AOK BW vs PRO GEnerika

„Die Wirkung entscheidet, nicht die Quote“

Stuttgart - 06.01.2016, 16:56 Uhr

Widerrede: AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann in der Talkrunde "Versorgung digital" am 17.11.2015. (Foto: AOK BW)

Widerrede: AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Christopher Hermann in der Talkrunde "Versorgung digital" am 17.11.2015. (Foto: AOK BW)


Pro Generika fordert bessere Marktchancen für Bio-Nachahmerprodukten. Exklusive Rabattverträge der Krankenkassen blockierten die Vorteile der Biosimilars. So gehe Marktwirtschaft, widerspricht nun Christopher Hermann, Chef der AOK Baden-Württemberg. 

Der Pharmaverband Pro Generika hat am Dienstag den Gesetzgeber aufgefordert, den Arzneimittelmarkt stärker für biotechnologisch hergestellte Nachahmerprodukte zu öffnen. Sogenannte Biosimilars leisteten heute einen wichtigen Beitrag dazu, dass Patienten einen am Bedarf ausgerichteten Zugang zu modernen, preisgünstigen biopharmazeutischen Arzneimitteln bekämen. Dies sei aber nicht immer der Fall. Exklusive Rabattverträge, die Krankenkassen mit dem Originalhersteller abschließen, würde die "großen Vorteile der Biosimiliars" verhindern. 

Als Beispiel nannte der Lobbyverband der Generikahersteller dann die AOK Baden-Württemberg, die auf derartige Rabattverträge setzt. hier zeige sich, dass, wo es solche Verträge gibt, nach der Deutschen Presseagentur vorliegenden Statistiken der Anteil der günstigeren "Biosimilars" weit unter dem bundesweiten Durchschnitt liege. Die höchsten Versorgungsanteile seien demnach dort festzustellen, wo, wie bei der AOK Rheinland/Hamburg, keine Rabattverträge bestehen. "Hier kommt der große Vorteil der "Biosimilars", der niedrige Preis, richtig zum Tragen", hieß es.

Planwirtschaftliche Ideen

Dass Pro Generika eine Umsetzungsquote bei den Biosimilars will, sei für die AOK Baden-Württemberg nichts Neues: „Von dort kommen schon lange solche planwirtschaftlichen Ideen, die gesetzliche Quoten für Biosimilars zum Ziel haben. Die AOK Baden-Württemberg setzt dagegen auch hier auf Wettbewerb und schließt Verträge ab, die die besten Konditionen bieten. So geht Marktwirtschaft“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg DAZ.online.

Ende des Patentschutz nicht alles

Der einseitige Pro-Generika-Blick auf den statistischen Anteil der Biosimilars ist nach Ansicht der AOK Baden-Württemberg Augenwischerei. Die AOK Baden-Württemberg schließe seit Jahren erfolgreich Verträge mit Pharmaunternehmern über Generika-Präparate, weil diese in ihrer pharmakologischen Wirkung den Original-Medikamenten entsprechen. Bei den Biosimilars ist zwar der Patentschutz auch ausgelaufen, aber das Biosimilar sei - wie der Name schon sage - dem Original nur ‚ähnlich’ und nicht identisch.  

Die erst nach Therapie-Ende mögliche Kostenbeurteilung werde durch Pro Generika darüber hinaus völlig ausgeblendet. Hermann: „Wir vergleichen jedes einzelne Biosimilar-Präparat mit dem Original und entscheiden dann erst über die Vertragsausrichtung. Bei uns steht die Versorgungsqualität an oberster Stelle“. 


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