Bund-Länder-Gipfel zur Flüchtlingskrise

Länder sollen eGK leichter einführen können

Berlin - 21.09.2015, 10:45 Uhr

Im Gesundheitsministerium werden Vorbeitungen für den Bund-Länder-Gipfel am 24. September getroffen. (Foto: Sket)

Im Gesundheitsministerium werden Vorbeitungen für den Bund-Länder-Gipfel am 24. September getroffen. (Foto: Sket)


Trotz des Widerstandes in der Union bereitet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Weg für eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Für die Länder soll es leichter werden, mit den Kassen entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Die Karte für Flüchtlinge gibt es schon in Hamburg und Bremen, bald wollen auch Nordrhein-Westfalen, Berlin und Brandenburg sie einführen.

Ein Gesetzentwurf von Gröhe ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für den Bund-Länder-Gipfel am kommenden Donnerstag. Ein Ministeriumssprecher sagte am Samstag in Berlin, mit dem Vorschlag, der zum Beschleunigungsgesetz aus dem Innenministerium gehöre, solle eine frühere Vereinbarung von Bund und Ländern umgesetzt werden.

Am 18. Juni 2015 hatte die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerbern folgenden Beschluss gefasst: „(2.9.) Bund und Länder sehen in der Übertragung der Abrechnung der ärztlichen Behandlung für Asylsuchende auf die gesetzlichen Krankenversicherungsträger als Dienstleister eine Möglichkeit, die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern zu erleichtern und die Kommunen hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes zu entlasten. Eine solche Regelung soll für die Länder optional, für die Krankenkassen verpflichtend sowie mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand umsetzbar sein. Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bewegen. Der Bund wird im Einvernehmen mit den Ländern die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Dabei wird berücksichtigt, dass Bremen und Hamburg ihre bisherigen Vereinbarungen fortführen können.“

Kurz gefasst: Die Bundesländer, die die Gesundheitskarte für Asylsuchende wollen, sollen diese künftig leichter einführen können. Die Grundlagen für eine entsprechende Rahmenvereinbarung sollen erleichtert werden, Krankenkassen dürfen sich ihr nicht verweigern. Nach wie vor sollen Asylbewerber mit der neuen Karte aber nur bei akuten Beschwerden oder Schmerzen eine Behandlung erhalten. Die Behandlungs- und Verwaltungskosten können die Kassen dann von den Kommunen zurückfordern.

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) erklärte, am besten wäre es, wenn der Bund das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen würde. „Dann wäre die bisherige 15-Monatsfrist bis zur Aufnahme in die Regelversorgung weg und die Gesundheitsversorgung für alle Flüchtlinge gleich.“

Der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich erst Anfang September gegen eine Gesundheitskarte ausgesprochen. Diese stehe für eine kostenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland und biete wie Bargeld Anreize für Asylanträge, lautete das Argument gegen die Karte.


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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