DAZ.Wochenschau

Kohle, Cannabis und Medizini

Stuttgart - 09.01.2016, 08:00 Uhr

Fotos: DAZ/Schelbert | Cheplapharm | N-Photos - Fotolia.com | areeya_ann - Fotolia.com | Africa Studio- Fotolia.com | www.almased.de

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Diese Woche ging es unter anderem um Kohle.  Allerdings diesmal um Kohle im ganz ursprünglichen Sinne. Es wurden Kosmetika mit Kohlezusatz bewertet. Im US-Bundesstaat Oregon dürfen Apotheker die Pille verschreiben und zwar mit dem Segen der Frauenärzte. Cannabis soll ein BtM wie jedes andere werden und ein Figurtest in der Kinderzeitschrift „medizini“  sorgte für einen riesigen Aufschrei. Mehr dazu sowie weitere Meldungen dieser Woche lesen Sie in der Wochenschau.

Angeschwärzt

Die Kosmetikindustrie hat Kohle für sich entdeckt. Als Zusatz in Peelings oder Zahnpaste soll sie Talg, Ablagerungen und sogar Gerüche binden. Das Verbrauchermagazin Ökotest hat einige Produkte unter die Lupe genommen. Das Urteil fällt eher ernüchternd aus: so fehlen nicht nur Studien, die die Wirksamkeit des Kohle-Zusatzes belegen, sondern die Präparate enthalten zum Teil auch bedenkliche Inhaltsstoffe.

Für einen leichteren Zugang (1)

Im US-Bundesstaat Oregon dürfen speziell geschulte Apotheker die „Pille“ sowie Verhütungspflaster verschreiben. Frauenärzten, die sich seit Langem für einen leichteren Zugang zu Kontrazeptiva einsetzen, geht das nicht weit genug, sie fordern einen echten OTC-Switch für Pille und Co. Das soll die Zahl der ungeplanten Schwangerschaften und Abtreibungen reduzieren, die in den USA deutlich höher ist als in Deutschland.

Übrigens: Wird nach Versagen der oralen Kontrazeption während der Frühschwangerschaft die Pille weitergenommen, erhöht dies einer dänischen Untersuchung zufolge nicht das Risiko für schwere Geburtsfehler

Für einen leichteren Zugang (2)

Das BMG will den Zugang zu Medizinal-Cannabis für schwer chronisch Kranke erleichtern. Künftig sollen Cannabiszubereitungen und  -blüten verschreibungsfähig sein. Das BMG hat seinen Referentenentwurf zu den notwendigen Änderungen der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften vorgelegt. Er sieht außerdem eine Änderung des SGB V vor. Gesetzlich versicherte Patienten hätten demnach bei Bedarf einen Anspruch auf Kostenerstattung.

Protest

Aussehen, Figur und Schönheitsideal  spielen  bei Teenagern eine große Rolle, nicht selten eine zu große. Daher wollte Redaktion der Kinderapothekenzeitschrift Medizini, Teenager und ihre Eltern für das Thema sensibilisieren und erntete dafür einen Shitstorm sondergleichen. Der Test  „Wie zufrieden bist du mit deinem Gewicht“ stieß auf herbe Kritik aus der Apothekerschaft. Einige boykottierten die Januar-Ausgabe der Medizini.  Die Aktion fand sogar den Weg in die Publikumspresse und bescherte den Apothekern auf diese Weise ein positives Medienecho.

Nutzen bewertet

Die frühe Nutzenbewertung des PD1-Checkpoint-Inhibitors Nivolumab (Opdivo) zur Behandlung des fortgeschrittenen Melanoms ist abgeschlossen. Für bestimmte Patienten besteht nach Ansicht des G-BA ein Zusatznutzen. Anders als das IQWiG sieht der G-BA  keinen geschlechterspezifischen Unterschied beim Ausmaß des Zusatznutzens.

Auch das IQWiG hat zudem mehrere Bewertungen zum Zusatznutzen von onkologischen Präparaten veröffentlicht. 

Retaxiert

Formal waren die Absetzungen völlig korrekt, die eine Hamburger Apotheke von der AOK Rheinland/Hamburg erhielt. Trotzdem ist der Fall an Absurdität kaum zu übertreffen, denn Porto- und Papierkosten machen ein Vielfaches  der retaxierten Summe aus. Die betrug nämlich einen Cent.

Befreit

Ein Apotheker, der als Laborleiter für computergestützte Wirkstoffentwicklung angestellt ist, ist von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Dies hat das Sozialgericht Aachen in einem aktuellen Urteil entschieden.  Er übt eine pharmazeutische Tätigkeit aus, so die Begründung.

Chargenrückruf

Baldrian Dispert® 45 mg kommt nicht einzeln verblistert, sondern lose verpackt in einer Dose auf den Markt. In einer Originalpackung des pflanzlichen Beruhigungsmittels ist von einem Patienten eine Glasscherbe entdeckt worden. Die Tabletten selbst weisen, soweit bekannt, keine Mängel auf. Um eine Patientengefährdung auszuschließen, ruft der Hersteller vorsorglich alle noch im Markt befindlichen Packungen derselben Charge (Ch.-B.: 143558) zurück.

Leberschäden

Viekirax® und Exviera® sind in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C bei Erwachsenen indiziert. Seit Markteinführung wurde bei Patienten, die beide Präparate gemeinsam erhielten, über Leberdekompensation und Leberversagen berichtet. Um das Risiko für Leberschäden zu senken, sind die Sicherheitsinformationen für Viekirax® überarbeitet worden.

Hochkarätig fortgebildet

Gleich zu Beginn des Jahres bietet sich die Gelegenheit, die Neujahrs-Vorsätze in puncto Fortbildung gleich umzusetzen. Mit dem Pharmacon in Schladming, PharmaDavos in Davos und der Interpharm in Berlin finden im ersten Quartal 2016 drei große pharmazeutische Kongresse statt.


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1 Kommentar

noch n Protest

von Karl Friedrich Müller am 09.01.2016 um 11:20 Uhr

...... wenn man DAZ Online aufschlägt, grinst einem Gläske entgegen.
Was in aller Welt finden Sie nur an dem?
Hängen Sie sich doch ein Poster von dem über das Bett, wenn er Ihnen gefällt und verschonen Sie mich damit.
Danke.

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