Skonto-Streit vor Gericht

Wettbewerbszentrale klagt gegen AEP

Berlin - 20.01.2015, 09:47 Uhr


Die Konditionenpolitik des Arzneimittelgroßhandels wird in Kürze die Gerichte beschäftigen. Die Wettbewerbszentrale hat als Reaktion auf die unterbliebene Unterlassungserklärung des Großhändler AEP jetzt eine Folgeklage angekündigt. Die Klageschrift werde derzeit vorbereitet, so die Wettbewerbszentrale. Vermutlich werden sich die Richter aber nicht nur mit den AEP-Skonti befassen. AEP hat bereits angekündigt, Zeugen zu benennen und Beweise für Verstöße von Wettbewerbern im Zuge des Prozesses vorzulegen.

Die Wettbewerbszentrale hatte Anfang Dezember den Großhändler AEP wegen seiner Konditionen abgemahnt. AEP gewährt auf Rx-Artikel bis zu 70 Euro drei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto, auf Rx-Artikel über 70 Euro zwei Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Die Wettbewerbszentrale sieht darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung.

Die Wettbewerbszentrale geht von einer Verfahrensdauer von bis zu fünf Jahren bis zu einem höchstrichterlichen Urteil aus. Bis dahin kann AEP seine Konditionen weiter gewähren. Laut Wettbewerbszentrale kann sich AEP nicht darauf berufen, dass es sich bei den angebotenen Preisnachlässen um Skonti handelt. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter gibt es in der Arzneimittelpreisverordnung keinen Spielraum für eine Skonto-Gewährung über den Höchstzuschlag hinaus. Großhändler könnten nur Rabatte im Umfang des prozentualen Aufschlages von 3,15 Prozent gewähren. Eine höhere Skonto-Gewährung sei wettbewerbswidrig.

Als Reaktion auf die von der Wettbewerbszentrale Anfang Dezember ausgesprochene Abmahnung hatte AEP für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Vorlage von Beweisen angekündigt, die belegen sollen, dass andere Großhändler seit Jahren Rabatte und Skonti „in viel größerer Höhe“ zusagen. „Zeugen und andere Beweismittel“ gebe es genug, um auch „strafrechtlich“ bedenkliche Rabatte in einem möglichen Verfahren zu benennen. AEP schrieb in einem Brief an die Wettbewerbszentrale: „Auch haben wir eine umfangreiche Sammlung von Rechnungen des Wettbewerbs, anhand derer wir detailliert die gängige Praxis von Rabatten, Skonti und sonstigen ‚Zuwendungen‘ aufarbeiten können.“  In einem gerichtlichen Verfahren werde sich AEP mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln, Aspekten, Zeugen und sonstigen Beweismitteln wehren.

Zur von AEP geäußerten Vermutung, andere Großhändler steckten hinter dem Vorgehen der Wettbewerbszentrale gegen AEP, gab es keine Stellungnahme. Eine Liste der relevanten Vereinsmitglieder wollte die Wettbewerbszentrale nicht preisgeben. In der Branche ist es aber kein Geheimnis, dass Großhandelsverband Phagro seit langen Jahren Mitglied der Wettbewerbszentrale ist. Branchenkenner gehen davon aus, dass alle großen Arzneimittelgroßhändler Mitglieder der Wettbewerbszentrale sind – AEP selbst ist es übrigens auch.


Lothar Klein


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