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Rezeptkontrolle???

von D. Hein am 21.01.2016 um 8:10 Uhr

Bei uns in der Apotheke ist es so, dass jedes!!! Rezept nach der Abgabe nochmals durch einen Apotheker auf korrekte Belieferung, Einhaltung der Rabattverträge, korrekte Kennzeichnung, Datum, Unterschrift,... überprüft wird.
Bedeutet zwar viel Arbeit nebenbei, dafür ist unsere Retaxationsquote aber sehr niedrig. Evtl mal ein falsch taxierter Verbandstoff oder ein etwas abweichender Preis bei Kompressionsstrümpfen.
Viel Ärger erspart im Nachhinein für etwas mehr Arbeit im Vorfeld.
Desweiteren sieht die Apothekenbetriebsordnung ja vor, dass der Apotheker verpflichtet ist, seine PTA hinsichtlich der Abgabe von Arzneimitteln zu überprüfen. Wie will man das bewerkstelligen, wenn die Rezepte im Nachhinein nicht nochmal kontrolliert wurden??

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Rezept "falsch bedruckt"?

von shorafix am 20.01.2016 um 19:13 Uhr

Das Beispiel zeigt andererseits, wie fahrlässig Rezepte in manchen Apotheken nachkontrolliert werden. Vor Jahren sprach ich diesbezüglich einen Kollegen an, der meinte: "Rezeptkontrolle machen wir nicht, weil bei uns nichts falsch abgegeben wird!" Das erinnert mich an einen alten Witz mit Ärzten beim Hausbesuch auf Friedhöfen.
Wir kontrollieren derzeit 100% Rezepte nach dem Einscannen und Übermitteln an unser Rechenzentrum. Bei der Pharmazeutischen Kontrolle durch den Diensthabenden Apotheker fallen mögliche Falschabgaben (oder eben falsch bedruckte Rezepte) sofort auf. Der Zeitaufwand für etwa 150 Rezepte beträgt bei einer gewissen Routine etwa 45 Minuten, welche im Sinne der Arzneimittelsicherheit gut angelegt sind.*

*von der Software zuvor entdeckte Formfehler (meist handschriftliche Angaben) können gut auch durch eine PKA vorgearbeitet werden.

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Kommentar

von Alexander Zeitler am 20.01.2016 um 18:23 Uhr

Das war kein guter Tipp vom DAP.
Korrektur -Kleber drauf und neu bedrucken.Und wieder einreichen.
Oder liege ich da total falsch?

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AW: Abgabefrist?

von Alexander Dehm am 21.01.2016 um 10:15 Uhr

Da das Rezept im Januar 2015 (15!) beliefert wurde wird eine Neubedruckung wohl schwer möglich sein. Man kann ja schlecht argumentieren, es wäre ein Irrläufer gewesen. So ein Jahr später!?!

AW: Guter Tipp

von Nicola Kuhrt am 21.01.2016 um 17:27 Uhr

Hallo Herr Zeitler,
wir haben den Sachverhalt beim DAP noch mal angefragt. Und melden uns.
Herzlicher Gruß, Nicola Kuhrt

AW: Rezeptbetrug

von Julia Borsch/DAZ.online am 01.02.2016 um 9:36 Uhr

Hallo Herr Zeitler,
entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Laut DAP ist es sogar Abrechnungsbetrug, ein abgerrechnetes Rezept nochmal einzureichen, Ist also keine gute Idee!
Viele Grüße und einen guten Start in die Woche!

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