electronic cash

Kartengebühren für Händler sinken

Stuttgart - 13.10.2015, 09:45 Uhr

Mit Abstand führend: Das Kartenzahlungssystem electronic cash auf dem deutschen Markt (Bild: Vladimir/Fotolia)

Mit Abstand führend: Das Kartenzahlungssystem electronic cash auf dem deutschen Markt (Bild: Vladimir/Fotolia)


Noch vor dem Weihnachtsgeschäft werden die Händlergebühren bei Kartenzahlungen sinken. Ab dem 9. Dezember gelten neue Obergrenze bei Zahlungen mit Giro- und Kreditkarten. Experten rechnen mit weiter sinkenden Gebühren.

Händlergebühren, die an die Karten-ausgebende Bank weitergeleitet werden (Interbankenentgelt), werden auf 0,2 Prozent des Umsatzes bei der Zahlung mit Girocard begrenzt. Bei Zahlung per Kreditkarte sind es 0,3 Prozent. Dies berichtet die „Lebensmittel Zeitung“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Von der Begrenzung nicht erfasst sind die Servicegebühren für die EC-Cash-Netzbetreiber.

Mindestgebühren entfallen

Laut dem Zeitungsbericht rechnen Experten mit nochmalig sinkenden Girocard-Gebühren. Das betreffe vor allem Kleinbeträge, da auch die bisherigen Mindestgebühren entfallen. Der Bundestag hatte die europäische Interbankenentgelt-Verordnung (IF-VO) am 1. Oktober verabschiedet.

Unabhängig von den neuen Obergrenzen gilt weiterhin, dass die Girocard-Anbieter keine einheitlichen Gebühren mehr erheben dürfen, sondern ihre Preise mit den Händlern oder deren Organisationen aushandeln müssen.

Im Allgemeinen übernehmen die EC-Netzbetreiber diese Verhandlungen für ihre Kunden. Die Deutsche Kreditwirtschaft, die als Bankenvereinigung das electronic cash-System betreibt, hatte sich im vergangenen Jahr mit dem Bundeskartellamt geeinigt, dass ab November 2014 die bis dato geltenden einheitlichen Händlergebühren von 0,3 Prozent, mindestens aber 8 Cent pro Zahlung, durch bilateral ausgehandelte Gebühren ersetzt werden.
 

Deutsche zahlen elektronisch

Die Banken hatten mit dieser Einigung die Hoffnung verbunden, die nun verabschiedete europäische Regulierung noch zu verhindern. Die Vereinbarung aus dem vergangenen Jahr gelte aber weiter, ließ das Bundeskartellamt verlauten. Es wolle auch prüfen, ob die Entgelte nach Inkrafttreten der IF-VO am 9. Dezember neu verhandelt werden, schreibt die „Lebensmittel Zeitung“.

Laut Bundeskartellamt ist electronic cash mit einem Transaktionsvolumen von 128 Milliarden Euro  jährlich das mit Abstand führende Kartenzahlungssystem auf dem deutschen Markt.


Dr. Benjamin Wessinger (wes), Apotheker / Herausgeber / Geschäftsführer
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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