Schiedsverfahren zu Retaxationsausschlüssen

Hess: Nicht zu viel erwarten

Berlin - 28.09.2015, 17:55 Uhr

Rainer Hess muss wieder zwischen GKV und DAV schlichten. (Foto: Baumgart/AVB)

Rainer Hess muss wieder zwischen GKV und DAV schlichten. (Foto: Baumgart/AVB)


Dr. Rainer Hess gibt sich zurückhaltend, wenn es um das anstehende Schiedsverfahren zum Ausschluss von (Null-)Retaxationen geht. Schließlich will er als Vorsitzender der Schiedsstelle für Streitigkeiten zwischen Deutschem Apothekerverband und GKV-Spitzenverband zum Rahmenvertrag nicht als befangen gelten. Beim Apothekerforum Brandenburg anlässlich des 25-jährigen Jubiläum des Verbandes erklärte er allerdings: Zu viel dürften die Apotheker vom Schiedsamt nicht erwarten.

Der ehemalige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses ist bereits zum dritten Mal mit seinen Kollegen von der Schiedsstelle gefordert, eine Lösung zwischen Apothekern und Kassen herbeizuführen. Sie sollen festlegen, in welchen Fällen Retaxationen ganz oder teilweise zu unterbleiben haben. Zwei Mal hat er bereits schlichten können: Beim Kassenabschlag und bei der Substitutionsausschlussliste. Allerdings, so merkte Hess an, sei es auffällig, dass der Gesetzgeber der Schiedsstelle – und damit natürlich auch den Rahmenvertragspartnern – in beiden Komplexen nunmehr die Kompetenz weggenommen habe. Der Kassenabschlag wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gesetzlich fixiert – die Schiedsstellenentscheidung war dabei Grundlage –, die Substitutionsausschlussliste wurde in die Hände des Gemeinsamen Bundesausschusses gelegt.

Was den jetzt vorliegenden Fall betrifft, so habe die Politik immerhin erkannt, dass eine Null-Retaxation oft einfach nicht sachgerecht ist. Schließlich werde der Patient mit dem richtigen Arzneimittel versorgt. Allerdings habe das Bundessozialgericht im Fall der Abgabe von Nicht-Rabattarzneimitteln entschieden, dass eine Nullretaxation jedenfalls dann gerechtfertigt ist, wenn diese Abgabe nicht begründet wird – obwohl auch hier der Patient das nötige Arzneimittel erhält. Diese Rechtsprechung müsse auch bei der nun anstehenden Schiedsstellenentscheidung berücksichtigt werden. Das gibt schon die Begründung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vor. Angesichts dieses engen Spielraums ist Hess´ Botschaft an die Apotheker: „Erwarten Sie nicht zu viel vom Schiedsamt“. Tatsächlich hatte der Gesetzgeber vor allem das nicht nachvollziehbare Retax-Verhalten einiger Krankenkassen bei kleineren Formfehlern im Auge.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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