Bundesrat genehmigt AMVV-Änderungen 

ABDA-Änderungen komplett unberücksichtigt 

Berlin - 15.12.2015, 17:03 Uhr

Möglichkeit verpasst: Die AMVV wurde geändert, ohne dass eine Regelung aufgenommen wurde, dass Apotheken den Arztvornamen und die Telefonnummer selbst ergänzen können. (Foto: contrastwerkstatt/ Fotolia)

Möglichkeit verpasst: Die AMVV wurde geändert, ohne dass eine Regelung aufgenommen wurde, dass Apotheken den Arztvornamen und die Telefonnummer selbst ergänzen können. (Foto: contrastwerkstatt/ Fotolia)


Der Bundesrat hat einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung zugestimmt. Die Anregung der ABDA, das Verfahren für eine Klarstellung zu nutzen, dass Apotheken auf dem Rezept fehlende Telefonnummern oder Vornamen selbst ergänzen dürfen, blieb jedoch unberücksichtigt.

Am 11. Dezember 2015 hat der Bundesrat der aktuellen 14. Änderungsverordnung zur Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Damit wird Anlage 1 der AMVV, die die der Verschreibungspflicht unterliegenden Stoffe und Zubereitungen aufführt, insbesondere wie folgt geändert:

1) Arzneimittel mit dem Wirkstoff Racecadotril werden auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr aus der Verschreibungspflicht entlassen;

2) Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Praziquantel werden wieder der Verschreibungspflicht unterstellt;

3) drei Positionen werden gestrichen: Choriongonadotropin (human alpha-subunit protein moiety reduced), Choriongonadotropin (human beta-subunit protein moiety reduced) und Dimethocain.

Telefonnummern nicht ergänzbar

Die ABDA hatte zuvor in einer Stellungnahme angeregt, das Verordnungsverfahren auch für eine Klarstellung der seit letzten Juli geltenden neuen Vorgaben zu nutzen. Seitdem müssen ärztliche Verordnungen die Telefonnummer und den Vornamen des Verordners enthalten. Die ABDA wollte erreichen, dass der Apotheker solche fehlenden Angaben, so sie ihm bekannt sind, auch ohne Rücksprache mit dem Arzt selbst ergänzen kann. Diese Anregung wurde jedoch nicht aufgegriffen.

Die Verordnung tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

ABDA

von Dr Schweikert-Wehner am 16.12.2015 um 8:57 Uhr

Die Erfolge der ABDA sind unterhalb der Nachweisgrenze. Brauchen wir eine so teure Organistation mit Sitz in Berlin noch oder reicht nicht die Vertretung durch DAV und BAK mit einer Arbeitsgemeinschaft der Berufsorganisationen mit Büro in Eschborn?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: ABDA

von Thorsten Dunckel am 16.12.2015 um 9:27 Uhr

Reicht!

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