E-Health-Gesetz

BPI: Medikationsplan erst ab fünf Arzneien

Berlin - 04.11.2015, 07:30 Uhr

Der Medikationsplan sorgt für viel Diskussionsstoff. (Bild: AKdÄ)

Der Medikationsplan sorgt für viel Diskussionsstoff. (Bild: AKdÄ)


Die von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) befürwortete Ausweitung des Medikationsplans auf drei Medikationen stößt auf zunehmende Kritik: Nach Apothekern und Ärzten warnt jetzt auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie vor der Absenkung des Schwellenwertes.

Der im Frühjahr vorgelegte Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz sah noch einen Anspruch auf den neuen Medikationsplan für Patienten mit fünf und mehr regelmäßig einzunehmenden Arzneien vor. Dann senkte Bundesgesundheitsminister Gröhe diesen Schwellenwert auf drei Medikationen ab. Jetzt gibt es mehr und mehr Kritik daran.

Polymedikation erst ab fünf Arzneimitteln

„Therapiesicherheit ist eines der wichtigsten Anliegen der pharmazeutischen Industrie. Daher ist auf Instrumente in diesem Bereich besondere Sorgfalt zu verwenden. Um dies zu gewährleisten, spricht sich der BPI dafür aus, den Anspruch auf einen Medikationsplan erst ab der ursprünglich vorgesehen Einnahme von mindestens fünf Arzneimitteln gleichzeitig festzulegen“, erklärt der BPI - nachzulesen in seiner Stellungnahme zur morgigen Anhörung zum E-Health-Gesetz im Gesundheitsausschuss.

Erst bei der gleichzeitigen Anwendung von fünf oder mehr Arzneimitteln werde von einer Polymedikation ausgegangen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfe.

Fünfer-Grenze sachgerecht

Außerdem sieht der BPI erhebliche organisatorische Probleme. „Bei einer Grenzziehung bei drei Arzneimitteln dürften Millionen Patienten einen entsprechenden Anspruch geltend machen können“, so der Herstellerverband. Ob dieser Anspruch mit einer Frist von im schlechtesten Fall nur drei Monaten nach in Kraft treten des Gesetzes flächendeckend erfüllt werden könne, „scheint zweifelhaft“.

Alle Ärzte müssten bis dahin auf die neuen Anforderungen hin informiert und geschult und mit der erforderlichen Software ausgestattet worden sein. „Wie dies in so kurzer Frist flächendeckend erreicht werden soll, ist fraglich“, so der BPI. Aus Sicht des BPI seien die Erfolgschancen der Einführung mit einer geringeren Zahl von anspruchsberechtigten Patienten deutlich höher.

„Sachgerecht“ sein die Fünf-Arzneimittel-Grenze auch vor dem Hintergrund, dass die Zahl eingenommener Arzneimittel kurzzeitig schwanken könne. Ein Patient mit einer chronischen Erkrankung, der auf eine Dauermedikation angewiesen ist und kurzzeitig an einer akuten Erkältung erkrankt, wird in der Kombination der Behandlung beider Krankheitsbilder schnell die Zahl von drei Arzneimitteln temporär überschreiten, so der BPI.


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