Retaxationen

Schiedsstellenverfahren angelaufen: DAV stellt Antrag

Berlin - 29.09.2015, 15:10 Uhr

In drei Monaten soll der Schiedsspruch zu Retaxationen stehen. (Foto: Sket)

In drei Monaten soll der Schiedsspruch zu Retaxationen stehen. (Foto: Sket)


Das Schiedsstellenverfahren zur Regelung von ungerechtfertigten Retaxationen durch gesetzliche Krankenkassen ist jetzt offiziell angelaufen. Der entsprechende Antrag des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist in der Geschäftsstelle der Schiedsstelle eingegangen. Damit hat der Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Hess, jetzt drei Monate Zeit für einen Beschluss.

Einen Termin für eine mündliche Verhandlung gibt es noch nicht. Zunächst sollen DAV und GKV-Spitzenverband in schriftlichen Stellungnahmen ihre Positionen und Argumente darlegen. Nach dem Ende Juli in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind DAV und GKV-Spitzenverband verpflichtet, im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V eine Regelung zur Vermeidung von ungerechtfertigten Nullretaxationen der Krankenkassen gegenüber Apotheken zu finden. Seit dem Frühsommer fanden mehrere ergebnislose Gespräche statt. Nach der letzten Verhandlungsrunde am 8. September erklärte der DAV die Gespräche für gescheitert.

Die Politik habe erkannt, dass eine Null-Retaxation oft einfach nicht sachgerecht ist, sagte Hess vergangenen Freitag beim 25jährigen Jubiläum des Apothekerverbandes Brandenburg. Schließlich werde der Patient mit dem richtigen Arzneimittel versorgt. Daher wurden DAV und GKV-Spitzenverand gesetzlich verpflichtet, eine Regelung zu finden. Allerdings habe das Bundessozialgericht im Fall der Abgabe von Nicht-Rabattarzneimitteln entschieden, dass eine Nullretaxation jedenfalls dann gerechtfertigt ist, wenn diese Abgabe nicht begründet wird – obwohl auch hier der Patient das nötige Arzneimittel erhält. Diese Rechtsprechung müsse auch bei der nun anstehenden Schiedsstellenentscheidung berücksichtigt werden, so Hess.


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