Bayer-Konzern

Streit um Anti-Baby-Pille erstmals vor deutschem Gericht

Willstätt - 14.12.2015, 09:32 Uhr

Felicitas Rohrer mit einer Packung "Yasminelle". Sie verklagt den Bayer-Konzern auf Schmerzensgeld. (Foto: Ralf Stockhoff/dpa)

Felicitas Rohrer mit einer Packung "Yasminelle". Sie verklagt den Bayer-Konzern auf Schmerzensgeld. (Foto: Ralf Stockhoff/dpa)


Eine junge Frau aus Baden Württemberg verklagt den Pharmakonzern Bayer auf Schmerzensgeld – sie hatte 2009 eine Lungenembolie erlitten, dies sei durch die Einnahme der Anti-Baby-Pille "Yasminelle" geschehen. Bayer hält den Vorwurf für unbegründet. 

Nach jahrelangen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen in den USA beschäftigt sich erstmals ein deutsches Gericht mit einer möglichen Gesundheitsgefahr durch die Anti-Baby-Pille "Yasminelle". Das Landgericht im baden- württembergischen Waldshut-Tiengen verhandelt an diesem Donnerstag die Klage einer Frau gegen den Chemie- und Arzneimittelkonzern Bayer. Es ist der erste Prozess dieser Art in Deutschland, sagte ein Gerichtssprecher.

Die 31 Jahre alte Felicitas Rohrer aus Willstätt in Baden-Württemberg will nach eigenen Angaben rund 20.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld von Bayer. Sie macht die Pille mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme verantwortlich. So erhöhe sich das Thrombose-Risiko. Nach der Einnahme der Pille habe sie im Juni 2009 eine Lungenembolie erlitten und sei daran fast gestorben. Seither kämpft sie gegen Bayer und die weltweit umstrittene Pille.

Bayer: keine Gefahr

Der Pharmakonzern halte die Ansprüche für unbegründet und werde sich gegen die Klage zur Wehr setzen, sagte ein Sprecher. Durch wissenschaftliche Daten sei bestätigt, dass von der Anti-Baby-Pille und dem Wirkstoff bei korrekter Einnahme keine Gefahr ausgehe.

In den USA hatten mehrere tausend Frauen gegen Bayer geklagt. Bis Anfang dieses Jahres schloss der Konzern den Angaben zufolge rund 9000 Vergleiche im Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden US-Dollar ab, ohne jedoch eine juristisch wirksame Verantwortung anzuerkennen

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