Oberlandesgericht Köln

DocMorris läuft auf

Berlin - 19.02.2014, 17:24 Uhr


Auch vor dem Oberlandesgericht Köln ist der Streit zwischen der Apothekerkammer Nordrhein und der niederländischen Versandapotheke DocMorris zugunsten der Kammer ausgegangen. Heute wies das Kölner Gericht im Hauptsacheverfahren um die 15 Euro-Prämie die Berufung von DocMorris zurück.

Die Apothekerkammer Nordrhein hat diverse Gerichtsverfahren gegen DocMorris ins Laufen gebracht. Und das erfolgreich. Eine Reihe einstweiliger Verfügungen ist gegen die Apotheke in Holland ergangen. Die verschiedenen Varianten von Bonusmodellen wurden vom Landgericht Köln immer wieder für unzulässig befunden. Es folgten saftige Ordnungsgeldbeschlüsse. Doch DocMorris zieht stets weiter durch die Instanzen.

Heute stand nun der Verkündungstermin im Berufungsverfahren in zwei Hauptsacheklagen an. Einmal ging es um das ursprüngliche Prämienmodell, einmal um seinen Nachfolger: die für die Teilnahme an einem Gesundheitscheck ausgelobte Prämie in Höhe von bis zu 15 Euro (später wurde diese auf 20 Euro erhöht, mittlerweile hat DocMorris sich von ihr verabschiedet).

Wie Dr. Morton Douglas, der Anwalt der Kammer Nordrhein, gegenüber DAZ.online erklärte, wies das OLG Köln in beiden Verfahren die Berufung von DocMorris gegen die erstinstanzlichen Urteile zurück. Die Revision ließ das Gericht ebenfalls nicht zu. Nun bleibt DocMorris nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Prämie ist und bleibt unzulässig

DocMorris läuft auf

DocMorris vs. Apothekerkammer Nordrhein

Oberlandesgericht bestätigt 100.000 Euro Ordnungsgeld

Gericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen DocMorris

20-Euro-Prämie bleibt verboten

Apothekerkammer Nordrhein kämpft

100.000 Euro Ordnungsgeld für DocMorris

Landgericht Köln hebt Beschlüsse auf / Muss AK Nordrhein Gerichtskosten zahlen?

Keine Ordnungsgelder von DocMorris