Sachsen

Allianz gegen Zweit- und Neuverblisterung

Berlin - 05.10.2015, 19:00 Uhr

Nicht jede Darreichungsform eignet sich für die Zweitverblisterung. (Foto: Seamartini Graphics/Fotolia)

Nicht jede Darreichungsform eignet sich für die Zweitverblisterung. (Foto: Seamartini Graphics/Fotolia)


Die Zweit- und Neuverblisterung von Arzneimitteln ist weder aus ärztlicher und pharmazeutischer, noch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll und empfehlenswert. Ein gutes Medikationsmanagement bedarf dieser besonderen Versorgungsform ebenfalls nicht, melden die Organisationen der sächsischen Apotheker und Ärzte.

Verblisterer postulieren sie gern als Lösung für viele Probleme: Die Zweit- und Neuverblisterung von Arzneimitteln für die Heimversorgung, aber auch zur Versorgung chronisch kranker Patienten. Doch es gibt starke Kritiker dieser speziellen Versorgungsform - bereits vor einem guten Jahr hatten sich Thüringer Apotheker und Ärzte zum Thema in Position gebracht. Nun ist Sachsen, das zweite ARMIN-Bundesland, nachgezogen.

Gerade die Arzneimittelinitiative ARMIN ist es, die Landesärztekammer, Landesapothekerkammer, Kassenärztliche Vereinigung und Apothekerverband der beiden Länder veranlasst, eine gemeinsame Positionierung zu finden. Sie sind überzeugt: Das Medikationsmanagement, das ein zentrales Element von ARMIN ist, kann uneingeschränkt und patientenindividuell auch ohne Verblisterung in der gemeinsamen Verantwortung von Arzt und Apotheker umgesetzt werden.

Vorteile im Einzelfall möglich

Valide und objektive Daten, ob und inwieweit die Zweit- und Neuverblisterung von Arzneimitteln die Therapiesicherheit tatsächlich verbessert oder die Gesamtkosten der Arzneimitteltherapie reduziert, lägen weder für den Freistaat Sachsen noch bundesweit vor, heißt es im Positionspapier. Studien aus Deutschland beschränkten sich auf die Heimversorgung und postulierten pauschale Einspareffekte durch Verblisterung in den Bereichen Arzneimittelausgaben und Personaleinsatz.

Solche Effekte seien zwar gerade in der Heimversorgung „vorstellbar und logisch“ – aber sie dürften nur im Sinne einer Standardisierung und Einschränkung der Therapie zu verstehen sein. Im Einzelfall möge die Neuverblisterung also sinnvoll erscheinen. Als generelles Prinzip zur Arzneimittelversorgung von Heimpatienten und chronische Erkrankten sei sie jedoch abzulehnen, so die Sächsischen Ärzte und Apotheker.

Reste müssten teuer entsorgt werden

Probleme bereiten etwa besondere Darreichungsformen wie Säfte und Zäpfchen, aber auch Salben oder Schmerzpflaster. „Es besteht die Gefahr, dass solche Darreichungsformen zugunsten verblisterter Arzneimittel ersetzt werden und damit für die Versorgung von Heimpatienten und älteren Patienten nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen“, warnt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes.

Und selbst, wenn eine Therapie ausschließlich über feste Arzneiformen möglich wäre – es müssten dafür immer die therapeutisch passenden Wirkstärken verfügbar sein. Häufig würden jedoch auch halbe Tabletten verordnet. „Weil es aber keine gesicherten Informationen über die Stabilität geteilter Arzneiformen in einem Blister gibt, dürfen Tabletten erst kurz vor der Anwendung geteilt werden", sagt Dittrich. Der Rest müsse entsorgt werden, das werde teuer.

Weiterhin stellen Apotheker und Ärzte in ihrem Papier fest, dass die Versorgungsform kurzfristige Therapieumstellungen erschwere – vor allem, wenn ein industrielles Blisterzentrum eingeschaltet ist. Für den gesamten Behandlungsprozess eines Patienten sei es aber von großer Bedeutung, dass der behandelnde Arzt die Therapiehoheit und den Verlauf jederzeit in der Hand habe, sagt Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. 

Friedemann Schmidt warnt vor Sicherheitslücken

Friedemann Schmidt, Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer, gibt ferner zu bedenken, dass  Sicherheitslücken entstehen können, weil Apotheker verblisterte Arzneimittel nicht mehr richtig identifizieren können: „Insbesondere, wenn die Blister industriell hergestellt werden, kann die abgebende Apotheke wichtige Sicherheitsmerkmale auf den Originalpackungen nicht mehr wirklich kontrollieren“.

Laut Schmidt schafft die Zweit- und Neuverblisterung auch noch andere Qualitätsprobleme: „Uns liegen derzeit kaum sichere Informationen dazu vor, wie stabil die Blistermaterialien sind und wie sich gemeinsam verblisterte Arzneimittel gegenseitig beeinflussen.“

Für die beiden Heilberufskammern, die Kassenärztliche Vereinigung und den Apothekerverband in Sachsen ist daher klar: Die Zweit- und Neuverblisterung ist nicht empfehlenswert.

Hier finden Sie das Positionspapier als pdf zum Herunterladen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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