Packungsgrößenverordnung

Bei der Abgabe auf neue Normgrößen achten

Stuttgart - 04.11.2015, 09:00 Uhr

Check in der Apotheke: Stimmt die Größe? (Foto: WavebreakmediaMicro / Fotolia)

Check in der Apotheke: Stimmt die Größe? (Foto: WavebreakmediaMicro / Fotolia)


Am 1. November haben sich für einige Wirkstoffe die Packungsgrößen-Normbereiche geändert. Das Deutsche Apotheken Portal mahnt zu besonderer Aufmerksamkeit in der Apotheke, da noch Packungen mit alter Packungsgröße im Umlauf sein können.

Zu Monatsbeginn ist eine Änderung der Anlage 1 der Packungsgrößenverordnung in Kraft getreten. Beispielsweise werden die neuen Wirkstoffe Edoxaban (Lixiana®) und Evolocumab (Repatha®) sowie die Kobination von Olodaterol und Tiotropium (Spiolto® Respimat®) erstmals aufgeführt. Es gab aber auch einige Änderungen bei bereits enthaltenen Wirkstoffen, nämlich bei der Kombination aus Metformin und SGLT-2-Inhibitoren, Melatonin und Zink zur Behandlung des Morbus Wilson. Die Änderungen sind in der Tabelle unten zusammengefasst.

Das Deutsche Apotheke Portal, dass sich auf die Lösung von Abgabeproblemen in der Apotheke spezialisiert hat, weist darauf hin, dass bei der Abgabe dieser Arzneimittel besondere Aufmerksamkeit geboten ist. Bei Verordnung einer Normgröße (etwa „N1“) darf nur noch die neue Größe abgegeben werden, ansonsten kann die Krankenkasse die Erstattung verweigern. Hat der Arzt dagegen eine Stückzahlverordnung ausgestellt (etwa „24 Stück“), kann auch eine passende „alte“ Packung abgegeben werden.

Die Packungsgrößen werden vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium festgelegt.

Quelle: Deutsches Apotheken Portal


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung

DAV-Vorstand beschließt Änderungen

Übergangsfrist ist zu beachten

Verlust der N-Kennzeichnung

AMVV im Bundesgesetzblatt

Dosierung auf Rezepten ab November 2020

Erhöhte Retax-Gefahr während Umstellungsphase

Vorsicht bei den Packungsgrößen!

Warum das BfArM für kleinere Packungen plädiert

"Über Schmerzmittel-Risiken nicht im Klaren!"

Arzneimittelverschreibungsverordnung: Änderungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Dosis muss ab November 2020 aufs Rezept

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.