Arzneimittelhersteller zum E-Health-Gesetz

Apotheker-Expertise einbinden

Berlin - 26.10.2015, 14:55 Uhr

Der Medikationsplan sollte möglichst schnell digitalisiert werden, findet der BAH. (Foto: B. Piereck/Fotolia)

Der Medikationsplan sollte möglichst schnell digitalisiert werden, findet der BAH. (Foto: B. Piereck/Fotolia)


Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller begrüßt das E-Health-Gesetz. Dennoch macht er einige Vorschläge, wie es noch besser gehen könnte. Apotheker sollen neben Ärzten in den Medikationsplan eingebunden werden.

Wie in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen ist auch im Gesundheitssystem der Trend zur Digitalisierung nicht aufzuhalten. Für Patienten ist es bereits ganz normal, über digitale Wege an gesundheitsrelevante Informationen zu gelangen. Die Digitalisierung der  Kommunikation im Gesundheitswesen tut sich hingegen schwer, das zeigt nicht zuletzt die mühsame Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Mit dem geplanten E-Health-Gesetz will der Gesetzgeber diesen ins Stocken geratenen Prozess wieder in Gang bringen.

Diese Intention begrüßt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). Allerdings könne der gegenwärtige Gesetzentwurf für das E-Health-Gesetz nur Auftakt und Ansatzpunkt für weitere Maßnahmen sein, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. Diese müssten insgesamt „das Potenzial der Digitalisierung in einer strukturiert-geordneten Form zur Entfaltung bringen können, so dass vor allem Patienten den Mehrwert digitaler Technologie in ihrer alltäglichen Lebenswelt erfahren“. Und dafür hat der BAH Anregungen – zum einen, was den Kabinettsentwurf selbst angeht, zum anderen was nachfolgende Gesetzgebungsprozesse angeht.

Medikationsplan: Nur digitalisiert von echtem Nutzen

Nachbesserungsbedarf sieht der BAH zunächst beim Medikationsplan. Er sei als Beitrag zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit grundsätzlich zu begrüßen. Seine Wirkung werde der Plan aber nur entfalten können, wenn die Expertise der Apotheker in die Erstellung und Fortschreibung gleichberechtigt neben den Ärzten eingebunden wird. Patienten sollten frei entscheiden können, ob sie ihren Medikationsplan vom Arzt oder Apotheker erstellt haben möchten, empfiehlt der BAH. So werde sichergestellt, dass die rezeptfreien Medikamente in die Dokumentation aufgenommen werden.

Ferner wäre es aus Sicht des BAH sinnvoll, wenn die Projektierung für die Digitalisierung des Medikationsplans bereits jetzt verbindlich im Gesetzestext festgeschrieben würde. Ebenso sollten Fristen bestimmt werden – dabei sei zu berücksichtigen, wie aufwändig die technische Realisierung ist. Denn mur ein digitalisierter und strukturierter Medikationsplan würde es Ärzten und Apothekern ermöglichen, Medikationen ohne technische Hürden dauerhaft zu analysieren und gegebenenfalls zu modifizieren.

Eine Empfehlung des BAH ist, die elektronische Patientenakte als Standard zu etablieren und dem Patienten niedrigschwellig zugänglich zu machen. Eine solche Akte würde es erheblich vereinfachen, patientenrelevante Gesundheitsdaten umfänglich und ohne nennenswerte Reibungsverluste dort zur Verfügung zu stellen, wo sie benötigt werden.

Sektorengrenzen überwinden - auch in der digitalen Kommunikation

Generell ist es aus Sicht der BAH zudem wichtig, die die Weitergabe und Lesbarkeit von Daten zu verbessern (Interoperabilität). Derzeit gleiche Deutschland in dieser Hinsicht einem Flickenteppich. Dieser verhindere, dass relevante Daten ohne Brüche zwischen, aber auch innerhalb der Sektoren ausgetauscht werden. Der E-Health-Gesetzesentwurf sehe zwar Maßnahmen vor, um dieses Problem anzugehen, so der BAH. Dabei werde aber noch zu sehr auf die Rolle der einzelnen Sektoren abgestellt. Der Verband empfiehlt vielmehr, die Frage der Interoperabilität von den einzelnen Sektoren zu entkoppeln.

Am 4. November findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zum E-Health-Gesetzentwurf statt. Vertreter des BAH sind nicht als Sachverständige geladen. Das hielt den Verband allerdings nicht davon ab, zum Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. Schließlich verfügt er in diesem Feld seit Kurzem über besondere Expertise: Carsten Michels, Neuzugang beim BAH im Geschäftsbereich Politik und Mitverfasser der Stellungnahme war zuvor Referent im Abgeordnetenbüro von Katja Leikert, der Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das E-Health-Gesetz. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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