BMG zu Temperaturführung

Versand ist nicht gleich Versand

Berlin - 14.12.2015, 14:20 Uhr

Der Großhandel kontolliert nicht nur die Temperaturen bei der Lagerung kühlpflichtiger Arzneimittel - auch während des Transports gilt es, die Temperatur nicht aus den Augen zu verlieren. (Foto: Phagro)

Der Großhandel kontolliert nicht nur die Temperaturen bei der Lagerung kühlpflichtiger Arzneimittel - auch während des Transports gilt es, die Temperatur nicht aus den Augen zu verlieren. (Foto: Phagro)


Der Großhandel muss bei der Belieferung von Apotheken auch an heißen Tagen strenge Auflagen zur Temperaturführung erfüllen. Auf den Versandhandel mit Arzneimitteln will die Bundesregierung die Vorschriften aber nicht übertragen. Versender müssen nur das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung beachten.

Bei einer Stichprobe hatte die Apothekerkammer Nordrhein im letzten Sommer festgestellt, dass die Temperatur in Päckchen während des Arzneimittelversands an sehr heißen Tagen während der Hälfte der Transportzeit über den für die Lagerung von Arzneimitteln maximal zulässigen 25 °C lag. Daraufhin hatte die Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion Die Linke, Kathrin Vogler, die Bundesregierung gefragt, ob und wie sie solche Temperaturüberschreitungen verhindern wolle. In ihrer Antwort erteilt die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach, einer Verschärfung der Regeln für den Arzneimittelversand eine Absage.

Qualität und Wirksamkeit erhalten

Der Bundesregierung lägen über Verstöße von Versandapotheken gegen vorgegebene Lagertemperaturen keine „näheren Erkenntnisse“ vor, antwortet Fischbach im Namen der Bundesregierung. Und für Apotheken, die Arzneimittel an Endverbraucher lieferten, gelten die „Good Distribution Practices“ (GDP) „insoweit nicht“. Dafür müssen sich aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums Versandapotheken an das Apothekengesetz und an die Apothekenbetriebsordnung halten und mit „einem Qualitätssicherungssystem sicherstellen“, dass Arzneimittel so „verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt.“ Für die Kontrolle seien die Landesbehörden zuständig.

Vogler sieht in dieser Antwort eine unakzeptable Benachteiligung des Großhandels. Es sei „unverständlich, warum die gleichen strengen Auflagen nicht auch für Arzneimittel gelten sollen, die über den Versandhandel verschickt werden. Versandapotheken bringen Arzneimittel auch im Hochsommer in ganz normalen Paketen auf den Weg, oft tagelang bei über 30 Grad ohne Kühlung, und im Winter ohne Frostschutz“, so Vogler zu DAZ.online. So spare der Versandhandel  Geld zulasten der Patientensicherheit ein.

Vogler: „ausgesprochener Humbug“

„Ich finde es nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung hier nicht eine Gleichbehandlung anstrebt“, so die Arzneimittelexpertin der Linken. Der Hinweis auf das Apothekengesetz sei  „ausgesprochener Humbug“. Eine Kontrolle sei nicht möglich: „Dazu müssten diese Behörden jede Woche Tausende von Paketen öffnen und untersuchen, wie sich Hitze oder Kälte auf den Verfall der transportierten Medikamente auswirken.“

Im vergangenen sehr heißen August hatte die Apothekerkammer Nordrhein zwei Standardpäckchen, wie sie täglich tausendfach für den Arzneimittelversand genutzt werden, vom Rheinland nach Südbayern und zurück geschickt. Mit an Bord war ein Daten-Logger, der die Temperatur während des gesamten Transports aufzeichnete. Das Ergebnis des Tests bezeichnet Kammerpräsident Lutz Engelen als „so eindeutig wie bedenklich“. Kein Paket konnte die 25 °C-Grenze einhalten.


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2 Kommentare

Gleichheitsprinzip

von Georg Ohweh am 15.12.2015 um 8:45 Uhr

Die Begründung ist auch in "Farm Der Tiere" nachzulesen. Frau Fischbach ist halt sehr belesen.

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Temperaturführung

von Michael Zeimke am 14.12.2015 um 16:30 Uhr

Bitte auch den Kofferraum der Pharmavertreter überprüfen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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