RETAXATIONEN

GKV-Spitzenverband: Arztsoftware ist Schuld

Berlin - 28.10.2015, 10:50 Uhr

Aus Sicht des GKV-SpiBu ist jetzt die Praxissoftware der Ärzte hauptverantwortlich für Retaxationen. (Foto: Fotolia/Nonwarit)

Aus Sicht des GKV-SpiBu ist jetzt die Praxissoftware der Ärzte hauptverantwortlich für Retaxationen. (Foto: Fotolia/Nonwarit)


Retaxationen sind für Apotheker eines der größten Ärgernisse. Unter anderem wegen Formfehlern müssen sie teilweise hohe Einbußen verkraften. Jetzt hat der GKV-Spitzenverband einen anderen Schuldigen ausgemacht: Die Ärzte und ihre Praxissoftware.

Seit Jahren streiten der Deutsche Apothekerverband und gesetzliche Krankenkassen über das Thema Retaxationen. In den nächsten Wochen muss die Schiedsstelle einen Kompromiss herbeiführen. In seiner Stellungnahme zum E-Health-Gesetz wartet der GKV-Spitzenverband jetzt mit einer überraschenden Aussage dazu auf: Nicht die Apotheker, sondern die Ärzte sind Schuld am Retax-Dilemma.

„Mangelnde Aktualität der Verordnungssoftware ist eine wesentliche Ursache für vermeidbare Fehler, die einen Großteil der Retaxierungsvorgänge gegenüber Apotheken ausgelöst haben“, schreibt der GKV-Spitzenverband und befürwortet im gleichen Atemzug die vom Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz beabsichtigte raschere Aktualisierung der Praxissoftware der Ärzte im Zwei-Wochen-Rhythmus. In den meisten Retax-Fällen werfen die Kassen bislang allerdings den Apothekern eine falsche Abgabe bei Rabattvertrags-Arzneimitteln oder Formfehler vor.

Der GKV-Spitzenverband fordert jetzt die Funktionalität der Praxis-Software „im täglichen Einsatz regelmäßig“ zu überprüfen. Probleme durch unklare oder fehlerhafte Verordnung äußerten sich „erst außerhalb der Arztpraxis, beispielsweise bei Einlösung der Verordnung in einer Apotheke oder bei einem Heilmittelerbringer“. Weil dem Arzt selbst kein Nachteil durch fehlerhafte Verordnungen entstehe, fehle es an Anreizen, „diese Fehler zu minimieren“. Deshalb müssten „anlassgerechte Sanktionsmöglichkeiten“ geschaffen  werden.

Kassenärzte: 14-Tage-Rhythmus zu aufwändig

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt eine Verkürzung des Update-Rhythmus hingegen ab. „Diese ist nicht umsetzbar“, so die KBV in einer Stellungnahme zum E-Health-Gesetz. Der 14-tägige Rhythmus würde einen deutlich erhöhten Aufwand verursachen. In der großen Mehrzahl der Arztpraxen werde die Software heute quartalsweise durch Versand und Einspielen eines Datenträgers alle drei Monate aktualisiert. Eine 14-tägige Aktualisierung per Datenträger werde außerdem von den Softwareherstellern nicht angeboten.

„Es ist davon auszugehen, dass die Softwarehersteller die Kosten für diesen gesetzlich bedingten höheren Aufwand vollständig auf die Arztpraxen umlegen. Ein 14-tägiger Versand von DVDs würde zudem einen geschätzten Bedarf von ein bis zwei Millionen DVDs pro Jahr verursachen, die nach erfolgtem Update im Müll landen. Hinzu kommt ein deutlich höherer organisatorischer und personeller Aufwand in den Praxen, der durch das sechsmal häufigere Aktualisieren der Praxissoftware entsteht“, so die KBV im Februar 2015 in einer ersten Reaktion.


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