DAz-Wochenschau

Forderungen

Stuttgart - 19.12.2015, 08:00 Uhr

Bilder: DAZ/jb ;  JohnKwan / photophonia / Sherry Young / abidika - alle Fotolia.com; Montage: daz/ekr

Bilder: DAZ/jb ; JohnKwan / photophonia / Sherry Young / abidika - alle Fotolia.com; Montage: daz/ekr


Ibuprofen wirkt nicht besser gegen Kopfschmerzen, wenn „gegen Kopfschmerzen“ statt „gegen Rückenschmerzen“ draufsteht. Kunden in Australien darf so etwas jetzt auch nicht mehr vorgegaukelt werden. Das haben australische Verbraucherschützer gefordert und Recht bekommen. Eine Krankenkasse übertreibt es mit dem Sparwahn und fordert hygienische bedenkliche Maßnahmen bei der Verwendung von Packmitteln und DAV-Chef Becker fordert, die Kompetenz der Apotheker bei der Impfberatung besser zu nutzen. Das und mehr aus dieser Woche lesen Sie in der Wochenschau.

Ibuprofen ist gleich Ibuprofen

Reckitt Benckiser darf in Australien beim Kunden nicht mehr den Eindruck erwecken, wirkstoffgleiche Präparate wirkten bei verschiedenen Indikationen unterschiedlich gut. Die Firma hatte ihr Ibuprofen-Präparat Nurofen® in mehreren Varianten  angeboten: gegen Rückenschmerzen, gegen Regelschmerzen, gegen Migräne und gegen Spannungskopfschmerz. Enthalten war aber immer derselbe Wirkstoff. Diese Marketing-Praxis, die auch in Deutschland durchaus üblich ist, hat ein Gericht in Australien jetzt untersagt.

Sprühköpfe zur Mehrfachverwendung

Die DAK fordert bei einer regelmäßig verordneten Nasenspray-Rezeptur die Wiederverwendung des Sprühkopfes. Dieser sei „aus hygienischen Gründen […] natürlich vor dem weiteren Gebrauch zu reinigen und ggf. zu desinfizieren.“, merkt sie in der Retaxbegründung an. Die finanziell angeschlagene Kasse hat weitere schlaue Tipps auf Lager, wie sich Retaxe verhindern lassen. Diese kommuniziert sie per Rundschreiben. Absoluter Geheimtipp: "Bei Austauschpflicht das Rabattarzneimittel abgeben"

Impfberatung vom Apotheker

Bislang kann in Deutschland jeder selbst entscheiden, ob er sich oder seine Kinder schützen lässt. Die CDU will nun zumindest für Kleinkinder eine gesetzliche Impfpflicht. Ob das notwendig ist, um bessere Durchimpfungsraten zu erreichen, darüber kann man nach Ansicht von DAV-Chef Fritz Becker streiten. Mehr Aufklärung und Überzeugung müssten aber in jedem Fall sein. Er bringt hier die Apotheker ins Spiel, sie könnten den Impfstatus regelmäßig kontrollieren und zu empfohlenen Impfungen beraten.

L-Thyroxin-Rezeptursubstanz bald verfügbar

Laut Auskunft von Fagron soll Levothyroxin-Natrium als Rezeptursubstanz voraussichtlich Ende Januar wieder verfügbar sein. Bis dahin müssen flüssige orale L-Thyroxin-Zubereitungen aus Tabletten hergestellt werden, denn das Fertigarzneimittel L-Thyroxin-Henning®-Tropfen ist auf absehbare Zeit nicht zu haben.

Aus für das Ultralangzeitinsulin

Ab 15. Januar stellt Novo Nordisk den Vertrieb für das Ultralangzeitinsulin degludec (Tresiba®) ein. Im September war der Hersteller noch einmal zurückgerudert und hatte die Übergangsfrist verlängert, weil die Umstellung der Patienten auf andere Insuline nur schleppend verlief. Der Vertriebsstopp erfolgt aus rein wirtschaftlichen Gründen.

Mehr Geld für Angestellte

Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA haben am Mittwoch einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen. Alle Angestellten in Apotheken incl. der Pharmazeuten im Praktikum, für die die Vereinbarungen des Bundesrahmentarifs gelten, dürfen sich im neuen Jahr über ein bisschen mehr Geld freuen.

Kein Zusatznutzen für Cholesterin-Senker

Seit Mitte September ist der PCSK9-Inhibitor Evolocumab (Repatha® von Amgen) in Deutschland auf dem Markt. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sieht aber keinen Zusatznutzen. Einer der Kritikpunkte: für ein Medikament gegen chronische Erkrankungen , die dauerhaft behandelt werden müssen, sind um den Nutzen oder Schaden zu beurteilen, Studien mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr erforderlich. Die vom Hersteller vorgelegten Studien liefen jedoch lediglich zwölf Wochen.

Medikationsplan löst Rabattprobleme

Weil das E-Health-Gesetz die Praxen zum Einsatz aktueller Arzneimittelsoftware verpflichtet, soll die Verordnung künftig automatisch das aktuelle Rabattvertrags-Arzneimittel enthalten. Ein Austausch in der Apotheke ist dann nicht mehr notwendig.

Ekelbilder auf Zigaretten

Was in anderen Ländern schon üblich ist, kommt nun auch in Deutschland. Schockbilder auf Zigarettenpackungen von krebsbefallenen Lungen, faulenden Raucherbeinen oder geschwärzten Zahnstümpfen sollen die Lust am Rauchen vermiesen.

Pillen-Prozess

Die 31-jährige Felicitas Rohrer klagt gegen Bayer auf mindestens 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie hat nach Einnahme der Pille Yasminelle® eine beidseitige Lungenembolie erlitten und ist daran fast gestorben. Bis heute leidet sie an den Folgen. Sie macht Bayer für ihre gesundheitlichen Probleme verantwortlich. Viereinhalb Jahre nach Klageeinreichung ist jetzt erstmals verhandelt worden.


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.