1. LESUNG ANTIKORRUPTIONSGESETZ

Maas: Korruption verusacht hohe Kosten

Berlin - 13.11.2015, 15:45 Uhr

Geht jetzt in die Ausschüsse: Das Antikorruptionsgesetz. (Foto: Fotolia/Ocskay Bence)

Geht jetzt in die Ausschüsse: Das Antikorruptionsgesetz. (Foto: Fotolia/Ocskay Bence)


Die meisten Akteure im Gesundheitswesen machen einen guten Job. Doch es gibt auch hier schwarze Schafe. Bestechlichkeit im weißen Kittel wird künftig bestraft. Nach der heutigen 1. Lesung des Antikorruptionsgesetzes für das Gesundheitswesen sind jetzt die Ausschüsse am Zug.

Die Annahme von Geschenken und Vergünstigungen kann Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten oder Pflegekräfte künftig ins Gefängnis bringen. Den Akteuren im Gesundheitswesen drohen bis zu drei Jahren Haft, wenn sie bestechen oder sich bestechen lassen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor, der heute in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. In besonders schweren Fällen soll Korruption im Gesundheitswesen sogar mit bis zu fünf Jahre Haft geahndet werden.

Patienten hätten ein Recht darauf, von ihrem Arzt die für sie beste Versorgung zu erhalten und nicht diejenige, die dem Arzt am meisten einbringe, sagte Maas. Er mahnte anlässlich der ersten Lesung seines Antikorruptionsgesetzes, Bestechlichkeit untergrabe das Vertrauen von Patienten in die Integrität von Heilberufen. Und sie verteuere medizinische Leistungen.

Antikorruptionsgesetz längst überfällig

Nach den Worten der Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink ist eine strafrechtliche Regelung längst überfällig. Doch: „Korruption lässt sich nicht allein mit dem Strafrecht verhindern. Notwendig sind darüber hinaus verbindliche Regelungen für mehr Transparenz von ökonomischen Verflechtungen zwischen Herstellern und Leistungserbringern und zum Schutz von Hinweisgebern.“

Der Vorstand des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Gernot Kiefer, erklärte: „Die mit dem aktuellen Gesetzentwurf absehbare Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen begrüßen wir ganz ausdrücklich.“ Korruption im Gesundheitswesen «geht zulasten der Qualität der medizinischen Versorgung und verursacht im Ergebnis ganz erhebliche Kostensteigerungen». Damit aber Bestechlichkeit und Bestechung tatsächlich bekannt werden, „wäre eine klare gesetzliche Regelung zum Schutz der Hinweisgeber (Whistleblower) sehr wichtig“.

Der Bundesgerichtshof hatte 2012 entschieden, dass die geltenden Korruptionstatbestände für niedergelassene Ärzte grundsätzlich nicht gelten. Der Gesetzentwurf von Maas soll diese Lücken schließen.


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