Änderung der Bundesapothekerordnung

Länder geben beim Berufsbild nach

Berlin - 18.01.2016, 15:00 Uhr

Was sind pharmazeutische Tätigkeiten? In der Bundes-Apothekerordnung sind sie künftig gelistet. (Foto: Photographee.eu/Fotolia)

Was sind pharmazeutische Tätigkeiten? In der Bundes-Apothekerordnung sind sie künftig gelistet. (Foto: Photographee.eu/Fotolia)


Bei der ersten Sitzung des Bundesrats im neuen Jahr steht unter anderem das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf der Tagesordnung. Durch dieses werden die pharmazeutischen Tätigkeiten in der Bundes-Apothekerordnung neu definiert.

Eigentlich sollten die EU-Vorgaben zur Erleichterung der Anerkennung der Berufsqualifikationen von Gesundheitspersonal und zur Einführung eines Europäischen Berufsausweises als Alternative zum herkömmlichen Anerkennungsverfahren bis zum heutigen 18. Januar in nationales Recht umgesetzt sein. In Deutschland verzögert sich dieses Vorhaben etwas: Erst am 29. Januar kommt das Bundesratsplenum wieder zusammen und kann dem Gesetz, das eine Änderung von insgesamt 18 Gesetzen und 19 Rechtsverordnungen vorsieht, den abschließenden Segen geben. Immerhin haben sich die Länder durchgerungen, das zustimmungspflichtige Gesetz nicht weiter zu verzögern, indem sie auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses pochen. 

Keine grundsätzliche Ablehnung

Denn zunächst hatte sich die Länderkammer dafür ausgesprochen, den geplanten Zehn-Punkte-Katalog, in dem die pharmazeutischen Tätigkeiten „inbesondere“ umschreiben werden, zu ergänzen. Sie griff damit die von der ABDA gestellte Forderung auf, auch Apotheker mit Tätigkeitsfeldern außerhalb der öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken ausdrücklich zu erfassen. Die Regierung lehnte dies jedoch ab – sie plädierte für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Allerdings zeigten Vertreter der Regierungskoalition und des Bundesgesundheitsministeriums durchaus Verständnis für die Kritik. Sie betonten, dass eine Erweiterung in einem späteren Verfahren nachgeholt werden könne. Nun ging es der Regierung aber erst einmal um eine rasch Umsetzung, um die europäischen Fristen nicht überzustrapazieren.

Nur noch ein Wunsch

Die Länder haben offenbar ein Einsehen. In der nunmehr vorliegenden Empfehlung der Bundesratsausschüsse für die Sitzung am letzten Freitag im Januar wird von der früheren Forderung Abstand genommen. Dem Gesetz solle zugestimmt werden.  Allerdings empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Bundesrat, eine Entschließung zu fassen, die den im Gesetz ebenfalls vorgesehene Vorwarnmechanismus betrifft. Die Behörden anderer EU-Staaten sollen demnach künftig über Berufsverbote oder -beschränkungen von Heilberuflern informiert werden. Die Länder sehen hier eine Schieflage, weil der gegenseitige Informationsaustausch von deutschen Behörden nicht erfasst ist. Dies führe dazu, dass ausländische Behörden gegebenenfalls schneller als inländische Behörden über ein Berufsverbot informiert werden. Dies könne nicht hingenommen werden. 

AMVV und Packungsbeilagen

Ebenfalls auf der Tagsordnung stehen am 29. Januar die nächste Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und ein Antrag des Saarlandes zur Verbesserung der Lesbarkeit von Packungsbeilagen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Änderung der Bundes-Apothekerordnung – Länder geben nach

Nur noch ein Wunsch

Berufsdefinition: Bundesrat gibt nach – grünes Licht für Europäischen Berufsausweis

Es bleibt beim Zehn-Punkte-Katalog

Bundestag gibt grünes Licht

Europaweite Regeln für Gesundheitsberufe

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen auf der Zielgeraden

Europäischer Berufsausweis kommt

Bundes-Apothekerordnung: Bundesrat unterstützt Forderungen der Apotheker

Länder wollen Berufsbild weiter fassen

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.