Wiederverwendung von Nasenspray-Sprühköpfen

Einspruch der Apotheke abgelehnt

Stuttgart - 12.01.2016, 16:35 Uhr

Sprühköpfe können laut DAK wieder verwendet werden. Der Einspruch der retaxierten Apotheke wurde abgelehnt (Foto:photophonia - fotolia.com)

Sprühköpfe können laut DAK wieder verwendet werden. Der Einspruch der retaxierten Apotheke wurde abgelehnt (Foto:photophonia - fotolia.com)


Eine Krankenkasse fordert bei einer regelmäßig verordneten Nasenspray-Rezeptur die Wiederverwendung des Sprühkopfes. Der Retaxfall sorgte bei vielen Apothekern für Kopfschütteln. Nun wurde der Einspruch abgelehnt. Weitere Proteste der Apotheke werden ohne neue Sachverhalte nicht beantwortet, heißt es seitens der Kasse.

Im Dezember vergangenen Jahres berichtete das DeutscheApothekenPortal (DAP) über folgenden Retaxfall: Ein Kind benötigt eine individuelle Dosierung eines Desmopressin-Nasensprays. Die Rezeptur wird in der Apotheke aus dem Fertigarzneimittel Minirin® hergestellt. Um größtmögliche Dosiergenauigkeit zu gewährleisten, empfiehlt der behandelnde Arzt, immer das validierte Sprühsystem des Originalherstellers zu verwenden. Das hat allerdings zur Folge, dass bei jeder Rezepturherstellung die nicht benötigte Restmenge verworfen wird. Unnötigerweise, wie das Fachzentrum Arzneimittel der DAK findet. Die Apotheke wurde retaxiert und hat Einspruch erhoben. Dieser wurde, wie das DAP berichtet, von der DAK abgelehnt (s Abb): 

Nach Ansicht der DAK lässt sich also die Haltbarkeit vom Originalgefäß mit Sprühkopf eins zu eins auf die umgefüllte Lösung, die ohne Sprühkopf gelagert wird, übertragen. Mit pharmazeutischem Sachverstand ist dies nicht nachzuvollziehen. Denn das DAC/NRF gibt für konservierte Lösungen zur nasalen Anwendung ohne Sprühkopf eine Aufbrauchfrist von zwei Wochen an. Minirin® mit Sprükopf hält zwei Monate. Wohlgemerkt gilt diese Angabe bei Entnahme über den Sprühkopf.

Die Prüfstelle vertritt aber nicht nur äußerst fragwürdige Ansichten zur Haltbarkeit und  Stabilität von Rezepturarzneimitteln. Sie lässt auch ganz in der Manier eines absolutistischen Herrschers keinerlei sachliche Diskussion über ihre Ansichten zu. So teilt sie in der Ablehnung des Einspruchs mit, dass weitere Einsprüche nur bei Vorlage neuer Sachverhalte beantwortet würden. Andernfalls sei das Prüfverfahren abgeschlossen.

Neue Sachverhalte hat die Apotheke nicht vorzuweisen. Jedoch finden sich in den beiden Schreiben der Prüfstelle manche widersprüchliche Aussagen. Die Apotheke hält daher an ihrem Einspruch fest.

In ihrem Brief weist die Apotheke nochmals auf die unkontrollierbare mikrobiologische Qualität hin und fordert Unterlagen zu den erforderlichen mikrobiologischen und Stabilitätsuntersuchungen. Andernfalls könne man seitens der Apotheke keine Haftung für die hergestellte Rezeptur übernehmen und trete diese vollständig an die DAK Gesundheit ab. Auch auf die Problematik der fehlenden Dosiergenauigkeit der handelsüblichen Sprühsysteme geht die Apotheke ausführlich ein. Zum Schluss schreibt sie, falls die Rezeptprüfung weiterhin bei ihrer eigenwilligen Auffassung zur qualitätsgesicherten Arzneimittelherstellung bleibe, lehne die Apotheke jede Verantwortung für die Herstellung ab.

Sparwahn auf Kosten der Patienten

Nach Ansicht des DeutschenApothekenPortals ist es angesichts des vergleichsweise geringen strittigen Betrages kaum verständlich, dass die DAK das Medieninteresse, das der Fall hervorgerufen hat, in Kauf nimmt –  ebenso wenig wie die Tatsache, dass Eltern kein Verständnis für diese kosten-optimierte „Herstellungsanweisung“ der Arzneimittel für ihre Kinder aufbringen.


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4 Kommentare

Wann endlich werden der DAV bzw. die Landesverbände tätig?

von Dr. Christian Meisen am 13.01.2016 um 19:51 Uhr

....wir können hier auch "Einiges" an Erfahrungen mit der DAK berichten. Nach einem Artikel aus dem "Nachbarportal" haben wir uns erfolgreich an den Vorsitzenden des DAK-Verwaltungsrats gewandt (leicht zu googeln). Empfehle diesen Weg und müllt ihn zu!
Aber kann das der einzige Weg sein? Ich meine "Nein"! Ich bitte den DAV zu prüfen, inwieweit hier eines "selektive Kündigung" des Arzneiliefervertags mit der DAK möglich ist.
Vielleicht äussert sich ja mal einer der Herren an dieser Stelle.....

Kollegiale Grüße an Alle!
Christian Meisen

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Iiiiiiiiiiiiiiiiii!

von Armin Spychalski am 13.01.2016 um 18:50 Uhr

Wie pervers ist eigentlich das System, dass es Stabilitäts- oder mikrobieller Untersuchungen bedarf, um "Argumente" der KK zu entkräften?? Schon mal was von "common sense" oder gesundem Menschenverstand gehört?

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Krankenkassen und Sparwahn

von gerd reitler am 13.01.2016 um 12:23 Uhr

Kasse auf den Index setzen und weil die Kasse sich weigert die fachlich-pharmazeutisch begründeten Kosten zu übernehmen, die nicht übernommenen Kosten dem Patienten anlasten mit dem Hinweis in seiner Geschäftsstelle die Mehrbelastung zurück zu fordern.
Evtl. muss die "Bildzeitung" beim Umdenkprozess der DAK ein wenig öffentlichkeitswirksam nachhelfen.

Ich hatte letztens bei der KN eine Genehmigung über "Astronautenkost". Nach 2 Wochen noch keine Genehmigung. --> Schreiben an den Vorstand. Nach 3 Wo noch keine Reaktion. Dann ein Telefonat am 4.1.2016: "Wenn bis 12 Uhr heute die Genehmigung nicht da ist und die KK die Patientin am langen Arm verhungern lässt, geht der Vorgang zur Bild", prompt war die Genehmigung da.

Gibt es bei den Kassen keine Ethik mehr, bzw. ist die KK nicht der Gesundheit und Gesunderhaltung der Patienten verpflichtet?

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Die DAK hat echt 'nen Hau!

von Andreas P. Schenkel am 12.01.2016 um 19:59 Uhr

Hoffentlich trauen sich die Kollegen mit diesem Fall an ein Sozialgericht-Verfahren 'ran. Wenn es nicht um das große, ganze Geld geht wie etwa bei den Rabattvertrags-Retaxationen, kann es durchaus sein, dass die Richter den sachlich vorgetragenen und fachlich zutreffenden Argumenten den Vorrang geben könnten.

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