Gesundheitsdienstleistungen in der EU

Patientenmobilität noch nicht viel genutzt

Remagen - 18.09.2015, 13:30 Uhr

In Sachen EU-Patientenmobilität gibt es noch Optimierungsbedarf. (Foto: Lulla/Fotolia)

In Sachen EU-Patientenmobilität gibt es noch Optimierungsbedarf. (Foto: Lulla/Fotolia)


Die vor zwei Jahren in Kraft getretene Richtlinie zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung hat zwar zu Reformen der nationalen Gesundheitssysteme beigetragen und die Patientenmobilität verbessert. Aber hier könnte noch einiges mehr getan werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung der Richtlinie, die die Möglichkeiten erleichtert, sich außerhalb seines Heimatlandes behandeln zu lassen. Erstattungsmodalitäten von Gesundheitsdienstleistungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch genommen werden, sind jetzt klar definiert. Neue nationale Anlaufstellen sollen die Patienten über die näheren Modalitäten aufklären.

Wie die EU-Bürger mit diesem Recht umgehen, hatte im Vorgriff auf den Bericht eine Befragung im Auftrag der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher (SANCO) eruiert. Sie wurde zwischen dem 11. und 20. Oktober 2014 vom Netzwerk TNS Opinion & Social in den 28 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Hiernach haben nur fünf Prozent der Befragten im letzten Jahr eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land erhalten. Rund zwei Drittel davon hatten in der Folge nach eigenen Angaben keine Probleme bei der Rückerstattung der Kosten in ihrem Land.

Etwa die Hälfte der Interviewten hatte sich bereit erklärt, in ein anderes EU-Land zu reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen. Als häufigste Gründe hierfür wurden der Zugang zu einer Behandlung, die im eigenen Land nicht verfügbar ist, und die Erwartung einer besseren Qualität angeführt. Andere Gründe sind eine Behandlung durch einen renommierten Spezialisten (38 %), ein schnellerer Erhalt der Behandlung (34 %) und Kostengründe (23 %). Auf Platz eins der Liste jener Therapien, für die sie sich ins Ausland begeben würden, steht die Krebsbehandlung (53 %), gefolgt von Herzoperation (38 %), Zahn- (28 %) und diagnostischer Behandlung (26 %).

Bundesbürger zufrieden mit Versorgung im eigenen Land

Die Befragten aus Deutschland (11%), Finnland (17%), Frankreich und Österreich (beide 21%) waren am seltensten bereit, sich im Ausland behandeln zu lassen. Mehr als die Hälfte gab als Hauptgrund an, dass sie mit der medizinischen Versorgung in ihrem Land zufrieden seien. Das Bewusstsein der Europäer über ihre Rechte zur Gesundheitsversorgung in einem anderen Land ist aber offenbar weiterhin gering. In der Befragung vom letzten Jahr glaubten noch nicht einmal zwei von zehn, hierüber ausreichend informiert zu sein. Die nationalen Kontaktstellen waren nur einem von zehn bekannt.

Zu den praktischen Erfahrungen mit der Anerkennung von Arzneimittelverschreibungen unter den Mitgliedstaaten, deren Einzelheiten in der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU niedergelegt sind, gibt es offensichtlich noch nicht viele Erkenntnisse. In der Umfrage aus dem Jahr 2014 wussten weniger als drei von zehn Personen, dass ihnen ihr Arzt ein Rezept ausstellen kann, das sie in einem anderen EU-Land einlösen können. Lediglich in Griechenland hatte mehr als die Hälfte diese Frage richtig beantwortet.

Der Bericht der Kommission, zu dem Sie über diesen Link gelangen, ist die Grundlage für die Diskussion zur Umsetzung der Richtlinie beim nächsten Treffen der EU-Gesundheitsminister am 24. und 25. September 2015.


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.