AOK Rheinland/Hamburg

Retax bis zum letzten Cent

Stuttgart - 08.01.2016, 14:20 Uhr

Formal völlig korrekt: Eine Apotheke aus Hamburg erhielt eine Retaxation über einen Cent.

Formal völlig korrekt: Eine Apotheke aus Hamburg erhielt eine Retaxation über einen Cent.


An den Retaxationen, die eine Hamburger Apotheke von der AOK Rheinland/Hamburg erhielt, war inhaltlich nichts auszusetzen. Formal waren die Absetzungen völlig korrekt, der Apotheke war beim Runden ein Fehler unterlaufen. Absurd war allerdings der Betrag – jeweils ein Cent, der dreimal beanstandet wurde.

Das Retaxgebaren mancher Krankenkassen nimmt absurde Ausmaße an. So wird beispielweise über hygienisch höchst fragwürdige Sparmaßnahmen wie die Wiederverwendung von Nasen-Sprühköpfen in der Rezeptur berichtet. Viele Absetzungen erfolgen auch einfach zu Unrecht unter Missachtung der geltenden Lieferverträge. Letzteres war bei den Retaxationen, von denen DAZ.online von einer Apotheke aus Hamburg berichtet wurde, zwar nicht der Fall, trotzdem ist die Absetzung an Absurdität kaum zu übertreffen.

Formal korrekt, aber ...

Verordnet waren Subutex Sublingual-Tabletten zur Substitution, jeweils der Bedarf für eine Woche als Take-Home-Verordnung. In drei aufeinanderfolgenden Wochen wurde ein entsprechendes Rezept eingelöst. Beim Bedrucken der Rezepte war der Apotheke allerdings jedesmal ein Rundungsfehler unterlaufen. Sie hatte siebenmal den Tagespreis anstatt den Wochenpreis abgerechnet. Die Krankenkasse beanstandete dies und setzte, formal völlig korrekt, den Differenzbetrag bei allen drei Rezepten ab: Die Apotheke erhielt drei Retaxationen über den Betrag von jeweils einem Cent. Immerhin, das muss man der AOK-Rheinland/Hamburg zugutehalten, wurden die Retaxe gemeinsam verschickt. Porto wurde so nur einmal fällig. Dennoch dürfte allein der Ausdruck der jeweiligen Rezeptkopien und des maschinell erstellten Begleitbriefs teurer gewesen sein als die Forderung an die Apotheke. Wirtschaftliches Handeln, zu dem die Kassen per Gesetz ja verpflichtet sind, sieht wohl anders aus.


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5 Kommentare

Bagatellgrenze

von Dr. C. Klotz am 10.01.2016 um 13:49 Uhr

Habe ich erst kürzlich nicht etwas darüber gelesen, dass der DAV angeblich so etwas wie eine Bagatellgrenze mit der GKV vereinbart hat?
Solange wir Menschen haben, die sich so sklavisch an Vorgaben halten, ist ein neuer Adolf jederzeit möglich.

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1 Cent Retax

von Dr. T. Große Lackmann am 10.01.2016 um 11:07 Uhr

Solange die Retax-Firmen nach "Fällen" honoriert werden, wird es weiterhin diese absurden Retaxbeträge geben. Ich hoffe nur, dass man keine 3 € für so einen Fall bekommt, wie ich einmal aufgeschnappt habe. Andernfalls wäre das eine gewaltige Geldvernichtungsmaschine. Rundungsfehler lassen sich bei uns auch nicht 100%-ig vermeiden, die EDV bekommt es schlichtweg nicht hin.

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DA....

von Bernd Jas am 09.01.2016 um 12:59 Uhr

....gibt es eigendlich nur eine Reaktion die NOCH sinnvoller ist.

EINSPRUCH einlegen!

Und zwar solange bis der Briefträger streikt, und unter Einschaltung der finalpopulistischsten Presseargenturen.

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Forderung: 1 Cent ...

von Andreas P. Schenkel am 08.01.2016 um 20:58 Uhr

... zahlbar in 3 Raten.

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"Absetzung 3x1 cent" versus "gesetzl. Wirtschaftlichkeitspflicht"

von Jens am 08.01.2016 um 18:44 Uhr

Warum werden Kraneknekassen eigentlich nicht vom Verband auf solchen Gesetzesbruch hin verklagt????

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