Rechtssicherheit

Positionspapier pro Sterbehilfe

Berlin - 16.10.2014, 12:08 Uhr


Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von Union und SPD macht sich für eine gesetzliche Zulassung von Sterbehilfe durch Ärzte stark. „Wir halten es für ein Gebot der Menschenwürde, leidenden Menschen an ihrem Lebensende zu helfen“, heißt es in einem Positionspapier. Die Abgeordneten um Karl Lauterbach und Carola Reimann (SPD) plädieren für eine zivilrechtliche Regelung, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Bisher ist Beihilfe zum Suizid, etwa die Bereitstellung eines Mittels zur Selbsttötung, das der Patient selbst schluckt, nicht strafbar. Allerdings hat sich die Ärzteschaft in ihrem Berufsrecht ein Verbot auferlegt, solche Hilfestellung zu leisten. Bei aktiver Sterbehilfe, also der Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch, drohen Haftstrafen. Passive Sterbehilfe, also der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen im Krankenhaus, ist wiederum erlaubt.

„Es wäre ein Wertungswiderspruch, wenn Patienten einerseits das Recht haben, dass ihre medizinische Behandlung auch gegen ärztlichen Rat auf Wunsch jederzeit abgebrochen werden kann, ihnen andererseits aber eine ärztliche Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung vorenthalten würde“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Positionspapier. Sie vertreten damit eine andere Position als Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der sich gegen ärztlich begleitete Selbsttötung ebenso wie gegen jedwede organisierte Sterbehilfe ausgesprochen hat.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, sagte die CSU-Abgeordnete Wöhrl der „Passauer Neue Presse“. „Daraus leiten wir ab, dass wir ein selbstbestimmtes Leben führen können müssen. Daraus muss sich aber auch ableiten lassen, dass man selbstbestimmt sterben darf.“ Die SPD-Politikerin Carola Reimann sagte, es gehe nicht um eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe. „Tötung auf Verlangen will keiner.“ Ziel sei vielmehr Rechtssicherheit und Klarheit für Ärzte und Patienten.

Der Vorschlag reiht sich ein in die aktuelle gesellschaftliche Debatte über Sterbehilfe. Am 13. November sollen die Abgeordneten des Bundestages erstmals über eine mögliche Neuregelung der gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe beraten. Das Parlament soll dann im nächsten Jahr fraktionsübergreifend zum Thema entscheiden.


dpa/DAZ.online


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